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   LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07   

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LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07 (https://dejure.org/2008,7565)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07 (https://dejure.org/2008,7565)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 5 TaBV 12/07 (https://dejure.org/2008,7565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine passive Wählbarkeit zum Betriebsrat bei nichtgewerbsmäßiger Leiharbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passive Wählbarkeit eines über zwei Jahre überlassenen Leiharbeiters zum Betriebsrat; Bestehen eines passiven Wahlrechts aufgrund des gemeinsamen Führens eines Betriebs im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn; Voraussetzungen für das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs; ...

  • Judicialis

    AÜG § 14 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein passives Wahlrecht für nichtgewerbliche Leiharbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Dazu zählen Leiharbeitnehmer nicht (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - AP Nr. 8 zu § 7 BetrVG 1972; LAG Thüringen vom 29.03.2007 - 8 TaBv 12/06 - EzAÜG BetrVG Nr. 97, Rechtsbeschwerde eingelegt - 7 ABR 45/07).

    Wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage findet sie aber auch auf die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung entsprechende Anwendung (BAG vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 - AP AÜG § 14 Nr. 2; 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8; vom 10.03.2004 aaO).

    Aus diesem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen ergibt sich, dass mit "Wahlberechtigten" in § 8 BetrVG nur die von § 7 Satz 1 BetrVG erfassten betriebsangehörigen Arbeitnehmer gemeint sind (BAG vom10.03.2004 aaO).

    Dies gilt für die gewerbsmäßige und die nicht gewerbsmäßige - auch konzerninterne - Arbeitnehmerüberlassung gleichermaßen (BAG vom 10.03.2004 aaO).

    Mit der Streichung der Überlassungshöchstdauer werden Personalkonzepte interessant, die bis auf eine kleine Führungsmannschaft gänzlich auf eigenes Personal verzichten (Hamann Anm. zu BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - jurisPR-ArbR 34/2004 Anm. 3).

    Denn nach noch bestehender Rechtsprechung des BAG sind Leiharbeitnehmer weder bei der Anzahl der zu wählenden Betriebsräte (v. 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - aaO) noch bei der Zahl von Freistellungen (vom 22.10.2003 - 7 ABR 3/03 - NZA 2004, 1052) zu berücksichtigen.

  • LAG Thüringen, 29.03.2007 - 8 TaBV 12/06
    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Dazu zählen Leiharbeitnehmer nicht (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - AP Nr. 8 zu § 7 BetrVG 1972; LAG Thüringen vom 29.03.2007 - 8 TaBv 12/06 - EzAÜG BetrVG Nr. 97, Rechtsbeschwerde eingelegt - 7 ABR 45/07).

    Dieses Unbehagen kann jedoch nur der Gesetzgeber beseitigen (LAG Thüringen vom 29.03.2007 aaO).

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Grundlegende Voraussetzung für das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs ist der Einsatz von Arbeitnehmern und Betriebsmitteln mehrerer Unternehmen durch eine einheitliche Leitung auf der Grundlage einer wenigstens stillschweigend getroffenen Vereinbarung (BAG vom 11.12.2007 - 1 AZR 824/06 - EzA-SD 2008, Nr. 8; 22.06.2005 - 7 ABR 57/04 - AP Nr. 23 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).

    Dies gilt auch, wenn das herrschende Unternehmen dem beherrschten Unternehmen Weisungen erteilt (BAG 11.12.2007 aaO.).

  • ArbG Hamburg, 04.09.2007 - 21 BV 6/07
    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04. September 2007 - 21 BV 6/07 - werden zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. September 2007 - 21 Bv 6/07 - .

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage findet sie aber auch auf die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung entsprechende Anwendung (BAG vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 - AP AÜG § 14 Nr. 2; 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - AP AÜG § 14 Nr. 8; vom 10.03.2004 aaO).

    Dabei spielt es für die betriebsverfassungsrechtliche Interessenlage keine Rolle, ob der Vertragsarbeitgeber mit der Überlassung einen eigenen arbeitstechnischen Zweck verfolgt (BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - aaO).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Der Gleichheitssatz ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - AP Nr. 209 zu Art. 3 GG), wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfG vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt keine Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Denn nach noch bestehender Rechtsprechung des BAG sind Leiharbeitnehmer weder bei der Anzahl der zu wählenden Betriebsräte (v. 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - aaO) noch bei der Zahl von Freistellungen (vom 22.10.2003 - 7 ABR 3/03 - NZA 2004, 1052) zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Der Gleichheitssatz ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - AP Nr. 209 zu Art. 3 GG), wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfG vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
    Entsprechendes würde für den Wirtschaftsausschuss und andere von der Erreichung bestimmter Schwellenwerte abhängige Beteiligungsrechte gelten (Hamann Anm. zu LAG Niedersachsen vom 20.02.2007 - 9 TaBv 107/05 - jurisPR-Arb 39/2007 Anm.3).
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

  • BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt -

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 431/88

    Betriebsübergang: Wesentliche Änderung des Leistungsortes

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Mai 2008 - 5 TaBV 12/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb

    2008 - 7 ABR 21/07 - NZA-RR 2009, 255 = Juris; BAG Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - EzA § 14 AÜG Nr. 5; BAG Beschl. vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - EzA § 14 AÜG Nr. 4; LAG Hamburg Beschluss vom 25. Mai 2008 - 5 TaBV 12/07 - LAGE § 14 AÜG Nr. 1 (Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 51/08)).

    Diese Rechtsprechung des BAG ist nach dem Wegfall der Überlassungshöchstdauer, wie sie in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG geregelt war, im Jahre 2004 zwar in die Kritik geraten (vgl. LAG Hamburg Beschluss vom 25. Mai 2008 - 5 TaBV 12/07 - LAGE § 14 AÜG Nr. 1 (Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 51/08)).

  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

    Auch die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg hat sich in dem Beschluss vom 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07 (abgedruckt in LAGE Nr. 2 zu § 14 AÜG ) - der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen.

    Hierauf weist zu Recht das Landesarbeitsgericht Hamburg in dem Beschluss vom 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07 (abgedruckt in LAGE Nr. 2 zu § 14 AÜG ) - hin.

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