Rechtsprechung
LAG Hamburg, 28.06.2017 - 5 TaBV 4/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 3 Abs 2 Nr 2 ArbSchG, § 3 Abs 2 Nr 1 ArbSchG, § 50 Abs 1 BetrVG, § 76 BetrVG
Zuständigkeit der Einigungsstelle - Ausgestaltung der überbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation - Gesamtbetriebsrat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur "Ausgestaltung der überbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation"; unbegründeter Antrag des Gesamtbetriebsrats aufgrund fehlender Zuständigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzuständigkeit der Einigungsstelle für die "Ausgestaltung der überbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation" - Gesamtbetriebsrat
- rechtsportal.de
ArbSchG § 3 Abs. 2 Nr. 1 ; ArbGG § 100 Abs. 1 S. 2
Offensichtlich unzuständige Einigungsstelle zur "Ausgestaltung der überbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.02.2017 - 1 BV 2/17
- LAG Hamburg, 28.06.2017 - 5 TaBV 4/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12
Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
Auszug aus LAG Hamburg, 28.06.2017 - 5 TaBV 4/17
Derartige Maßnahmen unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 24, juris).Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 18, juris).
Diese werden vom Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 19, juris).
Die Zuweisung von Aufgaben an einzelne Führungskräfte ist in diesem Fall lediglich Teil dieser Organisationsmaßnahme (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 23, juris).
Diese Vorschrift enthält vielmehr von den Betriebsparteien auszufüllende Regelungsspielräume (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 24, juris).
- BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung
Auszug aus LAG Hamburg, 28.06.2017 - 5 TaBV 4/17
Inhalt und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts sind zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 -, Rn. 31, juris).(cc) Soweit sich der Gesamtbetriebsrat auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beruft, in der die Zuständigkeit eines Gesamtbetriebsrats für Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit dem Regelungsgegenstand Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) angenommen worden ist (BAG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 -, juris), handelt es sich um einen besonders gelagerten Ausnahmefall, der auf den vorliegenden Sachverhalt erkennbar nicht übertragbar ist.
Dort beabsichtigte der Arbeitgeber, der Aufzüge und Fahrtreppen herstellte, montierte und vertrieb, über bestehende Unfallverhütungsvorschriften hinausgehende Arbeitsanweisungen in das für alle Betriebe einheitlich geltende "FOD-Handbuch" unternehmensweit aufzunehmen, sodass eine überbetriebliche Angelegenheit betroffen war (BAG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 -, Rn. 30, juris).
Dies verlangte auch eine unternehmensweit einheitliche Festlegung des Sicherheitsstandards im Hinblick auf mögliche Arbeitsunfälle (BAG, Beschluss vom 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 -, Rn. 32, juris).
- BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06
Kostenerstattung im Beschlussverfahren
Auszug aus LAG Hamburg, 28.06.2017 - 5 TaBV 4/17
Eine gesonderte Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten ist wegen der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nicht zu treffen (BAG, Beschluss vom 02. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 -, Rn. 11, juris). - LAG Hamburg, 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06
Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - …
Auszug aus LAG Hamburg, 28.06.2017 - 5 TaBV 4/17
Die Erfüllung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (LAG Hamburg, Beschluss vom 01. Februar 2007 - 8 TaBV 18/06 -, Rn. 30, juris). - BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00
Mitbestimmung bei Prämienlohn
Auszug aus LAG Hamburg, 28.06.2017 - 5 TaBV 4/17
Die gerichtliche Vorgabe des Regelungsgegenstandes aus dem Einsetzungsverfahren kann nicht durch eine streitige Entscheidung der Einigungsstelle, sondern nur von beiden Betriebspartnern einvernehmlich abgeändert werden (BAG, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 -, Rn. 41, juris).