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   LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13   

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https://dejure.org/2014,15879
LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13 (https://dejure.org/2014,15879)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2014 - 3 Sa 50/13 (https://dejure.org/2014,15879)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 (https://dejure.org/2014,15879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 1 TVG, § 24 Abs 1 TVöD, § 37 Abs 1 S 2 TVöD, § 10 AGG, § 7 Abs 2 AGG
    Höhe einer persönlichen Zulage - Bundeswehr

  • IWW

    § 6 des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw), § 6 TV UmBw, § 34 Abs. 1 TVöD, § 34 Abs. 2 TVöD, § 6 ... Abs. 1 TV UmBw, § 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a TV UmBw, § 6 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a TV UmBw, § 37 TVöD, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 6 Abs. 3 TV UmBw, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG, § 6 Abs. 3 Satz 4 Buchst. a TV UmBw, § 10 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 70 Abs. 2 BAT-O, § 15 Abs. 1, 2 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, §§ 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 259 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersbenachteiligende Kürzung einer persönlichen Zulage nach dem Tarifvertrag zu sozialverträglichen Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr; Zahlungsklage einer Büroangestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersbenachteiligende Kürzung einer persönlichen Zulage nach dem Tarifvertrag zu sozialverträglichen Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • templin-thiess.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Altersdiskriminierung: Zulagenkürzung im TV UmBundeswehr unzulässig

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13
    Die Anrechnungsregelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a iVm. Satz 4 Buchst. a TV UmBw führt zu einer unmittelbaren Diskriminierung jüngerer Beschäftigter, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahres begünstigt (so wohl auch BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -, juris).

    Bei diesem Personenkreis der Beschäftigten mit einer Beschäftigungszeit zwischen 15 und 25 Jahren werden damit jüngere gegenüber älteren Beschäftigten zurückgesetzt und damit benachteiligt (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -, juris).

    Vor einer solchen Arbeitsplatzsuche will ihn aber § 6 TV UmBw nicht schützen (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - m.w.N., juris).

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13
    Auch nach Art. 9 Abs. 3 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wäre eine Aussetzung grundsätzlich allenfalls zur Beseitigung einer Diskriminierung für die Zukunft geboten (BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - m.w.N., juris).

    Eine Anpassung "nach oben" ist zur Beseitigung einer Altersdiskriminierung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gerechtfertigt, wenn auf andere Weise die Diskriminierung nicht behoben werden kann, weil der Arbeitgeber den Begünstigten für die Vergangenheit die Leistung nicht mehr entziehen kann (BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 -, juris).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13
    Ein solcher liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 -, juris zur vergleichbaren Regelung des § 70 Abs. 2 BAT-O).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deshalb anerkannt, dass die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - m.w.N., juris).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13
    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2008 (4 AZR 104/07) bezieht sich auf eine Zahlungsklage nach § 259 ZPO, nicht jedoch auf einen Feststellungsantrag.
  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 652/03

    Tarifauslegung - Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13
    Ein Inhalt, für den es im Wortlaut keinen Anhaltspunkt gibt, ist für die Auslegung bedeutungslos (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03, zitiert nach juris).
  • ArbG Hamburg, 13.06.2013 - 29 Ca 263/12

    Tarifvertragliche Kürzungsregelung - tarifliche Ausschlussfrist und Klagefrist -

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Sa 50/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juni 2013 - 29 Ca 263/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 22.07.2014 - 13 Sa 18/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung tariflicher Ausschlussfristen

    (Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - und LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

    Die Anrechnungsregelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 a in Verbindung mit Satz 4 a TV UmBw führt allerdings zu einer unmittelbaren Diskriminierung jüngerer Beschäftigter, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahrs begünstigt (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 - im Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -, zitiert nach juris).

    Der Kläger hat aber die Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Beklagten auf Zahlung der zutreffenden Vergütung geltend gemacht (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

  • LAG Hessen, 22.07.2014 - 13 Sa 107/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung tariflicher Ausschlussfristen

    (Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - und LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

    Die Anrechnungsregelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 a in Verbindung mit Satz 4 a TV UmBw führt allerdings zu einer unmittelbaren Diskriminierung jüngerer Beschäftigter, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahrs begünstigt (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 - im Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -, zitiert nach juris).

    Der Kläger hat aber die Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Beklagten auf Zahlung der zutreffenden Vergütung geltend gemacht (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

  • LAG Hessen, 22.07.2014 - 13 Sa 108/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung tariflicher Ausschlussfristen

    (Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - und LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

    Die Anrechnungsregelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 a in Verbindung mit Satz 4 a TV UmBw führt allerdings zu einer unmittelbaren Diskriminierung jüngerer Beschäftigter, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahrs begünstigt (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 - im Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -, zitiert nach juris).

    Der Kläger hat aber die Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Beklagten auf Zahlung der zutreffenden Vergütung geltend gemacht (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

  • LAG Hessen, 22.07.2014 - 13 Sa 112/14

    Altersdiskriminierung jüngerer Beschäftigter - Umgestaltung der Bundeswehr -

    (Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - und LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

    Die Anrechnungsregelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 a in Verbindung mit Satz 4 a TV UmBw führt allerdings zu einer unmittelbaren Diskriminierung jüngerer Beschäftigter, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahrs begünstigt (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 - im Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 zitiert nach juris).

    Der Kläger hat aber die Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Beklagten auf Zahlung der zutreffenden Vergütung geltend gemacht (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

  • LAG Hessen, 22.07.2014 - 13 Sa 110/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung tariflicher Ausschlussfristen

    (Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - und LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

    Die Anrechnungsregelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 a in Verbindung mit Satz 4 a TV UmBw führt allerdings zu einer unmittelbaren Diskriminierung jüngerer Beschäftigter, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahrs begünstigt (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 - im Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -, zitiert nach juris).

    Der Kläger hat aber die Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Beklagten auf Zahlung der zutreffenden Vergütung geltend gemacht (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

  • LAG Hessen, 22.07.2014 - 13 Sa 111/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung tariflicher Ausschlussfristen

    (Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 - und LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

    Die Anrechnungsregelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 a in Verbindung mit Satz 4 a TV UmBw führt allerdings zu einer unmittelbaren Diskriminierung jüngerer Beschäftigter, soweit sie Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15, aber weniger als 25 Jahren wegen der Vollendung des 55. Lebensjahrs begünstigt (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 - im Anschluss an BAG vom 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -, zitiert nach juris).

    Der Kläger hat aber die Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Beklagten auf Zahlung der zutreffenden Vergütung geltend gemacht (ebenso LAG Hamburg vom 23. April 2014 - 3 Sa 50/13 -).

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