Rechtsprechung
LAG Hamburg, 23.07.2004 - 6 TaBV 3/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Überprüfungskompetenz des Arbeitsgerichts in Bezug auf den Spruch einer Einigungsstelle; Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Einigungsstelle; Begriff der "Beschwerde"; Anforderungen an eine hinreichende Feststellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.01.2004 - 23 BV 16/03
- LAG Hamburg, 23.07.2004 - 6 TaBV 3/04
- BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Düsseldorf, 21.12.1993 - 8 (5) TaBV 92/93
Einigungsstelle: Zuständigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99
Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerden von Arbeitnehmern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 21.08.2001 - 13 TaBV 78/01
Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Beschwerden von Arbeitnehmern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92
Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Juli 2004 - 6 TaBV 3/04 - wird zurückgewiesen.