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   LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20   

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LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20 (https://dejure.org/2020,48430)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2020 - 12 Ta 313/20 (https://dejure.org/2020,48430)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 12 Ta 313/20 (https://dejure.org/2020,48430)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06

    Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
    Allgemein wird angenommen, dass sich die Statthaftigkeit der Beschwerde aus einer analogen Anwendung der §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ergibt (vgl. BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08; LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06; LAG Saarland, 09.06.2000 - Ta 2/2000; GK-ArbGG/Schütz, 2017, § 54 ArbGG Rn. 72) .

    Denn diese setzt die Wirksamkeit der Klagerücknahme voraus (vgl. LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06).

    bb) Es ist kein Grund ersichtlich, der eine unterschiedliche Behandlung der unmittelbar erklärten Klagerücknahme und der fingierten Klagerücknahme nach § 54 Abs. 5 ArbGG nahe legt (vgl. LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14

    Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
    Wird über die Wirksamkeit der Klagerücknahme gestritten, hat hierüber die vollbesetzte Kammer nach mündlicher Verhandlung - ggf. nach § 303 ZPO - zu befinden (vgl. Düwell/Lipke-Kloppenburg, § 55 ArbGG Rn 7; Germelmann/Schleusener, § 55 ArbGG Rn 9; GK-ArbGG/Schütz, § 55 ArbGG Rn. 22; BeckOK Arbeitsrecht-Hamacher, 55. Edition, § 55 ArbGG Rn 7; Schwab-Weth/Nause, 5. Aufl. 2018. § 55 ArbGG Rn. 11; Erfurter Kommentar-Koch, 20. Aufl. 2020, § 55 ArbGG Rn. 3; a.A. LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14 ).

    Es liegt fern, das der Vorsitzende allein durch die Feststellung im Beschluss, die Klage sei zurückgenommen, im Ergebnis gleichzeitig unausgesprochen mit Rechtskraftwirkung auch darüber befindet, dass die Kündigung gem. § 7 KSchG als von Anfang an als wirksam gilt (a.A. LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14).

  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08

    Güteverhandlung - fingierte Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
    Allgemein wird angenommen, dass sich die Statthaftigkeit der Beschwerde aus einer analogen Anwendung der §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ergibt (vgl. BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08; LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06; LAG Saarland, 09.06.2000 - Ta 2/2000; GK-ArbGG/Schütz, 2017, § 54 ArbGG Rn. 72) .

    Durch den Verweis auf die ZPO wird deutlich, dass nach sechs Monaten die Klage als zurückgenommen fingiert wird ( vgl. Düwell/Lipke-Kloppenburg, 3. Auflage 2017, § 54 ArbGG Rn 39 a; Germelmann/Künzl 9. Auflage 2017, § 54 ArbGG Rn 61; BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08) .

  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZB 23/77

    Rechtsform der Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
    Für einen Beschluss nach § 269 Abs. 3 ZPO ist dann kein Raum ( vgl. Zöller-Greger, 33. Aufl. 2020, § 269 ZPO Rn. 19b; a.A. BGH 19.10.1977 -VIII ZB 23/77 unter Hinweis auf § 516 ZPO).
  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Ta 298/15

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
    Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist.
  • LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00
    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
    Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist.
  • LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05

    Zurückverweisung

    Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
    Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist.
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