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   LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21   

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LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21 (https://dejure.org/2021,1657)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2021 - 14 Ta 9/21 (https://dejure.org/2021,1657)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 14 Ta 9/21 (https://dejure.org/2021,1657)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 12.12.2016 - 5 Ta 229/16

    Prozesskostenhilfe; Bewilligungsverfahren; Berücksichtigung nach Instanzende

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    Das bedeutet bei vollständigen und glaubhaft gemachten Angaben zu Einkommen und Vermögen lediglich, dass gewisse Belastungen mangels Nachweises nicht berücksichtigt werden können (vgl. LAG Hamm 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8 ).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    aa) Ein Prozesskostenhilfebegehren ist zur Entscheidung reif, wenn die Partei es begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorgelegt und der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern ( vgl. LAG Hamm aaO. - 22. Juli 2013 - 14 Ta 138/13 - juris, Rn. 15 ).
  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    Konnte bis zum Abschluss der Instanz oder bis zum Ablauf der Nachfrist Prozesskostenhilfe nur insgesamt abschlägig beschieden werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht vorlagen oder nur eine abweisende Entscheidung - etwa gemäß § 115 Abs. 4 ZPO - rechtfertigten, kann eine solche Entscheidung nicht durch Vorlage neuer oder ergänzender Belege abgeändert werden (vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12 ).
  • LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16

    Nachprüfungsverfahren Prozesskostenhilfe; Begriffsbestimmung "ungenügende

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    Hat die Partei jedenfalls das Einkommen vollständig belegt und verbleiben keine Unsicherheiten, ob die Partei über ein Vermögen verfügt, aus welchem sie die entstandenen Kosten auf einmal begleichen könnte, so kann allein der Umstand, dass ggf. nicht alle von der Partei behaupteten Belastungen vollständig belegt sind, für sich genommen nicht die Ablehnung der Prozesskostenhilfebewilligung rechtfertigen (vgl. für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    bb) Im Übrigen ist trotz Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO jedes Vorbringen zu berücksichtigen, das vor Beendigung des Rechtszuges, für welchen Prozesskostenhilfe beantragt wurde, oder vor Ablauf einer gerichtlich über die Instanzbeendigung hinaus gesetzten Frist (sog. Nachfrist) vorgetragen wird (vgl. LAG Hamm 1. Juli 2015 - 14 Ta 6/15 - juris, Rn. 42 f., 52 f.; 2. November 2009 - 14 Ta 109/09 - juris, Rn. 3 ).
  • LAG Hamm, 02.11.2009 - 14 Ta 109/09

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei Fristversäumnis; Pflicht zur Mitteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    bb) Im Übrigen ist trotz Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO jedes Vorbringen zu berücksichtigen, das vor Beendigung des Rechtszuges, für welchen Prozesskostenhilfe beantragt wurde, oder vor Ablauf einer gerichtlich über die Instanzbeendigung hinaus gesetzten Frist (sog. Nachfrist) vorgetragen wird (vgl. LAG Hamm 1. Juli 2015 - 14 Ta 6/15 - juris, Rn. 42 f., 52 f.; 2. November 2009 - 14 Ta 109/09 - juris, Rn. 3 ).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2010 - 12 W 31/10

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung bei einem Anspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    Die Erfolgsaussicht ist in diesem Fall in vollem Umfang zu verneinen (vgl. OLG Brandenburg, 20. Dezember 2010 - 12 W 31/10 - juris, Rn. 16; Zöller/Schultzky, a. a. O., § 114 Rn. 19 ).
  • ArbG Detmold, 09.06.2020 - 2 Ca 927/19
    Auszug aus LAG Hamm, 01.02.2021 - 14 Ta 9/21
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 9. Juni 2020 (2 Ca 927/19) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 29.12.2023 - 5 Ta 299/23

    Nachprüfungsverfahren keine Aufhebung wenn Belege für Belastungen nur teilweise

    Bei dieser Beurteilung ist es auch nach der neuen Rechtslage geblieben (ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammern, siehe für die erkennende Kammer ausführlich Beschluss vom 12.07.2016, 5 Ta 159/16, juris; Beschluss v. 13.01.2014, 5 Ta 563/13, n.v.; so auch die 14. Kammer, Beschluss vom 01.02.2021, 14 Ta 9/21; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.04.2000, 7 WF 56/00, juris, noch zur alten Rechtslage, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 10. Auflage, Rz. 1010).
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