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   LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19   

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https://dejure.org/2021,7352
LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19 (https://dejure.org/2021,7352)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19 (https://dejure.org/2021,7352)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 (https://dejure.org/2021,7352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 23 Abs 3 RVG, § 9 BetrVG, § 50 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 76 BetrVG
    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Gesamtbetriebsvereinbarung

  • IWW

    § 33 Abs. 1 RVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 9 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertbemessung eines Streits über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Streitwertbemessung eines Streits über die Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung; Keine bindende Wirkung des Streitwertkatalogs

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - Mitbestimmung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 20.05.2016 - 5 Ta 7/16

    Streitwertkatalog - Zustimmungsersetzung bei Parallelfällen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19
    An ihrer früheren Rechtsprechung, im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Wertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen sich am sogenannten "Streitwertkatalog" (zuletzt: NZA 2018, S. 498) zu orientieren (LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 5 Ta 7/16 -, Rn. 10, juris), hält die Kammer nicht weiter fest.

    (3) Soweit die erkennende Kammer in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat, im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen ihre Rechtsprechung am sogenannten "Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit" (vgl. zuletzt: NZA 2018, S. 498) zu orientieren (LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 5 Ta 7/16 -, Rn. 10, juris), hält sie daran nach einem Wechsel im Kammervorsitz nicht weiter fest.

  • LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09

    Gegenstandswert - Mitbestimmungsrecht - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19
    Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 5.000 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, juris).

    Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 5.000 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, juris).

  • LAG Hamburg, 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19
    Der Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln (LAG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2012 - H 6 Ta 1/12 -, juris).

    aa) Der Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln (LAG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2012 - H 6 Ta 1/12 -, juris).

  • LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21

    Gegenstandswert - Festsetzung - Vergleichsmehrwert - Beilegung anderer

    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. nur LArbG Hamburg Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, Juris).
  • LAG Hamburg, 12.04.2023 - 7 Ta 4/23

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Anfechtung Einigungsstellenspruch

    Auch ein Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts regelmäßig nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln(vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 -, Rn. 6, juris).
  • LAG Hamburg, 13.03.2023 - 7 Ta 5/23

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Mehrwert Freistellungsregelung im Vergleich

    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, juris; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 - Rn. 22, juris) und mangels eigener Argumentation für die Rechtsanwendung ungeeignet (LAG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 4 Ta.
  • LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22

    Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung

    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, juris).
  • LAG Hamburg, 21.01.2022 - 4 Ta 14/21

    Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme - Abschläge bei der

    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. LArbG Hamburg Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, Juris; LArbG Hamburg Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 - Rn. 22, Juris) und mangels eigener Argumentation für die Rechtsanwendung ungeeignet.
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