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   LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14   

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https://dejure.org/2015,54579
LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14 (https://dejure.org/2015,54579)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.2015 - 6 Sa 39/14 (https://dejure.org/2015,54579)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 2015 - 6 Sa 39/14 (https://dejure.org/2015,54579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 3 AGG, § 1 AGG
    Zahlung einer Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens

  • IWW

    § 1 AGG, § ... 15 AGG, § 7 AGG, § 64 Abs. 1, 2b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 S. 2 ArbGG, §§ 533, 264 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 S. 2 AGG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b ArbGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 22 AGG, §§ 1 AGG, § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1, 2 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Entschädigungsklage einer abgelehnten Stellenbewerberin bei fehlender Eignung; Anforderung bereits vorhandener Kenntnisse zur Umsetzung unternehmerischer Zwecke in Kleinbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unbegründete Entschädigungsklage einer abgelehnten Stellenbewerberin bei fehlender Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14
    aa) Zwar erfuhr die Klägerin durch die Absage ohne vorheriges Bewerbungsgespräch eine Benachteiligung im Vergleich zu der später tatsächlich eingestellten Bewerberin Frau K. sowie auch im Vergleich zu etwaigen weiteren zu den zu Vorstellungsgesprächen eingeladenen (letztlich ebenfalls erfolglosen) Bewerbern, denn ihr wurde die Chance auf Einstellung versagt (vgl. BAG v. 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 27; BAG , v. 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - NZA 2013, 37, Rn. 22).

    ( 1) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass die Klägerin objektiv für die ausgeschriebene Stelle als Softwareentwicklerin geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG v. 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 29; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667 Rn. 35).

    Durch überzogene Anforderungen, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des Allgemeinen Diskriminierungsschutzes de facto beseitigen (vgl. BAG v. 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 30; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667, Rn. 36).

    Eine mittelbare Benachteiligung setzt nämlich gleichfalls eine konkrete Betroffenheit des Benachteiligten voraus (BAG v. 13.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 37 m.w.N.).

    Scheidet eine konkrete Betroffenheit eines abgelehnten Bewerbers wegen dessen objektiver Ungeeignetheit für die ausgeschriebene Stelle aus, so scheitert daran auch ein Entschädigungsanspruch wegen einer möglicherweise vorliegenden mittelbaren Diskriminierung (BAG v. 13.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 37).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14
    ( 1) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass die Klägerin objektiv für die ausgeschriebene Stelle als Softwareentwicklerin geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG v. 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 29; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667 Rn. 35).

    Durch überzogene Anforderungen, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des Allgemeinen Diskriminierungsschutzes de facto beseitigen (vgl. BAG v. 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 30; BAG v. 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667, Rn. 36).

  • ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung einer Bewerbung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 2014 - Az. 4 Ca 250/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, verkündet am 07.05.2014 (Az: 4 Ca 250/13), zugestellt am 30.05.2014, aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, an die Klägerin 5.000 Euro zu zahlen zzgl.

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14
    Die nachteilige Maßnahme muss dabei unmittelbar an das verbotene Merkmal anknüpfen bzw. mit diesem begründet werden (BAG v. 22.06.2011- 8 AZR 48/10 - NZA 2011, 1226, Rn. 33).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14
    aa) Zwar erfuhr die Klägerin durch die Absage ohne vorheriges Bewerbungsgespräch eine Benachteiligung im Vergleich zu der später tatsächlich eingestellten Bewerberin Frau K. sowie auch im Vergleich zu etwaigen weiteren zu den zu Vorstellungsgesprächen eingeladenen (letztlich ebenfalls erfolglosen) Bewerbern, denn ihr wurde die Chance auf Einstellung versagt (vgl. BAG v. 14.11.2013 - 8 AZR 997/12 - NZA 2014, 489, Rn. 27; BAG , v. 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - NZA 2013, 37, Rn. 22).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14
    In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob sie für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (vgl. BAG , Urt. v. 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, Rn. 18 - juris).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. März 2015 - 6 Sa 39/14 - wird zurückgewiesen.
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