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   LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11   

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LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11 (https://dejure.org/2012,28192)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.2012 - 7 Sa 108/11 (https://dejure.org/2012,28192)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11 (https://dejure.org/2012,28192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 164 Abs 4 S 1 SGB 5, § 164 Abs 3 S 3 SGB 5, § 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 153 S 1 Nr 3 SGB 5, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentlich kündbaren Arbeitnehmers zum Schließungszeitpunkt kraft Gesetzes - keine Unterbringungsverpflichtung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Sa 20/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der ersten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12 -, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung evtl. noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11; vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11-; vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Dies gilt sowohl für Angestellte, die ordentlich unkündbar sind, als auch für ordentlich kündbare Angestellte (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012- 1 Sa 20/12).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg - 1 Sa 20/12; vgl. LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Er liefe ins Leere, wenn es allein darauf ankäme, dass es - aus welchen Gründen auch immer- nicht zu einer Unterbringung nach § 164 Abs. 3 SGB V gekommen wäre (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012, 1 Sa 20/12).

    (cc) Selbst wenn im Übrigen der Gesetzgeber entgegen der von ihm gewählten Systematik und des Wortlauts der Regelungen eine Beendigung aller Arbeitsverhältnisse der kündbaren Beschäftigten zum Zeitpunkt der Schließung der Krankenkasse auch dann gewollt hätte, wenn ihnen kein zumutbarer anderer Arbeitsplatz angeboten worden wäre, müsste die Regelung in dem soeben dargelegten Sinne verstanden werden (so bereits LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Da die Beendigungswirkung nach § 164 Abs. 4 SGB V nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die nicht nach § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V untergebracht werden, sind die Tatbestandsvoraussetzungen einer gesetzlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Annahme eines Vertragsangebots nicht erfüllt (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 a.a.O.).

    Der Zweck der Abwicklung erfordert die Bereinigung insoweit bestehender Unklarheiten (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 31.05.2012 - 1 Sa 55/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Ob dieses geschehen ist, ist eine Frage der Begründetheit der Kündigungsschutzklage, nicht ihrer Zulässigkeit (LAG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

    Hinsichtlich der Begründung dieser Rechtsauffassung folgt die Berufungskammer nach eigener Prüfung den überzeugenden Ausführungen der ersten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 und vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12 -, deren Ausführungen nachfolgend weitgehend übernommen und teilweise ergänzt sind:.

    Diese umfasst die Abwicklung evtl. noch bestehender Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11; vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11-; vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12).

    Erklärbar ist der Zusammenhang vielmehr nur, wenn eine Beendigung nur für solche Beschäftigten eintreten soll, die zumindest kein zumutbares Angebot erhalten haben (zu allem LAG Hamburg - 1 Sa 20/12; vgl. LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt und eine Beschränkung des Rechtsstoffs im Berufungsverfahren erreicht werden (BAG 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 - zu 2 der Gründe, AP Nr. 55 zu § 519 ZPO).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Begründung der Berufung auch im Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen anwendbar (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, EzA Nr. 40 zu § 64 ArbGG 1979).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Raum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (BVerfG vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 301/98 - Rn. 379, juris).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Es ist dem Gesetzgeber eine unterschiedliche Behandlung verboten, wenn zwischen den Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 1990, 1 BvL 2/83, Rn. 73, juris).
  • ArbG Berlin, 25.11.2011 - 33 Ca 7824/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Die Frage, ob ein mit der Beklagten begründetes Arbeitsverhältnis infolge ihrer Schließung geendet hat, gehört zu den von § 155 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfassten Abwicklungsgeschäften (ArbG Hamburg 12. Oktober 2011 - 20 Ca 115/11 - Rn. 30. ArbG Berlin 25. November 2011 - 33 Ca 7824/11 - Rn. 27).
  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 115/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Die Frage, ob ein mit der Beklagten begründetes Arbeitsverhältnis infolge ihrer Schließung geendet hat, gehört zu den von § 155 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfassten Abwicklungsgeschäften (ArbG Hamburg 12. Oktober 2011 - 20 Ca 115/11 - Rn. 30. ArbG Berlin 25. November 2011 - 33 Ca 7824/11 - Rn. 27).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG 6, 3.2003 - 2 AZR 596/01 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 105, 200).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.08.2012 - 7 Sa 108/11
    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenschließung dient öffentlichem Interesse -

    Die Rechtsnormen über die KK-Schließung nehmen diesen - der Schließungsentscheidung nachgelagerten - Folgekomplex des Arbeitnehmerschutzes nicht in den eigenen Schutzzweck auf, ungeachtet der umstrittenen Reichweite des Arbeitnehmerschutzes in den Regelungen des § 155 Abs. 4 S 9 SGB V (vgl hierzu zB LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 31.10.2012 - 4 Sa 767/12 - Juris, Revisionsverfahren BAG - 2 AZR 1050/12; aA zB LAG Baden-Württemberg Urteil vom 18.5.2012 - 7 Sa 13/12 - Juris, Revisionsverfahren BAG - 2 AZR 672/12; wieder anders LAG Hamburg Urteil vom 23.8.2012 - 7 Sa 108/11 - Juris, Revisionsverfahren - 2 AZR 801/12 -).
  • LAG Hamburg, 13.11.2012 - 2 Sa 21/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nämlich nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 - vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

    Dies gilt sowohl für Angestellte, die ordentlich unkündbar sind, als auch für ordentlich kündbare Angestellte (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

  • LAG Hamburg, 13.11.2012 - 2 Sa 8/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nämlich nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 - vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

    Dies gilt sowohl für Angestellte, die ordentlich unkündbar sind, als auch für ordentlich kündbare Angestellte (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

  • LAG Hamburg, 30.10.2012 - 2 Sa 35/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

    Zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 SGB V kommt es nämlich nur dann, wenn dem Beschäftigten ein im Sinne des § 164 Abs. 3 Satz 3 zumutbares Angebot gemacht worden ist (LAG Hamburg vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 - vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

    Dies gilt sowohl für Angestellte, die ordentlich unkündbar sind, als auch für ordentlich kündbare Angestellte (LAG Hamburg vom 21. Juni 2012 - 1 Sa 20/12; vom 23. August 2012 - 7 Sa 108/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2012 - 4 Sa 767/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - keine Anwendbarkeit des § 164 Abs 4 S 1

    Eine Auslegung der Normen ergibt, dass die gesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V nicht für ordentlich kündbare Arbeitnehmer gilt (LAG Berlin-Brandenburg 24. Mai 2012 - 18 Sa 2605/11 und 18 Sa 116/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 08. Mai 2012 - 7 Sa 2559/11 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ua. - juris; a. .A. LAG Baden-Württemberg 18. Mai 2012 - 7 Sa 13/12 ua. - juris; wieder anders LAG Hamburg 23. August 2012 - 7 Sa 108/11 und - 7 Sa 15/12 - juris: Beendigung auch bei ordentlich kündbaren Beschäftigten nur, wenn zuvor das Verfahren nach § 163 Abs. 3 SGB V durchgeführt wurde).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 4 Sa 767/12
    Eine Auslegung der Normen ergibt, dass die gesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V nicht für ordentlich kündbare Arbeitnehmer gilt ( LAG Berlin-Brandenburg 24. Mai 2012 - 18 Sa 2605/11 und 18 Sa 116/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2012 - 1 Sa 3/12 und 1 Sa 2/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 08. Mai 2012 - 7 Sa 2559/11 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. April 2012 - 5 Sa 2554/11 ua. - juris; a. .A. LAG Baden-Württemberg 18. Mai 2012 - 7 Sa 13/12 ua. - juris; wieder anders LAG Hamburg 23. August 2012 - 7 Sa 108/11 und - 7 Sa 15/12 - juris: Beendigung auch bei ordentlich kündbaren Beschäftigten nur, wenn zuvor das Verfahren nach § 163 Abs. 3 SGB V durchgeführt wurde ).
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