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   LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14   

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LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14 (https://dejure.org/2015,12365)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2015 - 7 Sa 73/14 (https://dejure.org/2015,12365)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 7 Sa 73/14 (https://dejure.org/2015,12365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 16 S 1 TzBfG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 2 AÜG, § 10 AÜG
    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - anwendbares Recht - niederländisches Recht - Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 17.3.2010, 7 AZR 640/08; zit. nach iuris).

    Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 17.3.2010, 7 AZR 640/08; zit. nach iuris).

    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens zu unterscheiden (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 11.9.2013, 7 AZR 107/12; zit. nach iuris).

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; zit. nach iuris) .

    Es reicht demnach nicht aus, dass sich lediglich unbestimmt abzeichnet, aufgrund welcher Abläufe eine Tätigkeit des Arbeitnehmers in der Zukunft entbehrlich sein könnte (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; zit. nach iuris ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 11 Sa 1047/11

    Befristung der Wahrnehmung einer Führungsaufgabe - Gleichwertigkeit des

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Mit dem Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG wird vor allem an den Charakter der Arbeitsleistung angeknüpft (LAG Berlin-Brandenburg, 23.8.2011, 11 Sa 1047/11, zit. nach iuris; KR-Lipke, 14. Aufl., § 14 TzBfG Rn. 126).

    Aber auch Art. 3 oder 9 GG können berücksichtigt werden ((LAG Berlin-Brandenburg, 23.8.2011, 11 Sa 1047/11, zit. nach iuris).

    Der infolge längerer Ausübung des Berufs eintretende normale Verschleiß begründet diesen Sachgrund indes noch nicht (BAG, 15.4.1999, 7 AZR 437/97; LAG Berlin-Brandenburg, 23.8.2011, 11 Sa 1047/11, zit. nach iuris).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 17.3.2010, 7 AZR 640/08; zit. nach iuris).

    Die Prognose ist ein Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 17.3.2010, 7 AZR 640/08; zit. nach iuris).

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, 17.3.2010, 7 AZR 640/08; zit. nach iuris).

  • ArbG Hamburg, 24.09.2014 - 20 Ca 108/13
    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.09.2014 (20 Ca 108/13) werden jeweils auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg (Az. 20 Ca 108/13) vom 24.9.2014 wird.

    Das am 24.9.2014 verkündete und am 30.9.2014 zugestellte Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg, AZ.: 20 Ca 108/13, wird insoweit aufgehoben, als darin festgestellt wurde, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) nicht aufgrund der Befristung zum 31.7.2013 beendet worden ist, sondern zumindest bis zum 31.8.2013 fortbestand und die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Über die rechtliche Einordnung des Vertrags zwischen dem Dritten und dem Arbeitgeber entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG, Urteil vom 15. April 2014, 3 AZR 395/11; 18.1.2012, 7 AZR 723/10; zit. nach juris, Rn. 20 bis 21 m.w.N.).

    Dabei sind einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehenden Vertragspraxis handelt (BAG, 18.1.2012, 7 AZR 723/10; BAG, 6.8.2003, 7 AZR 180/03; zit. nach iuris).

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Rechtswahlvereinbarung unterliegen grundsätzlich dem von den Parteien gewählten Recht, dem Vertragsstatut, nicht der lex fori (BAG, Urteil vom 13. November 2007, 9 AZR 134/07, zit. nach juris Rn. 28).

    Nach Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB findet mangels einer Rechtswahl auf Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse das Recht des Staats Anwendung, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, selbst wenn er vorübergehend in einen anderen Staat entsandt wird (BAG vom 13. November 2007, aaO, Rn. 35).

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Dabei sind einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehenden Vertragspraxis handelt (BAG, 18.1.2012, 7 AZR 723/10; BAG, 6.8.2003, 7 AZR 180/03; zit. nach iuris).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Der infolge längerer Ausübung des Berufs eintretende normale Verschleiß begründet diesen Sachgrund indes noch nicht (BAG, 15.4.1999, 7 AZR 437/97; LAG Berlin-Brandenburg, 23.8.2011, 11 Sa 1047/11, zit. nach iuris).
  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG ist von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens zu unterscheiden (BAG, 4.12.2013, 7 AZR 277/12; 11.9.2013, 7 AZR 107/12; zit. nach iuris).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.02.2015 - 7 Sa 73/14
    Über die rechtliche Einordnung des Vertrags zwischen dem Dritten und dem Arbeitgeber entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG, Urteil vom 15. April 2014, 3 AZR 395/11; 18.1.2012, 7 AZR 723/10; zit. nach juris, Rn. 20 bis 21 m.w.N.).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 94/99

    Arbeitsverhältnis zum Zuwendungsgeber?

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Februar 2015 - 7 Sa 73/14 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben wird.
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