Rechtsprechung
LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beiderseitige Säumnis im Gütetermin; Klagerücknahmefiktion; Zuständigkeit des Vorsitzenden
- IWW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- LAG Hamm (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 19.03.2020 - 2 Ca 1459/18
- LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06
Streit über das Vorliegen einer Klagerücknahme
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Allgemein wird angenommen, dass sich die Statthaftigkeit der Beschwerde aus einer analogen Anwendung der §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ergibt (vgl. BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08; LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06; LAG Saarland, 09.06.2000 - Ta 2/2000;… GK-ArbGG/Schütz, 2017, § 54 ArbGG Rn. 72) .Denn diese setzt die Wirksamkeit der Klagerücknahme voraus (vgl. LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06).
bb) Es ist kein Grund ersichtlich, der eine unterschiedliche Behandlung der unmittelbar erklärten Klagerücknahme und der fingierten Klagerücknahme nach § 54 Abs. 5 ArbGG nahe legt (vgl. LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06).
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Wird über die Wirksamkeit der Klagerücknahme gestritten, hat hierüber die vollbesetzte Kammer nach mündlicher Verhandlung - ggf. nach § 303 ZPO - zu befinden (vgl. Düwell/Lipke-Kloppenburg, § 55 ArbGG Rn 7; Germelmann/Schleusener, § 55 ArbGG Rn 9;… GK-ArbGG/Schütz, § 55 ArbGG Rn. 22; BeckOK Arbeitsrecht-Hamacher, 55. Edition, § 55 ArbGG Rn 7;… Schwab-Weth/Nause, 5. Aufl. 2018. § 55 ArbGG Rn. 11;… Erfurter Kommentar-Koch, 20. Aufl. 2020, § 55 ArbGG Rn. 3; a.A. LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14 ).Es liegt fern, das der Vorsitzende allein durch die Feststellung im Beschluss, die Klage sei zurückgenommen, im Ergebnis gleichzeitig unausgesprochen mit Rechtskraftwirkung auch darüber befindet, dass die Kündigung gem. § 7 KSchG als von Anfang an als wirksam gilt (a.A. LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14).
- BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08
Güteverhandlung - fingierte Klagerücknahme
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Allgemein wird angenommen, dass sich die Statthaftigkeit der Beschwerde aus einer analogen Anwendung der §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ergibt (vgl. BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08; LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06; LAG Saarland, 09.06.2000 - Ta 2/2000;… GK-ArbGG/Schütz, 2017, § 54 ArbGG Rn. 72) .Durch den Verweis auf die ZPO wird deutlich, dass nach sechs Monaten die Klage als zurückgenommen fingiert wird (… vgl. Düwell/Lipke-Kloppenburg, 3. Auflage 2017, § 54 ArbGG Rn 39 a;… Germelmann/Künzl 9. Auflage 2017, § 54 ArbGG Rn 61; BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08) .
- BGH, 19.10.1977 - VIII ZB 23/77
Rechtsform der Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme
- LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Ta 298/15
Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist. - LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist. - LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05
Zurückverweisung
Auszug aus LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist.