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   LAG Hamburg, 20.02.2018 - 4 Sa 69/17   

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https://dejure.org/2018,9123
LAG Hamburg, 20.02.2018 - 4 Sa 69/17 (https://dejure.org/2018,9123)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2018 - 4 Sa 69/17 (https://dejure.org/2018,9123)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 4 Sa 69/17 (https://dejure.org/2018,9123)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 3 S 1 MiLoG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 611 Abs 1 BGB
    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Mindestlohn - Urlaubsabgeltung

  • IWW

    § 247 BGB, § ... 7 Abs. 4 BUrlG, § 3 Satz 1 MiLoG, § 305 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Ziffer 1, 288 Abs. 1 Sätze 2, 2 BGB, § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, § 313 Abs. 3 ZPO, § 343 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 529 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist bei fehlender ausdrücklicher Ausnahme des Mindestlohnanspruchs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4
    Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist bei fehlender ausdrücklicher Ausnahme des Mindestlohnanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mindestlohn in Ausschlussklausel - MiLoG beachten, sonst ist Ausschlussklausel unwirksam

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Verfallklausel und Ansprüche nach MiLoG - Altverträge und Neuverträge

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2018 - 4 Sa 69/17
    Demgegenüber verstoßen Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen bzw. geändert wurden, gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht den Anspruch auf den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen, weil solche Ausschlussklauseln die Rechtslage nach Inkrafttreten des MiLoG nicht mehr zutreffend abbilden (vgl. dazu nur ErfK-Franzen, 18. Aufl., § 3 MiLoG Rz. 3a), m.w.N.; Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 6. November 2015 - 28 Ca 9517/15 - Rn. 41, Juris).
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Mangels Entscheidungserheblichkeit braucht der Senat nicht darüber zu befinden, ob die streitgegenständliche Verfallklausel - was das Berufungsgericht verneint hat (abweichend, ohne die Revision zuzulassen, LAG Hamburg 20. Februar 2018 - 4 Sa 69/17 -) - insgesamt unwirksam ist, weil sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausdrücklich ausnimmt (zum Streitstand im Schrifttum vgl. - pars pro toto - Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 3 Rn. 28; Sagan RdA 2017, 264, 266, die Teilunwirksamkeit annehmen; dagegen bejahen Gesamtunwirksamkeit wegen Intransparenz etwa MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 3 MiLoG Rn. 3; ErfK/Franzen 18. Aufl. § 3 MiLoG Rn. 3a; Schaub/Vogelsang ArbR-HdB 17. Aufl. § 66 Rn. 46 - alle mwN; zu einem entsenderechtlichen Mindestentgelt sh. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 29 f., BAGE 156, 150) .
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2018 - 8 Sa 375/17

    Variable Vergütung

    Wie bereits das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, wirkt § 3 Abs. 1 MiLoG in diesen Fällen lediglich als Kollisionsnorm, die den Arbeitsvertrag "insoweit" verdrängt, als der Mindestlohnanspruch des Arbeitnehmers betroffen ist (vgl. etwa LAG Hamburg, Urteil vom 20.02.2018 - 4 Sa 69/17, juris; ErfK-Franzen, § 3 MiLoG Rdz. 3a mwN, angedeutet auch in BAG, Urteil vom 24.08.2016 - 5 AZR 703/15, NZA 2016, 1539).
  • ArbG Hamburg, 02.05.2018 - 3 Ca 370/17

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist und Ansprüche aus MiLoG - Vertrauensschutz

    (c) Das LAG Hamburg geht in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 4 Sa 69/17 - mit Stimmen in der Literatur davon aus, dass vor Inkrafttreten des MiLoG in Arbeitsverträgen vereinbarte Ausschlussfristen nicht vollständig unwirksam sind, weil § 3 Satz 1 MiLoG die Unwirksamkeit von Ausschlussfristen nur "insoweit" anordnet.
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