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   LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21   

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https://dejure.org/2022,8829
LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21 (https://dejure.org/2022,8829)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2022 - 7 Sa 49/21 (https://dejure.org/2022,8829)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2022 - 7 Sa 49/21 (https://dejure.org/2022,8829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Überprüfung einer personenbedingten Kündigung Loyalitätspflichten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Begründete Zweifel an der Verfassungstreue als Grund einer personenbedingten Kündigung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Angestellten im Polizeidienst wegen Identifikation mit Reichsbürger-Ideologie ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung einer personenbedingten Kündigung; Loyalitätspflichten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst; Begründete Zweifel an der Verfassungstreue als Grund einer personenbedingten Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
    Auch außerhalb ihrer Arbeitszeit sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal zu verhalten und auf dessen berechtigte Integritätsinteressen in zumutbarer Weise Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 06. September 2012 - 2 AZR 372/11 -, Rn. 16-17, juris).

    (b) Handelt ein Arbeitnehmer diesen Anforderungen zuwider, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG, Urteil vom 06. September 2012 - 2 AZR 372/11 -, Rn. 18, juris).

    Die Regelung beschreibt aber zugleich das notwendige Maß an Verfassungstreue, das ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mitbringen muss, um seine Arbeitsaufgaben vertragsgerecht zu erfüllen; mit diesen Anforderungen ist die Verfassungstreue Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Abs. 2 GG (BAG, Urteil vom 06. September 2012 - 2 AZR 372/11 -, Rn. 19, juris).

    Erst wenn entsprechende Aktivitäten deutlich machen, dass er sogar das auch bei nur "einfacher" Loyalitätspflicht erforderliche Mindestmaß an Verfassungstreue dauerhaft nicht aufzubringen bereit oder in der Lage ist, kann eine Kündigung aus Gründen in seiner Person gerechtfertigt sein (BAG, Urteil vom 06. September 2012 - 2 AZR 372/11 -, Rn. 21, juris).

    Zu diesen zählt die in § 241 Abs. 2 BGB verankerte und durch § 3 TV-L näher ausgestaltete Verpflichtung des im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers, berechtigte Loyalitätsinteressen des Arbeitgebers zu wahren (BAG, Urteil vom 06. September 2012 - 2 AZR 372/11 -, Rn. 33, juris).

    Des Nachweises weitergehender Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses bedarf es nicht (BAG, Urteil vom 06. September 2012 - 2 AZR 372/11 -, Rn. 35, juris).

  • ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Eignung - fehlende Verfassungstreue - Polizist

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. August 2021 - 14 Ca 564/20 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 17. August 2021 - 14 Ca 564/20 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 12. November 2020 zum 31. Dezember 2020 nicht aufgelöst worden ist, die Beklagte verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt und im Übrigen die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. August 2021 - 14 Ca 564/20 - die Klage in vollem Umfang abzuweisen,.

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
    Es war daher Aufgabe des Klägers, im Einzelnen darzulegen, in welchen Punkten er die Anhörung gleichwohl als fehlerhaft erachtet (vgl. zur Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebs- oder Personalrats: BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 42, juris; Urteil vom 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 31, juris).
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
    Es war daher Aufgabe des Klägers, im Einzelnen darzulegen, in welchen Punkten er die Anhörung gleichwohl als fehlerhaft erachtet (vgl. zur Darlegungslast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebs- oder Personalrats: BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 42, juris; Urteil vom 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 31, juris).
  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
    Dieser Grund entfällt aber mit rechtskräftigem Abschluss des Beendigungsrechtsstreits (BAG, Urteil vom 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 -, Rn. 51, juris).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
    Er schuldet (nur) diejenige politische Loyalität, die für die funktionsgerechte Amtsausübung unverzichtbar ist (BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -, Rn. 29, juris).
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