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   LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10   

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LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10 (https://dejure.org/2010,19600)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2010 - 6 Sa 62/10 (https://dejure.org/2010,19600)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 6 Sa 62/10 (https://dejure.org/2010,19600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe der Flughafensicherheitskontrolle an Privatunternehmen - Einsatz bei einem Dritten aufgrund Dienstvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung eines Luftsicherheitsassistenten zur Beschäftigung i.R.e. Arbeitsverhältnisses ist unsubstantiiert; Unsubstantiierte Darlegung eines Luftsicherheitsassistenten zur Beschäftigung i.R.e. Arbeitsverhältnisses; Beleihung Dritter mit Aufgaben der Fluggastkontrolle; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beleihung Dritter mit Aufgaben der Fluggastkontrolle; unbegründete Feststellungsklage bei Beschäftigung als Erfüllungsgehilfin im Rahmen eines freien Dienstvertrages; unsubstantiierte Darlegung einer Luftsicherheitsassistenten zur Beschäftigung im Rahmen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer auswählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 114; BAG vom 03. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186; vom 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - AP Nr. 2 zu § 9 AÜG).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zu dessen Disposition zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - a. a. O.).

    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 31. März 1993 (a. a. O.) zum Einsatz von Wachleuten eines gewerblichen Unternehmens bei der Bewachung von Bundeswehreinrichtungen zurecht darauf verwiesen, dass auch konkrete vertragliche Regelungen über die Einzelheiten der Ausführung des Wachdienstes nichts daran ändern, dass das gewerbliche Unternehmen seinem Vertragspartner gegenüber für die vertraglich übernommene ordnungsgemäße Bewachung des Wachobjektes verantwortlich bleibt und sich seine Vertragspflichten nicht - wie bei der Arbeitnehmerüberlassung - darauf beschränkt, geeignetes und entsprechend ausgebildetes Wachpersonal vorzuhalten und seinem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

    Eine solche Regelung spricht gegen das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Verleiher nicht für den Erfolg haftet, sondern nur für die richtige Auswahl und Bereitstellung von Arbeitskräften (vgl. BAG vom 31. März 1993, a. a. O.).

    Die Annahme einer reinen "Vertragsrhetorik" (vgl. BAG vom 31. März 1993, a. a. O.) ist nicht gerechtfertigt.

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - a. a. O.; vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124; vom 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - a. a. O.; BAG vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - a. a. O.).

    - Integration in die Arbeitsorganisation des Beschäftigungsunternehmens (vgl. BAG vom 30. Januar 1991, a. a. O.; Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 125).

    Hervorzuheben ist weiterhin, dass nicht auf einzelne Vorgänge bezüglich des Weisungsrechts abgestellt werden kann, sofern es sich um "untypische Einzelfälle" und nicht um "beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis" handelt (BAG vom 30. Januar 1991, a. a. O.; vom 06. August 2003, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 27. August 2007, a. a. O.).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend machen (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114; vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer auswählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 114; BAG vom 03. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186; vom 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - AP Nr. 2 zu § 9 AÜG).

    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - a. a. O.; vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124; vom 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - BAGE 105, 317).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - a. a. O.; BAG vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2008 - 17 Sa 856/07

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Abgestellt wird letztlich nur noch auf die Eingliederung in den Fremdbetrieb und die Ausübung des Weisungsrechts (BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 121; LAG Düsseldorf vom 10. März 2008 - 17 Sa 856/07 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 120; vgl. Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 132).

    Dabei ist davon auszugehen, dass dieses Weisungsrecht zur Annahme einer Arbeitnehmerüberlassung allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt werden muss (BAG vom 06. August 2003 - 7 AZR 180/03 - a. a. O.; vom 06. August 1997 - 7 AZR 663/96 - EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39; LAG Düsseldorf vom 10. März 2008 - 17 Sa 856/07 - a. a. O.; Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 135).

    Die darlegungspflichtige Klägerin (vgl. BAG vom 13. August 2008, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 10. März 2008, a. a. O.) hat keinen Sachverhalt dargelegt, der eine solche Annahme rechtfertigen könnte.

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Abgestellt wird letztlich nur noch auf die Eingliederung in den Fremdbetrieb und die Ausübung des Weisungsrechts (BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 121; LAG Düsseldorf vom 10. März 2008 - 17 Sa 856/07 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 120; vgl. Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 132).

    Nur wenn die Vertragspraxis von beiden Vertragsparteien gebilligt wird, kommt darin der für die rechtliche Einordnung maßgebliche tatsächliche Geschäftswille zum Ausdruck (BAG vom 13. August 2008, a. a. O.; vom 06. August 2003, a. a. O.; vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 - EzA ÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 75; Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 179).

    Die darlegungspflichtige Klägerin (vgl. BAG vom 13. August 2008, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 10. März 2008, a. a. O.) hat keinen Sachverhalt dargelegt, der eine solche Annahme rechtfertigen könnte.

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend machen (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114; vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; vom 25. Oktober 2000 - 7 AZR 487/99 - BAGE 96, 150).

    Die Entscheidung des Gesetzgebers zu einem solchen Eingriff muss im Gesetz einen hinreichenden Ausdruck finden (BAG vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 95, 165).

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 487/96

    Arbeitnehmerüberlassung - Jugendhilfe nach dem SGB VIII

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 05. März 1997 zur Norm des § 5 Abs. 5 AsylVfG (7 AZR 357/96, BAGE 85, 234) sowie vom 11. Juni 1997 zu den Vorschriften der §§ 2 ff. SGB IIX (7 AZR 487/96, BAGE 86, 113), in denen die Verdrängung der Normen des AÜG bejaht worden ist.

    Dabei hat es sich nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (7 AZR 487/96, a. a. O.) um gesetzliche Vorgaben für diese spezifische Art der Zusammenarbeit gehandelt.

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des LAG Bremen vom 11. Juni 2008 durch eine Entscheidung des BAG vom 02. Juni 2010 (7 AZR 946/08 n. v.) aufgehoben worden ist.
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Dabei ist davon auszugehen, dass dieses Weisungsrecht zur Annahme einer Arbeitnehmerüberlassung allein vom Inhaber des Einsatzbetriebes oder dessen Personal ausgeübt werden muss (BAG vom 06. August 2003 - 7 AZR 180/03 - a. a. O.; vom 06. August 1997 - 7 AZR 663/96 - EzAÜG § 631 BGB Werkvertrag Nr. 39; LAG Düsseldorf vom 10. März 2008 - 17 Sa 856/07 - a. a. O.; Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 135).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10
    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer auswählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG vom 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - EzAÜG § 10 Fiktion Nr. 114; BAG vom 03. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186; vom 31. März 1993 - 7 AZR 338/92 - AP Nr. 2 zu § 9 AÜG).
  • LAG Bremen, 11.06.2008 - 2 Sa 111/07
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zu Werkvertrag

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 476/92

    Anforderungen an ein als zustande gekommen geltendes Arbeitsverhältnis wegen der

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 357/96

    Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung nach dem Asylverfahrensgesetz

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