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   LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17   

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https://dejure.org/2017,55448
LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17 (https://dejure.org/2017,55448)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 5 Sa 21/17 (https://dejure.org/2017,55448)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 5 Sa 21/17 (https://dejure.org/2017,55448)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 46a Abs 1 BRAO, § 46 Abs 3 BRAO, § 241 Abs 2 BGB, § 106 S 1 GewO
    Rechtsschutzsekretär als Syndikusrechtsanwalt - fachlich unabhängige anwaltliche Tätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftspflicht der Arbeitgeberin gegenüber Dritten zur Art und Weise der Beschäftigung des Arbeitnehmers; Unbegründete Klage eines Rechtsschutzsekretärs auf Erteilung einer Tätigkeitsbescheinigung zum Zwecke der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei fehlender ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 46a; BGB § 241 Abs. 2; GewO § 106
    Rechtsschutzsekretär als Syndikusrechtsanwalt - fachlich unabhängige anwaltliche Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Auskunftspflicht der Arbeitgeberin gegenüber Dritten zur Art und Weise der Beschäftigung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Hamburg, 21.12.2016 - 15 Ca 260/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 - 15 Ca 260/16 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 21. Dezember 2016 - 15 Ca 260/16 - (Bl. 106 d.A.) die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 - 15 Ca 260/16 - abzuändern und zu erkennen:.

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08

    Schadensersatz - Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Die Verletzung einer solchen Pflicht zur Interessenwahrung, arbeitsrechtlich gemeinhin als Verletzung der "Fürsorgepflicht" bezeichnet, kann gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer auslösen (BAG, Urteil vom 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 -, Rn. 14, juris).
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Für den Schuldner muss aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 -, Rn. 44, juris).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Mit Wirkung vom 01. Januar 2015 meldete die Beklagte den Kläger bei der Deutschen Rentenversicherung an, nachdem sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht geändert hatte (BSG, Urteile vom 03. April 2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R -).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Mit Wirkung vom 01. Januar 2015 meldete die Beklagte den Kläger bei der Deutschen Rentenversicherung an, nachdem sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht geändert hatte (BSG, Urteile vom 03. April 2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R -).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Mit Wirkung vom 01. Januar 2015 meldete die Beklagte den Kläger bei der Deutschen Rentenversicherung an, nachdem sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht geändert hatte (BSG, Urteile vom 03. April 2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R -).
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.08.2017 - 5 Sa 21/17
    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung können - wie auch bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung und das schriftsätzliche Vorbringen des Klägers herangezogen werden (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. August 2017 - 5 Sa 21/17 - wird zurückgewiesen.
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