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   LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17   

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LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17 (https://dejure.org/2018,9406)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2018 - 4 Sa 97/17 (https://dejure.org/2018,9406)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 4 Sa 97/17 (https://dejure.org/2018,9406)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Tarifverträge müssen nicht der Zielsetzung des BGB entsprechen, ältere Arbeitnehmer durch längere Fristen stärker zu schützen (BAG Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - NZA 2008, 960 ).

    Das BAG (Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - NZA 2008, 960 ) hat darauf hingewiesen, dass der Wortlaut des § 622 Abs. 4 BGB keinerlei Einschränkung enthalte.

    Das BAG hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die amtliche Begründung (BT-Drucksache 12/4902) verwiesen, wonach sämtliche Elemente der gesetzlichen Regelung der Kündigungsfristen zur Disposition der Tarifvertragsparteien gestellt worden sind, und zwar auch die gesetzlich vorgesehene Dauer der Betriebszugehörigkeit und Berücksichtigung des Lebensalters bei der Wartezeit (vgl. BAG Urteil vom 23. April 2008 - 2 AZR 21/07 - NZA 2008, 960 ).

    Weiterhin führt das BAG in seinem Urteil vom 23. April 2008 (aaO.) aus, dass Art. 3 Abs. 1 GG zwar auch eine Differenzierung gebieten könne, das BVerfG jedoch weder bezüglich des Alters noch der Betriebszugehörigkeit eine Verpflichtung des Gesetzgebers zu unterschiedlichen Regelungen angenommen habe.

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Entgegen der Auffassung des Klägers folge die Unwirksamkeit der tarifvertraglichen Bestimmung auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 26. Oktober 2016 (Az. 7 AZR 140/15), denn das vorgenannte Urteil befasse sich ausschließlich mit der Regelungskompetenz von Tarifvertragsparteien im Rahmen von § 14 Abs. 2 S. 3 TzBfG und sei daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    d) Die Unwirksamkeit der tarifvertraglichen Bestimmung lässt sich auch nicht aus Erwägungen, die das BAG im Urteil vom 26. Oktober 2016 (- 7 AZR 140/15 - Juris) angestellt hat, herleiten.

    Vor dem Hintergrund der in dieser Richtlinie zum Ausdruck gekommenen Ziels, den institutionellen Missbrauch aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zu verhindern, kann die gesetzliche Tariföffnungsklausel daher keine Tarifverträge erlauben, die diesem Ziel erkennbar zuwiderlaufen (BAG Urteil vom 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rz. 31 ff, Juris).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Im Urteil vom 18. September 2003 (- 2 AZR 537/02 - Rz. 82 und 89 f, Juris) hat sich das BAG ausführlich mit der wortlautgleichen Vorgängerregelung beschäftigt und die einheitlichen Kündigungsfristen für uneingeschränkt wirksam erachtet.

    Nach diesen Grundsätzen liegt eine Überschreitung des weiten Gestaltungsspielraums durch die Tarifvertragsparteien nicht vor, denn bereits im Urteil vom 18. September 2003 (- 2 AZR 537/02 - Rz. 90, Juris) hat das BAG darauf hingewiesen, dass es gerechtfertigt ist, bei der Anwendung von Sozialplänen eine einheitliche Kündigungsfrist festzulegen, da es so dem Arbeitgeber ermöglicht wird, bei anstehenden Betriebsänderungen schnell handeln zu können und die geplante Umstrukturierung vorzunehmen, ohne Arbeitnehmer über mehrere Monate weiterbeschäftigen oder zumindest vergüten zu müssen, obwohl der Bedarf an der Arbeitsleistung längst entfallen ist.

  • ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16

    Rechtswirksamkeit einer Tarifvertragsklausel zur Abkürzung von Kündigungsfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2017 - 22 Ca 355/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2017, Az. 22 Ca 355/16, abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 zum 31. Dezember 2016 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 30. Juni 2017 fortbestand.

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Schließlich ergibt sich auch aus dem vom Kläger genannten Urteil des BAG vom 18. September 2014 (- 6 AZR 636/13 - Rz. 28 und Rz. 34, Juris) nicht anderes.
  • LAG Hamburg, 06.09.2001 - 2 Sa 37/01
    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Danach verstößt § 19 Abs. 1 Satz 5 RTV entgegen der vom Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg 10. Januar 1997 - 6 Sa 48/95 - 6. September 2001 - 2 Sa 37/01 -) geäußerten Auffassung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG .
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Diese Möglichkeit scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rz. 26, Juris; BAG Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 59, Juris; vgl. auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 - Rn. 29, Juris).
  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Diese Möglichkeit scheidet aus, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung bleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rz. 26, Juris; BAG Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 59, Juris; vgl. auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 - Rn. 29, Juris).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Jedoch ist aufgrund der weitreichenden Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien und deren Einschätzungsprärogative bzgl. der sachlichen Gegebenheiten, der betroffenen Interessen und der Rechtsfolgen deren Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 09. Dezember 2015 - 4 AZR 684/12 - Rz. 31, m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Durch Urteil vom 11. Januar 2018 hat das LArbG Hamburg zum Aktenzeichen 7 Sa 95/17 in einem Parallelverfahren festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 nicht zum 31. Dezember 2016, sondern zum 31. Dezember 2017 beendet worden ist.
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • LAG Hamburg, 10.01.1997 - 6 Sa 48/95

    Arbeiter; Deutscher Seehafenbetrieb; Grundrechtsverstoß; Gleichheitssatz;

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 236/11

    Jahressonderzahlung - Tarifauslegung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

  • ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16

    Sozialplan bei der BUSS ist wirksam

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

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