Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7161
LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17 (https://dejure.org/2018,7161)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2018 - 7 Sa 100/17 (https://dejure.org/2018,7161)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 7 Sa 100/17 (https://dejure.org/2018,7161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Feststellungsklage - Anwendung von Tarifverträgen für den Einzelhandel in Hamburg - Entgelttarifvertrag - Sanierungstarifvertrag

  • IWW

    § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, § ... 4 Abs. 3 TVG, § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2, 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, §§ 288, 291 BGB, § 288 Abs. 5 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung eines Firmensanierungstarifvertrages aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer tarifvertraglichen Bezugnahmeklausel bei Bezugnahme auf unterschiedliche Tarifverträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

    Jedenfalls kann man die Frage der Günstigkeit nicht je nach der Art des streitigen Anspruchs und des Zeitpunkts der Geltendmachung von Fall zu Fall unterschiedlich beantworten und damit von Fall zu Fall zu unterschiedlichen Auslegungsergebnissen hinsichtlich ein und derselben vertraglichen Bezugnahmeregelung kommen (BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

    Einer derart gespaltenen Auslegung der Vertragsklausel steht jedoch entgegen, dass die Reichweite der Bezugnahme und die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages gemäß § 256 ZPO zum Gegenstand einer (Zwischen-)Feststellungsklage gemacht werden und die entsprechende Feststellung dann in Rechtskraft erwachsen könnte (BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

    Zunächst gilt, dass die Verweisung auf andere Rechtsnormen dem geltenden Recht nicht fremd und deshalb nichts Ungewöhnliches ist (BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

    Das Bestimmtheitsgebot als hier maßgebliche Ausprägung des Transparenzgebots verlangt lediglich, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

    Erst in der Gefahr, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB(BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07, m.w.N.; zit. nach juris).

    Eine dynamische Verweisung auf das jeweils gültige Tarifrecht ist nicht unklar, sondern wird im tarifdispositiven Gesetzesrecht als allgemein zulässiges Instrument zur Regelung der Arbeitsbedingungen vorausgesetzt (BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

    Welche konkreten tariflichen Regelungen jeweils das Arbeitsverhältnis ausfüllen sollen, ist für die Klägerin feststellbar (vgl. BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

    Im ersteren Fall ergäben sich auch hier die oben dargelegten Schwierigkeiten, eine Bezugnahmeklausel, die Tarifverträge insgesamt in den Arbeitsvertrag einbezieht, eindeutig als günstig oder ungünstig für den Arbeitnehmer einzuordnen (BAG, 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach juris).

  • LAG Hessen, 11.12.2015 - 3 Sa 1835/14

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Umgekehrt würde ein redlicher Arbeitgeber, wenn er die von ihm gestellten Klauseln nicht so verstanden wissen wollte, die Bezugnahme auf tarifliche Ansprüche unterlassen und deutlich zum Ausdruck bringen, dass er nicht "nach Tarif" zahlen will (ebenso: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 3 Sa 1835/14 -, Rn. 38, juris m.w.N.).

    Dies gilt jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die vertragliche Klausel in einem "Neuvertrag" enthalten ist, der nach dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurde und die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist zahlen will (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 3 Sa 1835/14 -, Rn. 38, juris).

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Auch aus einem ausdrücklichen - wegen § 77 Abs. 4 BetrVG an sich überflüssigen - Hinweis auf die Geltung etwaiger Betriebsvereinbarungen ergibt sich, dass es dem Arbeitgeber gerade auf die Vereinbarung der für das Unternehmen und den Betrieb einschlägigen Rechtsnormen ankam (ebenso: BAG, Urteil vom 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 -, Rn. 25, juris).

    Vielmehr wird das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zu der normativ wirkenden tariflichen durch § 4 Abs. 3 TVG bestimmt (BAG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -, Rn. 20, juris, unter Aufgabe der diesbezüglich noch anderen früheren Rechtsauffassung, zuletzt im Urteil vom 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 191 f.).

  • ArbG Hamburg, 19.07.2017 - 22 Ca 373/16

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Die Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juli 2017 (22 Ca 373/16) werden jeweils zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 19. Juli 2017 (Az. 22 Ca 373/16, Bl. 127 ff d.A.) der Klage hinsichtlich des Zahlungsantrages insoweit stattgegeben, als es die Beklagte verurteilt hat, an die Klägerin EUR 719, 53 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2017 sowie EUR 200, 00 netto zu zahlen.

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 488/16

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Anrechnung auf ERA-Tarifentgelt

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Zu ergänzen ist, dass in Bezug auf den letzten Punkt auch ein Sachgruppenvergleich der tariflichen Regelungen (vgl. BAG, 14.2.2017, 9 AZR 488/16, m.w.N.; zit. nach juris) im Rahmen der Prüfung der Günstigkeit vorliegend zu keinem anderen Ergebnis führen würde.
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind ("Altverträge"), kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem 1. Januar 2002 für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen Neu- oder Altvertrag handelt, darauf an, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG, Urteil vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, BAGE 132, 261-267, Rn. 23).
  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Dazu gehört auch ein vom Arbeitgeber zur vorübergehenden Abänderung von Flächentarifverträgen abgeschlossener Haustarifvertrag (BAG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich dem äußeren Erscheinungsbild nach um ein vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (BAG, 26.1.2005, 10 AZR 215/04; zit. nach juris).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Vielmehr wird das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zu der normativ wirkenden tariflichen durch § 4 Abs. 3 TVG bestimmt (BAG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -, Rn. 20, juris, unter Aufgabe der diesbezüglich noch anderen früheren Rechtsauffassung, zuletzt im Urteil vom 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 191 f.).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.01.2018 - 7 Sa 100/17
    Ein Arbeitnehmer hat ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 256 ZPO an der Feststellung, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist (vgl. nur BAG, 12.12.2012, 4 AZR 65/11; zit. nach juris).
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2018 - 7 Sa 100/17 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juli 2017 - 22 Ca 373/16 - zurückgewiesen hat.
  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 2 Sa 85/17

    Auslegung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Anwendung Firmentarifvertrag

    (3) Inwieweit darüber hinaus bei einem Sachgruppenvergleich der tariflichen Regelungen zur Gruppe "Entgelt" auch darauf abzustellen wäre, dass eine Standortsicherung (Ziff. B III. 3 Zukunftstarifvertrag) als Gegenleistung geregelt und damit eine wechselseitige Abhängigkeit hergestellt wäre (vgl. B. III. 3. Zukunftstarifvertrag), die einem reinen Sachgruppenvergleich entgegenstehen würde bzw. im hiesigen Fall Entgelt und Standortsicherung zu einer Gruppe zusammenzufassen seien (so LAG Hamburg, Urteil vom 25. Januar 2018 - 7 Sa 100/17 -), kann dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht