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   LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15   

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https://dejure.org/2015,36727
LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15 (https://dejure.org/2015,36727)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2015 - 2 Ta 249/15 (https://dejure.org/2015,36727)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 2 Ta 249/15 (https://dejure.org/2015,36727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 3 Abs. 1 Nr. 3 a
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführer kann im Einzelfall auch Arbeitsvertrag sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführer kann im Einzelfall auch Arbeitsvertrag sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 28.12.2012 - 2 Ta 163/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigungsschutzklage des abberufenen

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Denn § 2 Abs. 3 ArbGG findet zur Vermeidung einer Rechtswegerschleichung und der Umgehung des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG keine Anwendung, wenn die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für die Zusammenhangsklage allein aus einer Verbindung mit einem sic-non-Antrag folgen kann (vgl. BAG, Beschluss v. 11.06.2003 - 5 AZB 43/02, NJW 2003, 1906; LAG Köln, Beschluss v. 15.10.2009 - 10 Ta 129/09, ZTR 2010, 379; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).

    Durch den Abberufungsakt allein wird das Anstellungsverhältnis also nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Denn § 2 Abs. 3 ArbGG findet zur Vermeidung einer Rechtswegerschleichung und der Umgehung des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG keine Anwendung, wenn die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für die Zusammenhangsklage allein aus einer Verbindung mit einem sic-non-Antrag folgen kann (vgl. BAG, Beschluss v. 11.06.2003 - 5 AZB 43/02, NJW 2003, 1906; LAG Köln, Beschluss v. 15.10.2009 - 10 Ta 129/09, ZTR 2010, 379; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).
  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Denn das Vorliegen einer Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Br. 3 a ArbGG setzt nicht voraus, dass das Arbeitsverhältnis aus dem die Ansprüche hergeleitet werden auch tatsächlich besteht oder nichtig ist (vgl. BAG, Beschl. v. vom 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 24.07.2013 - 2 Ta 81/13, LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Durch den Abberufungsakt allein wird das Anstellungsverhältnis also nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil v. 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, NZA 2008, 1002; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Es ist mit dem Arbeitsgericht davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer GmbH aufgrund seiner organschaftlichen Stellung und der Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen grundsätzlich kein Arbeitnehmer ist, sondern aufgrund eines Dienstvertrages im Sinne des § 611 BGB tätig ist (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04, NZA 2006, 366; Urt. v. 12.03.1987 - 2 AZR 336/86, NZA 1987, 845).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Es ist mit dem Arbeitsgericht davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer GmbH aufgrund seiner organschaftlichen Stellung und der Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen grundsätzlich kein Arbeitnehmer ist, sondern aufgrund eines Dienstvertrages im Sinne des § 611 BGB tätig ist (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04, NZA 2006, 366; Urt. v. 12.03.1987 - 2 AZR 336/86, NZA 1987, 845).
  • LAG Köln, 15.10.2009 - 10 Ta 129/09

    Rechtsweg bei Streit um Entgeltfortzahlungs- und Verzugslohnanspruch einer

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Denn § 2 Abs. 3 ArbGG findet zur Vermeidung einer Rechtswegerschleichung und der Umgehung des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG keine Anwendung, wenn die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für die Zusammenhangsklage allein aus einer Verbindung mit einem sic-non-Antrag folgen kann (vgl. BAG, Beschluss v. 11.06.2003 - 5 AZB 43/02, NJW 2003, 1906; LAG Köln, Beschluss v. 15.10.2009 - 10 Ta 129/09, ZTR 2010, 379; LAG Hamm, Beschl. v. 28.12.2012 - 2 Ta 163/12, juris).
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Denn die Bestellung zum Geschäftsführer kann nach ständiger Rechtsprechung de Bundesarbeitsgericht, der die Beschwerdekammer folgt, auch auf einem Arbeitsvertrag beruhen (vgl. BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, juris).
  • LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - nichtiges Scheingeschäft -

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Denn das Vorliegen einer Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Br. 3 a ArbGG setzt nicht voraus, dass das Arbeitsverhältnis aus dem die Ansprüche hergeleitet werden auch tatsächlich besteht oder nichtig ist (vgl. BAG, Beschl. v. vom 10.05.2000 - 5 AZB 3/00, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 24.07.2013 - 2 Ta 81/13, LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 54).
  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15
    Denn die Bestellung zum Geschäftsführer kann nach ständiger Rechtsprechung de Bundesarbeitsgericht, der die Beschwerdekammer folgt, auch auf einem Arbeitsvertrag beruhen (vgl. BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, juris).
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

  • LAG Hamm, 05.03.2018 - 2 Ta 451/17

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Geschäftsführers

    Vielmehr rügt er, dass der Kläger das Vorliegen seiner Arbeitnehmereigenschaft nicht schlüssig dargelegt und zur Rechtsnatur des Anstellungsvertrages nichts vorgetragen hat, was er aber aufgrund des ausdrücklich als Arbeitsvertrag abgeschlossenen Vertrages vom 08.11.2004, nach dessen Wortlaut der Kläger als außertariflicher Angestellter eingestellt wurde ( § 1 Abs. 1) und das wiederholt ausdrücklich als Arbeitsverhältnis bezeichnet wird (z. B. §§ 5, 9, 10 und 11) nicht musste (vgl. dazu BAG, Urt. v. 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris; LAG Köln, Urt. v. 11.09.2013 - 11 Ta 377/11 , juris; LAG Hamm, Beschl. v. 02.10.2015 - 2 Ta 249/15, juris).
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