Rechtsprechung
   LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,59152
LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01 (https://dejure.org/2002,59152)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01 (https://dejure.org/2002,59152)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 6 Sa 1433/01 (https://dejure.org/2002,59152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,59152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 607/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Wird das Tochterunternehmen beispielsweise im wesentlichen durch das Mutterunternehmen finanziert, würde bei Wegfall dieser Finanzierungsmöglichkeit mit Wahrscheinlichkeit auch beim Tochterunternehmen Insolvenz eintreten (BAG 26.09.2000 - 3 AZR 607/99).

    Im Streitfall ist ein triftiger Grund erforderlich (BAG 26.09.2000 - 3 AZR 607/99).

    Dies verdeutlicht das Bundesarbeitsgericht auch, wenn es ausführt, der Einwand, durch den Widerruf habe man nur einen günstigeren Verkaufspreis für die zahlreichen Filialen erzielen wollen, sei dann von Bedeutung, wenn der Verkauf auch ohne Widerruf hätte durchgeführt werden können und mit dem dann realisierbaren Kaufpreis eine Chance zur Sanierung des Unternehmens bestanden hätte (BAG 26.09.2000 - 3 AZR 607/99).

    Dem Rechtsstreit kommt keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, nachdem das Bundesarbeitsgericht u.a. mit Urteil vom 26.09.2000 (3 AZR 607/99) die hier einschlägigen Rechtsfragen geklärt hat.

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Schon angesichts dieser gesetzgeberischen Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht keinen Anlass gesehen, von ihr abzuweichen, soweit es um die Behandlung von Widerrufen geht, die bis zum 31. Dezember 1998 wirksam geworden sind (BAG 26.01.2000 - 3 AZR 853/98).

    Wo wegen fehlenden Insolvenzschutzes ein Eintritt des PSV von vornherein ausscheidet, gibt es auch keinen Grund, ihn vor Ausspruch des Widerrufs einzuschalten (BAG 26.01.2000 - 3 AZR 853/98).

    Weiter muss ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligter vorsieht (BAG 16.03.1993 - 3 AZR 299/92; BAG 26.01.2000 - 3 AZR 853/98).

    Die wirtschaftliche Notlage, die hier schon nicht durch die Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darstellung ihrer Ursachen belegt worden ist (vgl. dazu BAG 25.01.2000 - 3 AZR 853/98), rechtfertigte den Teilwiderruf nur, wenn neben der Bestandsgefährdung des Unternehmens, die hier unterstellt werden kann, der Teilwiderruf sich in ein umfassendes Sanierungskonzept einfügte.

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Für die klagende Partei stand trotz des fehlenden Vertretungsvermerks von Anfang an fest, dass der konzernweit erklärte Widerruf für ihre damalige Arbeitgeberin erklärt worden war, die damals als Tochterunternehmen der heutigen Beklagten mit dieser einen unter deren Leitung stehenden gemeinsamen Betrieb gebildet hatte (BAG 26.09.2000 - 3 AZR 570/99).

    Dies steht nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die Revision der Beklagten fest (BAG 26.09.2000 -3 AZR 570/99).

    Es soll weder zu dienstzeitabhängigen Zuwächsen kommen, noch zu dienstzeitunabhängigen auf Grund von Steigerungen des Berechnungseinkommens (BAG 26.09.2000 - 3 AZR 570/99).

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Daneben hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG 17.04.1985 - 3 AZR 72/83; BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89) mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Bedingungen Gründe nichtwirtschaftlicher Art als triftige Gründe die Änderung einer Versorgungsordnung rechtfertigen können.

    Es entschied, dass dringende betriebliche Bedürfnisse nichtwirtschaftlicher Art triftige Gründe sein können, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Verbesserung des Versorgungsschutzes aufgewogen werden (BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89).

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Der Ausschluss des Rechtsanspruchs auf Leistungen der Unterstützungskasse nach diesen Richtlinien ist nach ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfG 14.01.1984 - 1 BvR 1052/79) nur als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht anzuerkennen (BAG 17.11.1992 - 3 AZR 76/92).

    Im Sinne eines Orientierungsmaßstabes hat das Bundesarbeitsgericht auf die Anpassungsregelung nach § 16 BetrAVG hingewiesen (vgl. BAG 17.11.1992 - 3 AZR 76/92).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Sinne einer nicht schematisch anwendbaren Richtlinie die Formel verwendet, dass die Gefahr bestehen müsse, das Unternehmen werde durch die Versorgungslast "langfristig ausgezehrt" (BAG 17.04.1985 - 3 AZR 72/83; BAG 05.06.1984 - 3 AZR 33/84).

    Daneben hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG 17.04.1985 - 3 AZR 72/83; BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89) mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Bedingungen Gründe nichtwirtschaftlicher Art als triftige Gründe die Änderung einer Versorgungsordnung rechtfertigen können.

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Sinne einer nicht schematisch anwendbaren Richtlinie die Formel verwendet, dass die Gefahr bestehen müsse, das Unternehmen werde durch die Versorgungslast "langfristig ausgezehrt" (BAG 17.04.1985 - 3 AZR 72/83; BAG 05.06.1984 - 3 AZR 33/84).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Der Ausschluss des Rechtsanspruchs auf Leistungen der Unterstützungskasse nach diesen Richtlinien ist nach ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (BVerfG 14.01.1984 - 1 BvR 1052/79) nur als ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht anzuerkennen (BAG 17.11.1992 - 3 AZR 76/92).
  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20.01.1987 - 3 AZR 313/85; BAG 17.09.1991 - 3 AZR 413/90; BAG 16.04.1997 - 3 AZR 862/95).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20.01.1987 - 3 AZR 313/85; BAG 17.09.1991 - 3 AZR 413/90; BAG 16.04.1997 - 3 AZR 862/95).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht