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   LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17   

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LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,24906)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2018 - 4 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,24906)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 4 Sa 79/17 (https://dejure.org/2018,24906)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Versorgungsleistungen zu erbringen, so ergibt sich das Recht des Betriebsrats, bei der Regelung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung mitzubestimmen, aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , wobei sich diese Mitbestimmung auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungsordnung bezieht (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris).

    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris).

    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris).

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris; LArbG Rheinland-Pfalz, 13. September 2007 - 11 Sa 78/07 - Juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung gestellten Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris).

    Solche Eingriffe sind nur dann mitbestimmungsfrei, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein Verteilungsspielraum für die verbliebenen Versorgungsmittel bleibt, ein abweichender Leistungsplan also nicht aufgestellt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; Fitting, BetrVG , 28. Auflage, § 87 Rn. 461).

    Da sie dies versäumt hat, d.h. keine Zustimmung des Gesamtbetriebsrats eingeholt hatte, erweist sich die Entscheidung als unwirksam und wirkt sich nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris; BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris) auch gegenüber der Klägerin aus.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris).

    Da sie dies versäumt hat, d.h. keine Zustimmung des Gesamtbetriebsrats eingeholt hatte, erweist sich die Entscheidung als unwirksam und wirkt sich nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 - Juris; BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris) auch gegenüber der Klägerin aus.

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Juris; BAG Urteil vom 26. Oktober 2010 - 3 AZR 711/08 - Juris).

    Zwar ist der Beklagten einzuräumen, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dies für Eingriffe in Anpassungsregelungen dann genügen lässt, wenn ein geringfügiger Eingriff gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Juris).

    Ebenso mag hier ein geringfügiger Eingriff vorliegen, weil die Kaufkraft der Renten durch den Ausgleich der Inflationsrate gewahrt blieb und die Rentner insoweit keinen Anlass gehabt hätten, anderweitig eine Versorgungslücke zu schließen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Juris).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung des Arbeitgebers rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziffer 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Die Anschlussberufung soll die prozessuale Waffengleichheit schaffen, indem sie den Berufungsbeklagten in den Stand setzt, auf eine Berufung des Gegners ohne verfahrensrechtliche Fesseln reagieren und die Grenzen der neuen Verhandlung mitbestimmen zu können (BGH Urteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 58/82 - NJW 1984, 2951, 2952 und BGH Urteil vom 07. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rn. 27, Juris).

    Will er die Grenzen neu bestimmen und sich nicht auf die Abwehr der Berufung beschränken, kann er dies grundsätzlich nur im Wege der Anschlussberufung erreichen (BGH Urteil vom 07. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rn. 27, Juris).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung des Arbeitgebers rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziffer 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Juris; BAG Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 - Juris).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Richtig ist, dass auch Betriebsparteien bei Aufstellen ihrer normativen Regelungen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot unterliegen (BAG Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Juris; BAG Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Juris).

    Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe können die Betriebspartner eine Auslegung und Anwendung der Betriebsvereinbarung auf der Basis geänderter tatsächlicher Verhältnisse ermöglichen, wenn dies aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes erforderlich ist (BAG Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Juris).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris; LArbG Rheinland-Pfalz, 13. September 2007 - 11 Sa 78/07 - Juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung gestellten Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - Juris; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - Juris).

  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 102/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Die Berufungskammer folgt nach eigener Überprüfung den Erwägungen der siebten Kammer des LArbG Hamburg im Urteil im Urteil vom 01. Juni 2017 zum Aktenzeichen 7 Sa 102/16.
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2018 - 4 Sa 79/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Juris; BAG Urteil vom 26. Oktober 2010 - 3 AZR 711/08 - Juris).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07

    Betriebliche Altersversorgung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat -

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82

    Wirksamkeit einer in zulässiger Weise eingelegten unselbständigen

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

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