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   LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21   

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https://dejure.org/2022,27274
LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21 (https://dejure.org/2022,27274)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21 (https://dejure.org/2022,27274)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2022 - 4 TaBV 6/21 (https://dejure.org/2022,27274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 67 Abs 3 ArbGG, § 87 Abs 3 ArbGG, § 114 Abs 4 BetrVG
    Nichtigkeit - Schiff unter fremder Flagge - Seebetriebsrat - Wahl - widersprüchliches Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Wahl eines Seebetriebsrats, der von elf Seearbeitnehmern, die der 'Generalbereinigung des Konfliktes betreffend die MV ...' vom 22. Dezember 1999 unterfallen, gewählt worden ist, ist nicht nichtig, denn Rechtsgrundlage für die Wahl des Seebetriebsrats ...

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl Wirksamkeit einer Seebetriebsratswahl Verbot des widersprüchlichen Verhaltens gem. § 242 BGB Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Beschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Der Arbeitgeber hat auch ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO, da nur auf diese Weise umfassend geklärt werden kann, ob der Betriebsrat nach der Wahl wirksam Rechtshandlungen vornehmen konnte (vgl. nur BAG Beschluss vom 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 26, m.w.N., Juris).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (vgl. BAG Beschluss vom 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28, Juris; BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 15, Juris; BAG Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, Juris; ebenso zur Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer BAG Beschluss vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 27, Juris).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Offenkundigkeit eines Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften ist der Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Dritten (vgl. BAG Beschluss vom 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 36, Juris).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (vgl. BAG Beschluss vom 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28, Juris; BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 15, Juris; BAG Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, Juris; ebenso zur Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer BAG Beschluss vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 27, Juris).

    Ist ein Zuordnungstarifvertrag vereinbart, dürfen die Betriebspartner und ein die Betriebsratswahlen einleitender Wahlvorstand zudem grundsätzlich von dessen Rechtswirksamkeit ausgehen (vgl. BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 17, Juris).

    Ein nur zur Anfechtung einer Betriebsratswahl berechtigender Verstoß liegt vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde, sowie wenn eine Betriebsratswahl unter Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrages nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG durchgeführt wurde oder der Wahlvorstand bei der Anwendung eines wirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG die danach maßgebliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit verkannt hat (BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 26, Juris).

  • ArbG Paderborn, 17.02.2022 - 1 BV 15/20
    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2021 - See 1 BV 15/20 - abgeändert.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2021 - See 1 BV 15/20 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (vgl. BAG Beschluss vom 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28, Juris; BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 15, Juris; BAG Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, Juris; ebenso zur Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer BAG Beschluss vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 27, Juris).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsratswahl nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt wird, der nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fällt (vgl. BAG Beschluss vom 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - Rn. 17, Juris; vgl. dazu auch Hessisches LArbG Beschluss vom 03. September 2018 - 16 TaBVGa 86/18 - Rn. 32 m.w.N., Juris).
  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsratswahl nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt wird, der nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fällt (vgl. BAG Beschluss vom 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - Rn. 17, Juris; vgl. dazu auch Hessisches LArbG Beschluss vom 03. September 2018 - 16 TaBVGa 86/18 - Rn. 32 m.w.N., Juris).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (vgl. BAG Beschluss vom 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 28, Juris; BAG Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 15, Juris; BAG Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, Juris; ebenso zur Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer BAG Beschluss vom 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 27, Juris).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Handelt es sich bei den einzelnen Verstößen um Mängel, die jeder für sich genommen zwar die Anfechtung der Betriebsratswahl rechtfertigen, nicht aber die Wahl als nichtig erkennen lassen, so kann weder die addierte Summe der Fehler noch eine Gesamtwürdigung zur Nichtigkeit führen (vgl. BAG Beschluss vom 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - Rn. 34, Juris).
  • ArbG Hamburg, 18.03.2010 - 1 BVGa 1/10

    Herausgabe der Wählerliste an den Wahlvorstand - Schiffe unter liberianischer

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21
    Die Wahl eines Seebetriebsrats auf einem Schiff, das unter fremder Flagge fährt, ist damit vor dem Hintergrund des § 114 Abs. 4 BetrVG grundsätzlich nicht möglich (vgl. ArbG Hamburg Beschluss vom 18. März 2010 - 1 BVGa 1/10 - Rn. 20, m.w.N., Juris).
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