Rechtsprechung
LAG Hamburg, 29.12.2010 - 4 Ta 27/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Streit über die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergleichsmehrwert bei Einigung über Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergleichsmehrwert bei Einigung über Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- LAG Hamburg
(Leitsatz)
Streitwert/Gegenstandswert - Regelung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.11.2010 - 22 Ca 224/10
- ArbG Hamburg, 24.11.2010 - 22 Ca 224/10
- LAG Hamburg, 29.12.2010 - 4 Ta 27/10
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 152
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Hamburg, 02.08.2012 - 7 Ta 11/12
Gegenstandswert - Nutzungsüberlassung eines Firmenwagens für dienstliche Zwecke …
Nur soweit Regelungen zum Inhalt des Zeugnisses begehrt werden, ist der Zeugnisanspruch mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten (LAG Hamburg, Beschlüsse vom 11.1.2008 - 8 Ta 13/07; vom 29.12.2010 - 4 Ta 27/10). - LAG Hamburg, 04.05.2017 - 8 Ta 2/17
Gegenstandswert - Zeugnisregelung im Vergleich
Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Hamburg beträgt der Gegenstandswert einer Zeugnisregelung ein Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers, sofern über den Inhalt des Zeugnisses eine Regelung getroffen wurde (LAG Hamburg v. 11.01.2008 - 8 Ta 13/07; LAG Hamburg v. 29.12.2010 - 4 Ta 27/10). - LAG Hamburg, 09.11.2016 - 8 Ta 19/16
Gegenstandswert - Zeugnisregelung im Vergleich
Treffen die Parteien eines Rechtsstreits in einem Vergleich eine Regelung zum Zeugnis, so beträgt der Gegenstandswert ein Bruttomonatsgehalt, wenn eine inhaltliche Regelung getroffen worden ist (LAG Hamburg v. 11.01.2008 - 8 Ta 13/07; LAG Hamburg v. 29.12.2010 - 4 Ta 27/10).
- LAG Hamburg, 21.12.2012 - 8 Ta 23/12
Gegenstandswert bei Zeugniserteilung
Werden inhaltliche Regelungen zu einem Zeugnis getroffen, wird ebenfalls nicht zwischen End- und Zwischenzeugnis unterschieden und der Gegenstandswert mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet (vgl. LAG Hamburg v. 29.12.2010 - 4 Ta 27/10; Bes. v. 11.01.2008 - 8 Ta 13/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 1 Ta 28/11
Festsetzung des Gegenstandswertes - Vergleichsmehrwert
Voraussetzung für die Erhöhung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit durch eine in einem Vergleich getroffene Regelung ist, dass durch diese Regelung (unabhängig von der gerichtlichen Anhängigkeit) der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer, vgl. etwa nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 21.03.2009 - 1 Ta 190/09; LAG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2010 - 4 Ta 27/10, NZA-RR 2011, 152; LAG Hamm, Beschl. v. 13.09.2010 - 6 Ta 395/10, AE 2011, 93; LAG Köln, Beschl. v. 10.06.2010 - 10 Ta 20/10, AE 2011, 95). - LAG Hamburg, 13.01.2011 - 7 Ta 2/11
Festsetzung des Gegenstandswertes - Zwangsvollstreckungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. Beschlüsse vom 11.1.2008 - 8 Ta 13/07; vom 29.12.2010 - 4 Ta 27/10) ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnis, mit dem der Zeugnisinhalt im Einzelnen festgelegt wird, in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu bewerten.
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