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   LAG Hamm, 02.05.1991 - 4 Sa 183/91   

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https://dejure.org/1991,5268
LAG Hamm, 02.05.1991 - 4 Sa 183/91 (https://dejure.org/1991,5268)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.05.1991 - 4 Sa 183/91 (https://dejure.org/1991,5268)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 1991 - 4 Sa 183/91 (https://dejure.org/1991,5268)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personenbeschreibung und Schlussfloskel im qualifizierten Zeugnis; Kriterien für die Abfassung eines Arbeitszeugnisses ; Abfassung eines Arbeitszeugnisses durch ein Gericht; Wahrheitspflicht bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses; Tatsachenvortrag des Arbeitnehmers ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Wird eine Schlußformel verwendet, muß sie mit der Leistungs- und Führungsbewertung des Arbeitnehmers übereinstimmen, denn (zuvor) unterlassene negative Werturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, "lieblosen" Schlußformel nachgeholt werden ( H. Schleßmann, a.a.O., S. 95; LAG Hamm vom 02.05.1991 - 4 Sa 183/91, n.v.; LAG Hamm vom 11.06.1992 - 4 Sa 318/92, n.v.; LAG Hamm vom 12.07.1994 - 4 Sa 564/94, LAGE § 630 BGB Nr. 26; LAG Hamm vom 12.07.1994- 4 Sa 192/94, LAGE § 630 BGB Nr. 27).
  • LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98

    Keine Zeugniserteilung durch freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen

    Zumindest bei Mitarbeitern in höheren Positionen soll das Fehlen der Schlußformel einem beredten, ja vielsagenden Schweigen gleichkommen, womit - bewußt oder unbewußt - deutlich negative Signale gesetzt würden ( KG v. 06.11.1978 - 2 U 2290/77, insoweit in BB 1979, 1988 nicht abgedruckt; ferner Huber , a.a.O., S. 69; H. Schleßmann , a.a.O., S. 130; Weuster AiB 1992, 327, 337; a.A. ; LAG Frankfurt/Main Urt. v. 16.01.1981 - 6 Sa 876/80, n.v. ; LAG Hamm v. 02.05.1991 - 4 Sa 156/91, n.v., LAG Hamm v. 02.05.1991 - 4 Sa 183/91, n.v., LAG Hamm v. 11.06.1992 - 4 Sa 318/92, n.v. welches die Einklagbarkeit der Schlußformel verneint; ebenso ArbG Bremen v. 11.02.1992, NZA 1992, 800; Berscheid/Kunz , a.a.O., Teil 4 Rz. 2475; ErfK- Müller-Glöge , § 630 BGB Rz. 93; Schmid , DB 1988, 2253, 2254).
  • LAG Hamm, 11.07.1996 - 4 Sa 1285/95

    Praktikantenverhältnis: Abgrenzung zum Volontariat; Arbeitszeugnis

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  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 564/94

    Notwendigkeit einer Übereinstimmung der Schlussformel im Arbeitszeugnis mit der

    Da es im konkreten Fall um eine persönliche Einstellung und Überzeugung des Beklagten geht, ist ein klagbarer Anspruch seitens der Klägerin bezüglich der begehrten Schlußformel nicht begründbar ( LAG Hamm vom 02.05.1991 4 Sa 156/91, n.v.; LAG Hamm vom 02.05.1991 4 Sa 183/91, n.v.; LAG Hamm vom 21.12.1993 - 4 Sa 1123/93, n.v.; ebenso ArbG Bremen vom 11.02.1992, NZA 1992, 800), so daß die Berufung Erfolg haben mußte.
  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 192/94

    Voraussetzungen für die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses für einen

    Wird eine Schlußformel verwendet, muß sie mit der Leistungs- und Führungsbewertung des Arbeitnehmers übereinstimmen, denn (zuvor) unterlassene negative Werturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, "lieblosen" Schlußformel nachgeholt werden ( H. Schleßmann, a.a.O. S. 95; LAG Hamm vom 02.05.1991 4 Sa 183/91, n.v.; LAG Hamm vom 11.06.1992 4 Sa 318/92, n.v.; LAG Hamm vom 12.07.1994 4 Sa 564/94, n.v.).
  • LAG Hamm, 21.12.1994 - 4 Sa 1123/93

    Verfristung und Verwirkung bei Geltendmachung eines Zeugnisanspruches; Ermittlung

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  • LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 1077/93

    Anspruch tariflicher Verfallfristen für den Anspruch auf Zeugnisausstellung oder

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  • LAG Hamm, 01.12.1994 - 4 Sa 650/94

    Bewertung von Leistung und Führung ; Anspruch auf Berichtigung eines bereits

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