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   LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09   

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https://dejure.org/2010,23797
LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09 (https://dejure.org/2010,23797)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09 (https://dejure.org/2010,23797)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2010 - 6 TaBV 6/09 (https://dejure.org/2010,23797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in Fällen der Ein- und Umgruppierung; Zustimmungsfiktion infolge nicht rechtzeitig erfolgter Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in Fällen der Ein- und Umgruppierung; Zustimmungsfiktion infolge nicht rechtzeitig erfolgter Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Unterschiedliche Auswirkungen auf die subjektive und objektive Rechtskraft und auf die Gestaltungswirkung des gerichtlichen Beschlusses sind mit einer unterschiedlichen Fassung des Tenors nicht verbunden (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141 ; vgl. auch LAG Bremen vom 10.07.2008 - 3 TaBv 3/08 - über juris).

    Ebenso wie mit der Angabe von konkreten Tätigkeitsbeispielen für abstrakte Tätigkeitsmerkmale legen die Urheber der Vergütungsordnung auf diese Weise eigenständig und mit bindender Wirkung für die Betroffenen fest, dass die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der betreffenden Entgeltgruppe durch den Inhaber der Stelle erfüllt sind (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - aaO.).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG vom 09.11.1956 - 1 AZR 421/54 -, BAGE 3, 174 ; BAG vom 03.05.2006, aaO.).

    Sie können keinen weiteren Beurteilungsspielraum eröffnen, wenn die Tarifvertragsparteien eigenständig und mit bindender Wirkung für die Betroffenen festlegen, dass die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Entgeltgruppe durch den Inhaber der Stelle erfüllt sind (BAG vom 03.05.2006, aaO.).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 49/08

    Zustimmungsersetzung - Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Darüber hinaus fehlt es ohnehin an der nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erforderlichen Angabe eines Zustimmungsverweigerungsgrundes, der sich einem der Katalogtatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG zuordnen ließe (BAG vom 18.08.2009 - 1 ABR 49/08 - NZA 2010, 112 ).

    Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die den Arbeitgeber zur Durchführung des Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, wenn der Betriebsrat einer Umgruppierung bis zum Fristablauf nicht zustimmt, überschreitet aber die Regelungskompetenz der Betriebsparteien (BAG vom 18.08.2009, aaO.; LAG Bremen vom 10.07.2008, aaO.).

    Hierzu sind die Betriebsparteien nicht befugt (BAG vom 18.08.2009, aaO.).

    Die Beteiligte zu 1 verhält sich auch nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie die Auffassung vertritt, der Betriebsrat habe seine Zustimmung nicht in beachtlicher Weise rechtzeitig verweigert (BAG vom 18.08.2009, aaO.).

  • LAG Bremen, 10.07.2008 - 3 TaBV 3/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Unterschiedliche Auswirkungen auf die subjektive und objektive Rechtskraft und auf die Gestaltungswirkung des gerichtlichen Beschlusses sind mit einer unterschiedlichen Fassung des Tenors nicht verbunden (BAG vom 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118, 141 ; vgl. auch LAG Bremen vom 10.07.2008 - 3 TaBv 3/08 - über juris).

    Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die den Arbeitgeber zur Durchführung des Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, wenn der Betriebsrat einer Umgruppierung bis zum Fristablauf nicht zustimmt, überschreitet aber die Regelungskompetenz der Betriebsparteien (BAG vom 18.08.2009, aaO.; LAG Bremen vom 10.07.2008, aaO.).

    Wie das Arbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung - in Anlehnung an den Beschluss des LAG Bremen vom 10.07.2008 (aaO.) - richtig festgestellt hat, ist für eine umfassende Überprüfung der Umgruppierungen auch vor dem Hintergrund der Regelungsvereinbarung der Betriebsparteien vom 6. Dezember 2005 kein Raum.

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 - BAGE 112, 87 ; vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02, über juris).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG vom 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Dies ist jedoch unschädlich (vgl. BAG vom 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Beschäftigungssicherung), da die Tarifpartner nach Wortlaut und Inhalt der Regelung für die Tarifunterworfenen bindende Überleitungsregelungen für die Einführung der neuen Vergütungstarifverträge für das Bodenpersonal schaffen wollten.
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Für die Wahrung reicht es aus, wenn die sachliche Zusammengehörigkeit von unterzeichneter Haupturkunde und Anlage zweifelsfrei feststeht (BGH vom 29.09.1999 - XII ZR 313/98 - NJW 2000, 354 ).
  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in einer neueren Entscheidung vom 21.10.2009 ( 4 ABR 40/08, DB 2010, 566 ) bestätigt.
  • BAG, 09.11.1956 - 1 AZR 421/54

    Tarifvertragsrecht: Austritt aus dem Arbeitgeberverband, Tarifbindung bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG vom 09.11.1956 - 1 AZR 421/54 -, BAGE 3, 174 ; BAG vom 03.05.2006, aaO.).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 - BAGE 112, 87 ; vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02, über juris).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. März 2010 - 6 TaBV 6/09 - aufgehoben.
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