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LAG Hamburg, 30.07.2015 - 3 Ta 19/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
§ 33 Abs. 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), § 33 Abs. 2 S. 2 RVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert für Streit um Zeugnisnote
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; GewO § 9 Abs. 1 S. 3
Gegenstandswert für Streit um Zeugnisnote - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Volles Bruttomonatsgehalt auch bei Streit nur um Zeugnisnote
- LAG Hamburg (Leitsatz)
Streitwert/Gegenstandswert - Zeugnis
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 01.06.2015 - 19 Ca 184/15
- LAG Hamburg, 30.07.2015 - 3 Ta 19/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Ta 10/10
Streitwertfestsetzung - Prozessvergleich - Streit über die Gesamtnote des …
Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2015 - 3 Ta 19/15
Der Wert für den Streit über ein qualifiziertes Zeugnis ist auch dann mit einem Bruttomonatseinkommen zu bewerten, wenn lediglich Streit über die Zeugnisnote besteht (abweichend von LAG Hamburg, Beschluss vom 02. Juni 2010 - 2 Ta 10/10 -, juris). - LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12
Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Hinzurechnung einer Abfindung - …
Auszug aus LAG Hamburg, 30.07.2015 - 3 Ta 19/15
Allerdings kann ein Vergleichsmehrwert auch bei unstreitigen Ansprüchen angenommen werden, wenn der Vergleich über die deklaratorische Feststellung der Rechtfolgen der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen hinaus Vergleichsinhalte aufweist, die zumindest ein Titulierungsinteresse begründen könnten (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 5 Ta 33/12 -, m.w.N., juris).