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   LAG Hamm, 02.05.1991 - 4 Sa 156/91   

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https://dejure.org/1991,4254
LAG Hamm, 02.05.1991 - 4 Sa 156/91 (https://dejure.org/1991,4254)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.05.1991 - 4 Sa 156/91 (https://dejure.org/1991,4254)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 1991 - 4 Sa 156/91 (https://dejure.org/1991,4254)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Berichtigung eines Zeugnisses; Aufnahme des Wortlautes eines begehrten Zeugnisses in einen Klageantrag; Abfassen eines Arbeitszeugnisses durch ein Arbeitsgericht; Kriterien zur Gestaltung eines aussagekräftigen Arbeitszeugnisses; Wahrheitspflicht des ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Zumindest bei Mitarbeitern in höheren Positionen soll das Fehlen der Schlußformel einem beredten, ja vielsagenden Schweigen gleichkommen, womit - bewußt oder unbewußt - deutlich negative Signale gesetzt würden ( KG vom 06.11.1978 - 2 U 2290/77, insoweit in BB 1979, 1988 nicht abgedruckt; ferner Weuster , AiB 1992, 327, 337; a.A. LAG Hamm vom 02.05.1991 - 4 Sa 156/91, n.v., welches die Einklagbarkeit der Schlußformel verneint; ebenso ArbG Bremen vom 11.02.1992, NZA 1992, 800).
  • LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98

    Keine Zeugniserteilung durch freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen

    Zumindest bei Mitarbeitern in höheren Positionen soll das Fehlen der Schlußformel einem beredten, ja vielsagenden Schweigen gleichkommen, womit - bewußt oder unbewußt - deutlich negative Signale gesetzt würden ( KG v. 06.11.1978 - 2 U 2290/77, insoweit in BB 1979, 1988 nicht abgedruckt; ferner Huber , a.a.O., S. 69; H. Schleßmann , a.a.O., S. 130; Weuster AiB 1992, 327, 337; a.A. ; LAG Frankfurt/Main Urt. v. 16.01.1981 - 6 Sa 876/80, n.v. ; LAG Hamm v. 02.05.1991 - 4 Sa 156/91, n.v., LAG Hamm v. 02.05.1991 - 4 Sa 183/91, n.v., LAG Hamm v. 11.06.1992 - 4 Sa 318/92, n.v. welches die Einklagbarkeit der Schlußformel verneint; ebenso ArbG Bremen v. 11.02.1992, NZA 1992, 800; Berscheid/Kunz , a.a.O., Teil 4 Rz. 2475; ErfK- Müller-Glöge , § 630 BGB Rz. 93; Schmid , DB 1988, 2253, 2254).
  • LAG Düsseldorf, 23.05.1995 - 3 Sa 253/95

    Zeugnisberichtigungsanspruch; Ausgleichsklausel

    Es konnte von daher unerörtert bleiben, wieweit dem Arbeitnehmer diesbezüglich ein entsprechender materiell-rechtlicher Anspruch zusteht (vgl. hierzu Haupt/Welslau in HzA Gruppe 1, Rdn. 2134; LAG Hamm, Urteil vom 02.05.1991 - 4 Sa 156/91 - Schleßmann, aaO., S. 92).
  • LAG Hamm, 11.07.1996 - 4 Sa 1285/95

    Praktikantenverhältnis: Abgrenzung zum Volontariat; Arbeitszeugnis

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  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 564/94

    Notwendigkeit einer Übereinstimmung der Schlussformel im Arbeitszeugnis mit der

    Da es im konkreten Fall um eine persönliche Einstellung und Überzeugung des Beklagten geht, ist ein klagbarer Anspruch seitens der Klägerin bezüglich der begehrten Schlußformel nicht begründbar ( LAG Hamm vom 02.05.1991 4 Sa 156/91, n.v.; LAG Hamm vom 02.05.1991 4 Sa 183/91, n.v.; LAG Hamm vom 21.12.1993 - 4 Sa 1123/93, n.v.; ebenso ArbG Bremen vom 11.02.1992, NZA 1992, 800), so daß die Berufung Erfolg haben mußte.
  • LAG Hamm, 21.12.1994 - 4 Sa 1123/93

    Verfristung und Verwirkung bei Geltendmachung eines Zeugnisanspruches; Ermittlung

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  • LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 1077/93

    Anspruch tariflicher Verfallfristen für den Anspruch auf Zeugnisausstellung oder

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  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 650/94

    Bewertung von Leistung und Führung ; Anspruch auf Berichtigung eines bereits

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