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   LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17   

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LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17 (https://dejure.org/2018,17212)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2018 - 5 Sa 88/17 (https://dejure.org/2018,17212)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 5 Sa 88/17 (https://dejure.org/2018,17212)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Jahressonderzahlung - arbeitsvertragliche Regelung - Begründung eines Entgeltanspruchs - Bedeutung einer Freiwilligkeit

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Jahressonderzahlung durchgesetzt - Dank DGB Rechtsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Zwar könne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch insoweit gefolgt werden, dass die bloße Bezeichnung einer Leistung als "freiwillig" noch nicht notwendig dazu führe, dass dies für sich genommen bereits Ansprüche auf diese Leistung für die Zukunft rechtswirksam ausschließe, da dies auch zum Ausdruck bringen könne, hierfür zu dieser Leistung ansonsten außerhalb des Arbeitsvertrages nicht verpflichtet zu sein (BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 17).

    Die Beklagte argumentiere gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der eine arbeitsvertragliche Formulierung wie die hier vorliegende weder klar noch verständlich im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit unwirksam sei (BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (stRspr., BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 -, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 16, juris).

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 16, juris).

    Für den Begriff "gewährt" gilt nichts anderes (BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 17, juris).

    Die Bezeichnung als freiwillig kann auch zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitgeber nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz zu dieser Leistung verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 -, Rn. 16, juris).

    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (stRspr., BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 -, Rn. 22, juris).

  • ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 29/17
    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2017 - 22 Ca 29/17 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 14. Juni 2017 - 22 Ca 29/17 - (Bl. 63 d.A.) der Klage stattgegeben.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2017 - 22 Ca 29/17 - abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise die Revision zuzulassen.

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (stRspr., BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 -, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 16, juris).

    Ob der Kläger seinen Anspruch auch auf eine betriebliche Übung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 34, juris) stützen könnte, kann danach dahinstehen.

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (stRspr., BAG, Urteil vom 23. August 2017 - 10 AZR 97/17 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 -, Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 16, juris).

    Die Bezeichnung als freiwillig kann auch zum Ausdruck bringen, dass der Arbeitgeber nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz zu dieser Leistung verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Die Höhe des Zinssatzes folgt aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil ein Arbeitnehmer als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 -, Rn. 39, juris).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Der Zinsanspruch folgt dem Grunde nach aus § 286 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 614 Satz 2 BGB und kann auf die Bruttovergütung verlangt werden (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 07. März 2001 - GS 1/00 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (stRspr., BAG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.01.2018 - 5 Sa 88/17
    Eine Formulierung, nach der vom Arbeitgeber ein Bonus oder eine Gratifikation gezahlt wird oder der Arbeitnehmer einen Bonus oder eine Gratifikation erhält, ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (BAG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 -,- Rn. 45, juris).
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