Rechtsprechung
LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitgeberschadens in Höhe von 1,8 Cent aufgrund des Aufladens eines privaten Elektrorollers in Betriebsräumen; Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitgeberschadens in Höhe von 1,8 Cent aufgrund des Aufladens eines privaten ...
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kündigung wegen Stromentziehung ist unwirksam
- Betriebs-Berater
Elektroroller - Schaden von 1,8 Cent
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung wegen Stromentziehung ist unwirksam
- hensche.de
Bagatellkündigung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Fristlose Kündigung, weil Arbeitnehmer sein Segway im Betrieb aufgeladen hat?
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete außerordentliche Kündigung wegen Aufladens eines Elektrorollers bei ungeklärter Nutzung privater Elektrogeräte im Betrieb der Arbeitgeberin; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kündigung wegen Stromdiebstahls
- beck-blog (Kurzinformation)
Folgen des Emmely-Urteils
- heise.de (Pressemeldung, 06.09.2010)
Kündigung eines Netzwerkadmins wegen Strom-Klau unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung für 1,8 Cent
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Aufladen eines Elektorollers?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Elektroroller im Büro aufgeladen - Kündigung unwirksam
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Im Büro Elektroroller aufgeladen: - Netzwerkadministrator wurde wegen Stromdiebstahls gefeuert!
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Strom fürs Segway - Kündigung unwirksam
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Ladens eines Elektrorollers - Kündigung wegen 1,8 Cent
- streifler.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen Stromdiebstahls für 1,8 Cent
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Stromdiebstahls
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Arbeitsrecht: Elektroroller im Büro aufgeladen - Bagatell-Kündigung unwirksam
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Elektroroller im Büro aufgeladen - Kündigung unwirksam
- wordpress.com (Kurzinformation)
Stromdiebstahl beim Arbeitgeber = kein außerordentlicher Kündigungsgrund ?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Stromdiebstahl des Arbeitnehmers - Fristlose Kündigung wegen Aufladens von Elektroroller
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Elektroroller im Büro aufgeladen - Kündigung unwirksam - Verlorengegangenes Vertrauen kann durch Abmahnung wieder hergestellt werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Stromdiebtstahls // Abmahnung als milderes Mittel
Besprechungen u.ä.
- heise.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung aufgrund eines Bagatelldeliktes
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09
- LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Papierfundstellen
- BB 2010, 2300
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09
Kündigung für Laden eines Elektrorollers nicht rechtens
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09 - wird unter Einbeziehung des Auflösungsantrags der Beklagten kostenpflichtig zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 14.01.2010, 1 Ca 1070/09, abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, die aber 21.100,-- EUR brutto nicht überschreiten sollte, zum Ablauf der Kündigungsfrist, dem 30.11.2009, aufzulösen.
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Geht es um die Beurteilung rechtswidrigen schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers, sind aber stets die beanstandungsfreie Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen einer Vertragsverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr und der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (st. Rspr., zuletzt BAG vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, DB 2010, 1709, hier zit. nach juris m.w.N.). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Selbst wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung nur Sachen von geringem Wert betrifft, ist die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (st. Rspr. vgl. BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008; vom 11.12.2003, 2 AZR 36/03, NZA 2004, 486; vom 03.07.2003, 2 AZR 437/02, NZA 2004, 307 sowie zuletzt vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Pressemitteilung).
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02
Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Selbst wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung nur Sachen von geringem Wert betrifft, ist die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (st. Rspr. vgl. BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008; vom 11.12.2003, 2 AZR 36/03, NZA 2004, 486; vom 03.07.2003, 2 AZR 437/02, NZA 2004, 307 sowie zuletzt vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Pressemitteilung). - BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06
Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Selbst wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung nur Sachen von geringem Wert betrifft, ist die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (st. Rspr. vgl. BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008; vom 11.12.2003, 2 AZR 36/03, NZA 2004, 486; vom 03.07.2003, 2 AZR 437/02, NZA 2004, 307 sowie zuletzt vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Pressemitteilung). - BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG vom 08.10.2009, 2 AZR 682/08, Juris m.w.N.). - BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Selbst wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung nur Sachen von geringem Wert betrifft, ist die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (st. Rspr. vgl. BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008; vom 11.12.2003, 2 AZR 36/03, NZA 2004, 486; vom 03.07.2003, 2 AZR 437/02, NZA 2004, 307 sowie zuletzt vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Pressemitteilung). - BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06
Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
c) Zu den anerkannten Auflösungsgründen gehören Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (vgl. BAG vom 10.07.2008, 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
Dies gilt etwa, wenn dem Arbeitnehmer zwar die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens hinreichend klar ist, er aber Grund zu der Annahme haben durfte, der Arbeitgeber würde dieses nicht als ein so erhebliches Fehlverhalten werten, dass dadurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stünde (BAG vom 23.06.2009, 2 AZR 103/08, NZA 2009, 1198 m.w.N.).
- LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 Sa 1034/12
Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung
Während der Dauer des über zwei Instanzen geführten Kündigungsschutzverfahrens, in dem der Kläger obsiegte ( LAG Hamm, 16 Sa 260/10 - ArbG Siegen 1 Ca 1070/09 ), übernahm der Arbeitnehmer S1 dessen Arbeitsaufgaben.