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   LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21   

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https://dejure.org/2021,11291
LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21 (https://dejure.org/2021,11291)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2021 - 4 Ta 5/21 (https://dejure.org/2021,11291)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 (https://dejure.org/2021,11291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 33 Abs 2 S 2 RVG, § 33 Abs 3 RVG
    Gegenstandswert - Festsetzung - Vergleichsmehrwert - Beilegung anderer Streitgegenstände - Empfehlung - Streitwertkommission

  • IWW

    §§ 9, 10 KSchG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 2 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 9 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 2 S. 2; RVG § 33 Abs. 3
    Gegenstandwert - Wert eines Vergleichs - Regelung zur Beilegung anderer Streitgegenstände - Empfehlungen der "Streitwertkommission"

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 Abs. 2 S. 2; RVG § 33 Abs. 3
    Gegenstandwert - Wert eines Vergleichs - Regelung zur Beilegung anderer Streitgegenstände - Empfehlungen der "Streitwertkommission"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert eines Vergleichs; Keine bindende Wirkung des Streitwertekatalogs

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - "Streitwertkatalog"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12

    Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Hinzurechnung einer Abfindung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21
    Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, nur dann hinaus, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden (vgl. LArbG Hamburg Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 - Juris).
  • LAG Hamburg, 29.07.2004 - 8 Ta 11/04

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschäftigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21
    a) Ohne Rechtsfehler hat das Arbeitsgericht im Beschluss vom 02. Februar 2021 zunächst den Gegenstandswert für das einstweilige Verfügungsverfahren auf eine Bruttomonatsvergütung in Höhe von EUR 8.720,00 festgesetzt (vgl. zur Wertfestsetzung bei einem Beschäftigungsanspruch nur den Beschluss des LArbG Hamburg vom 29. Juli 2004 - 8 Ta 11/04 - Juris).
  • LAG Hamburg, 04.05.2017 - 8 Ta 2/17

    Gegenstandswert - Zeugnisregelung im Vergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21
    Vor diesem Hintergrund war neben der Festsetzung des Gegenstandswerts für die Vergleichsregelung in Ziffer 4. des Vergleichs vom 05. Januar 2021 (Erteilung eines qualifizierten, berufsfördernden Arbeitszeugnisses, das u.a. mindestens die Note gut enthält; vgl. dazu LArbG Hamburg Beschluss vom 04. Mai 2017 - 8 Ta 2/17 - Juris) ferner der Gegenstandswert für die Vergleichsregelung in Ziffer 1. des Vergleichs vom 05. Januar 2021 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Januar 2021) mit drei Bruttomonatsgehältern anzusetzen.
  • LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs -

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21
    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. nur LArbG Hamburg Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, Juris).
  • LAG Hamburg, 01.03.2022 - 7 Ta 1/22

    Gegenstandswert - anwaltliche Tätigkeit - Vergleichsmehrwert

    aa) Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, nur dann hinaus, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2021 - 26 Ta 6178/21

    Vergleichsmehrwert bei Beendigungsvergleich im Rahmen einer Auskunftsklage

    Einigen sich die Parteien anlässlich einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung (hier: Auskunftsklage) auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann das einen Vergleichsmehrwert von einem Vierteljahresverdienst rechtfertigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 21. Januar 2020 - 26 Ta (Kost) 6110/19 [Beendigungsvergleich nach Beschäftigungsklage]; LAG Hamburg 27. April 2021 - 4 Ta 5/21, Rn. 22 [Beendigungsvergleich nach außergerichtlicher Auseinandersetzung über Beendigung des Arbeitsverhältnisses]; so auch Nr. 25.1.2 des Streitwertkatalogs [Beendigungsvergleich nach Abmahnungsrechtsstreit/Streit über eine Versetzung]).(Rn.10).

    a) Einigen sich die Parteien anlässlich einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann das einen Vergleichsmehrwert von einem Vierteljahresverdienst rechtfertigen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 21. Januar 2020 - 26 Ta (Kost) 6110/19 [Beendigungsvergleich nach Beschäftigungsklage]; LAG Hamburg 27. April 2021 - 4 Ta 5/21, Rn. 22 [Beendigungsvergleich nach außergerichtlicher Auseinandersetzung über Beendigung des Arbeitsverhältnisses]; so auch Nr. 25.1.2 des Streitwertkatalogs [Beendigungsvergleich nach Abmahnungsrechtsstreit/Streit über eine Versetzung]).

  • LAG Hamburg, 13.03.2023 - 7 Ta 5/23

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Mehrwert Freistellungsregelung im Vergleich

    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, juris; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 - Rn. 22, juris) und mangels eigener Argumentation für die Rechtsanwendung ungeeignet (LAG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 4 Ta.
  • LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22

    Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung

    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, juris).
  • LAG Hamburg, 21.01.2022 - 4 Ta 14/21

    Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme - Abschläge bei der

    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. LArbG Hamburg Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, Juris; LArbG Hamburg Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 - Rn. 22, Juris) und mangels eigener Argumentation für die Rechtsanwendung ungeeignet.
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