Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2559
LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08 (https://dejure.org/2009,2559)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2009 - 14 Sa 361/08 (https://dejure.org/2009,2559)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2009 - 14 Sa 361/08 (https://dejure.org/2009,2559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Rückforderung des Provisionsvorschusssaldos bei Verletzung der Förderungs- und Rücksichtnahmepflicht

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung der Rückforderung eines Provisionsvorschusses

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Rückforderung des Provisionsvorschusssaldos bei Verletzung der Förderungs- und Rücksichtnahmepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 11 -, Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse, unzulässige Rechtsausübung, Anspruch auf Schadensersatz, Verletzung der Unterstützungs- und Förderungspflicht des U, Darlegungs- und Beweislast

  • vertriebsrecht-blog.de (Auszüge)

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen im Versicherungsvertrieb

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Kann man zu viel gezahlte Provisionen behalten?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Förderungs- und Rücksichtnahmepflicht - Unternehmer darf unverdiente Provisionsvorschüsse nicht zurückfordern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2015 - 16 U 182/13

    Rückforderung der an einen Versicherungsvertreter gezahlten

    Es ist allgemein anerkannt, dass selbst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - wie vorliegend - derjenige, der Geld als Vorschuss annimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht; wird der Vertrag beendet, ist der Vorschuss auszugleichen (st. Rspr.; vgl. BAG, Urt. v. 25.09.2002 - 10 AZR 7/02, Juris, Rn. 31; BAG, Urt. v. 13.12.2000 - 5 AZR 334/99, Juris, Rn. 38; BAG, Urt. v. 15.03.2000 - 10 AZR 101/99 , Juris, Rn. 57; BAG, Urt. v. 20.06.1989 - 3 AZR 504/87, Juris, Rn. 19 ff.; LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 03.03.2009 - 14 Sa 361/08, Juris, 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 17.09.2008 - 23 U 137/07, Juris, 32; MüKo/von Hoyningen-Huene, HGB, 3. Aufl., § 87 Rn. 18; Thume, in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 4. Aufl., Kap. V Rn. 27 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber wieder zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG, 10. März 1960, 5 AZR 426/58, AP BGB zu § 138 Nr. 2, I. der Gründe; 15. März 2000, 10 AZR 101/99, NZA 2000, 1004 , II. B. 3. c) der Gründe; LAG Hamm, 3. März 2009, 14 Sa 361/08, juris, Rn. 57 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08

    Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und

    a) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber wieder zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG, 10. März 1960, 5 AZR 426/58, AP BGB zu § 138 Nr. 2; 15. März 2000, 10 AZR 101/99, NZA 2000, 1004; LAG Hamm, 3. März 2009, 14 Sa 361/08, juris Rn. 57 m.w.N.).

    Die Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für erhaltene Vorschüsse durch - wie hier - Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Formulararbeitsvertrag unterliegt dabei keiner Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 308, § 309 BGB, weil es sich gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB um eine lediglich deklaratorische, von Rechtsvorschriften nicht abweichende Bestimmung handelt (vgl. LAG Hamm, 3. März 2009, a.a.O., Rn 55 ff).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11

    Zahlungsansprüche, Provision, Provisionsvorschüsse, Abschlagszahlung,

    Zum Richterrecht gehört auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (LAG Hamm, Urteil vom 03.03.2009 ­ 14 Sa 361/08 ­ Juris Rn 56 und 57).
  • LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17

    Inhaltskontrolle; Provision; Provisionsvorschuss; Rückzahlung; Zielvereinbarung

    Es ist anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - I. der Gründe; 21. Januar 2015 - 10 AZR 84/14 - Rn. 21; LAG Hamm, 3. März 2009 - 14 Sa 361/08 - Rn. 57).

    Die Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für erhaltene Vorschüsse durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Formulararbeitsvertrag unterliegt gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB keiner Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 308, § 309 BGB, weil es sich um eine deklaratorische, von Rechtsvorschriften nicht abweichende Bestimmung handelt (vgl. LAG Hamm 3. März 2009 - 14 Sa 361/08 - Rn. 55 ff.).

  • LG Bielefeld, 13.01.2010 - 5 O 303/10

    Gerichtszuständigkeit bei Streit über die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    Das Gericht hat sich auch mit dem vom Beklagten zitierten Urteil des LAG Hamm vom 03.03.2009, Az.: 14 Sa 361/08, auseinander gesetzt und vermag den dortigen Gründen (hier) nicht zu folgen.

    Soweit das LAG Hamm darauf abstellt, dass die (dortige) Klägerin den negativen Provisionssaldo pflichtwidrig mit verursacht hat (Urteil vom 03.03.2009, Az.: 14 Sa 361/08, zitiert nach juris, Rn. 63), kann das Gericht dem nicht folgen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10

    Formularklausel zur Rückzahlung eines nicht ins Verdienen gebrachten

    Denn die Vereinbarung in einer allgemeinen Geschäftsbedingung, wonach ein nicht ins Verdienen gebrachter Provisionsvorschuss zurück zu zahlen ist, unterliegt keiner Inhaltskontrolle nach §§ 307 Abs. 1 und 2; 308; 309 BGB, da es sich um keine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung handelt (vgl. LAG Hamm 03.03.2009 - 14 Sa 361/08 - zitiert nach juris, m. w. N. in Rz. 57).
  • LG Heidelberg, 03.12.2010 - 11 O 93/09

    Ein Finanzdienstleistungsunternehmen kann von einem für ihn tätigen

    Der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen solche Klauseln nicht, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholen (deklaratorische Klauseln) oder die Leistungsbeschreibungen und Entgeltregelungen enthalten (BGHZ 100, 158, 173; NJW 1999, 1864 ; für Arbeitsverträge: LAG Hamm RuS 2010, 85 ff., zitiert nach [...]) für Abreden über Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistungen rechtfertigt sich dies daraus, dass es gerade an einer gesetzlichen Bestimmung fehlt, die an deren Stelle treten könnte (LAG Hamm, a.a.O., Textziffer 56).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht