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   LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17   

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https://dejure.org/2018,24910
LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17 (https://dejure.org/2018,24910)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2018 - 5 Sa 63/17 (https://dejure.org/2018,24910)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 5 Sa 63/17 (https://dejure.org/2018,24910)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Versorgungsleistungen zu erbringen, so ergibt sich das Recht des Betriebsrats, bei der Regelung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung mitzubestimmen, aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , wobei sich diese Mitbestimmung auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungsordnung bezieht (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris).

    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, juris).

    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris; BAG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 3 AZR 711/08 -, juris).

    Zwar ist der Beklagten darin Recht zu geben, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dies für Eingriffe in Anpassungsregelungen dann genügen lässt, wenn ein geringfügiger Eingriff gegeben ist (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris).

    Ebenso mag hier ein geringfügiger Eingriff vorliegen, weil die Kaufkraft der Renten durch den Ausgleich der Inflationsrate gewahrt blieb und die Rentner insoweit keinen Anlass gehabt hätten, anderweitig eine Versorgungslücke zu schließen (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Richtig ist, dass auch Betriebspartner bei Aufstellen ihrer normativen Regelungen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot unterliegen (BAG, Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 -, juris; BAG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 -, juris).

    Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe können die Betriebspartner eine Auslegung und Anwendung der Betriebsvereinbarung auf der Basis geänderter tatsächlicher Verhältnisse ermöglichen, wenn dies aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes erforderlich ist (BAG, Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 -, juris).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Die Höhe des Zinssatzes folgt aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB , weil ein Arbeitnehmer als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 -, Rn. 39, juris).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    d) Der Zinsanspruch folgt an sich dem Grunde nach aus § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und kann auf die Bruttovergütung verlangt werden (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 07. März 2001 - GS 1/00 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 30. August 2016 - 3 AZR 272/15 -, juris; BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 -, juris).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Das hätte zum Ergebnis, dass der Gesamtbetriebsrat in § 6 Ziff. 3 Satz 1 letzter Teilsatz AusfBestg BVW bei Aufstellen der Verteilungsgrundsätze in unzulässiger Weise auf sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorab verzichtet hätte (BAG, Urteil vom 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 -, juris).
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 63/17
    Dabei ist in § 6 Ziff. 3 Satz 1 letzter Teilsatz AusfBestg BVW der Beklagten in Form eines Anpassungsvorbehalts i.V.m. § 315 BGB ein Entscheidungsspielraum eingeräumt worden, was grundsätzlich zulässig ist (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 10 AZR 631/10 -, juris).
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78

    Gestaltungsmöglichkeit - Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 30/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 376/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2018 - 5 Sa 63/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen ab dem 12. April 2019 zu zahlen hat.
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