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LAG Hamburg, 23.02.2017 - 8 Sa 31/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 102 Abs 1 BetrVG, § 2 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG
Anhörung des Betriebsrats - Änderungskündigung - Hausverbot durch Kunden - personenbedingter Kündigungsgrund - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1; KSchG § 2; KSchG § 1 Abs. 2
Anhörung des Betriebsrats - Änderungskündigung - Hausverbot durch Kunden - personenbedingter Kündigungsgrund - rechtsportal.de
Anhörung des Betriebsrats zur Änderungskündigung gegenüber einem U-Bahn-Nachtreiniger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anhörung des Betriebsrats zur Änderungskündigung gegenüber einem U-Bahn-Nachtreiniger; Unwirksame personenbedingte Kündigung wegen eines kundenseitig ausgesprochenen Hausverbotes bei rechtskräftig festgestellter Unwirksamkeit einer auf das zugrundeliegende Fehlverhalten ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.04.2016 - 14 Ca 368/15
- LAG Hamburg, 23.02.2017 - 8 Sa 31/16
Wird zitiert von ...
- ArbG Emden, 01.10.2019 - 2 Ca 231/19
Kündigung: der Betriebsrat muss über die Gründe umfassend informiert sein
2) Mit ihm bekannten, dem Betriebsrat aber nicht mitgeteilten Kündigungsgründen, ist der Arbeitgeber im Rahmen von § 1 KSchG bzw. § 626 BGB ausgeschlossen (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 23.02.2017 - 8 Sa 31/16, Juris Rn. 39 m. w. N.).