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LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Minden, 24.04.2015 - 2 Ca 1507/14
- ArbG Minden, 24.04.2015 - 2 Ca 1507/19
- LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
- LAG Hamm, 04.03.2020 - 6 Sa 1742/19
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs
Auf die Revision der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. März 2016 - 6 Sa 787/15 - aufgehoben, soweit es über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen der Klägerin aus dem Jahr 2011 iHv. 2.746,18 Euro brutto nebst Zinsen entschieden hat. - LAG Hamm, 04.03.2020 - 6 Sa 1742/19
Urlaub, Mitwirkungspflichten und Initiativlast des Arbeitgebers, Umfang des …
Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung ursprünglich mit Urteil vom 2. März 2016 (6 Sa 787/15) zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesarbeitsgericht auf die Revision der Klägerin mit Urteil vom 21. Mai 2019 (9 AZR 579/16) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2016 (6 Sa 787/15) insoweit aufgehoben, als es über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen der Klägerin für das Jahr 2011 entschieden hat, und die Sache diesbezüglich zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Die Genehmigung des Urlaubsantrags vom 12. August 2011 durch den Geschäftsführer der Beklagten sowie die Ausführungen der Beklagten in der außergerichtlichen Korrespondenz insbesondere vom 22. Mai 2012 stellen bloße Wissenserklärungen dar und keine Willenserklärungen, die auf die Begründung von Urlaubsansprüchen gerichtet wären (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16; LAG Hamm 2. März 2016 - 6 Sa 787/15; ArbG Minden 24. Mai 2015 - 2 Ca 1507/14).