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   LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12   

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https://dejure.org/2012,45835
LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2012,45835)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2012,45835)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 5 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2012,45835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs, Information über durchgeführte und beabsichtigte Bildungsmaßnahmen

  • Justiz Hamburg

    § 96 Abs 1 BetrVG, § 14 AÜG
    Ermittlung des Berufsausbildungsbedarfs - mündliche Information über durchgeführte und beabsichtigte Bildungsmaßnahmen

  • IWW

    BetrVG § 96 Abs. 1 AÜG § 14

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zum Berufsbildungsbedarf; Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei Leiharbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zum Berufsbildungsbedarf; Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei Leiharbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt und eine Beschränkung des Rechtsstoffs im Berufungsverfahren erreicht werden (BAG 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 - zu 2 der Gründe, AP Nr. 55 zu § 519 ZPO).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Begründung der Berufung auch im Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen anwendbar (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, EzA Nr. 40 zu § 64 ArbGG 1979).

    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG 6, 3.2003 - 2 AZR 596/01 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 105, 200).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Eine schlüssige Begründung kann zwar nicht verlangt werden; doch muss sich die Berufungsbegründung mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 - zu 2 a der Gründe, a. a. O.; 16.6.2004 - 5 AZR 529/03 - zu II b der Gründe, EzA Nr. 3 zu § 520 ZPO; 15.8.2002 - 2 AZR 473/01 zu 2 der Gründe, a. a. O.).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28; vgl. auch BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 17 zur vergleichbaren Rechtslage im Revisionsverfahren).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 8. Mai 2008 - 6 AZR 517/07 - Rn. 28; vgl. auch BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 17 zur vergleichbaren Rechtslage im Revisionsverfahren).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll (BAG 28.5.2009 - 2 AZR 223/08 - Rdn. 14, AP Nr. 2 zu § 520 ZPO).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    Die Regelung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO soll gewährleisten, dass der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz durch eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs ausreichend vorbereitet wird (BAG 15.3.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.10.2012 - 5 TaBV 6/12
    a) In der Beschwerdebegründung muss wie in der Berufungsbegründung für jeden der Streitgegenstände eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung gegeben werden (BGH 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05 - NJW-RR 2007, 414).
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