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   LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06   

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https://dejure.org/2007,5520
LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 (https://dejure.org/2007,5520)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 (https://dejure.org/2007,5520)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 10 Ta 692/06 (https://dejure.org/2007,5520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung; Festsetzung ohne Erteilung einer Vollstreckungsklausel; Nichtigkeit, Anfechtbarkeit; Verschulden des Arbeitgebers; Höhe des Ordnungsgeldes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 567, 572, 724, 725, 750, 793, 890 ZPO, §§ 87 Abs. 2, 85 Abs. 2, 78 ArbGG
    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung; Festsetzung ohne Erteilung einer Vollstreckungsklausel; Nichtigkeit, Anfechtbarkeit; Verschulden des Arbeitgebers; Höhe des Ordnungsgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Vollstreckungsbeschlusses im Falle der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ohne vorherige Erteilung einer Vollstreckungsklausel; Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Schuldner wegen Verstoßes gegen eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 567; ; ZPO § 572; ; ZPO § 724; ; ZPO § 725; ; ZPO § 750; ; ZPO § 793; ; ZPO § 890; ; ArbGG § 78; ; ArbGG § 85 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgeld im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei Verstoß gegen Unterlassungsverfügung durch Arbeitgeberin - Erteilung der Vollstreckungsklausel im Beschwerdeverfahren - Höhe des Ordnungsgeldes bei zahlreichen Verstößen gegen Gleitzeitregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Dabei sind sowohl der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners, ferner der wirtschaftliche Erfolg, den der Schuldner bei einer weiteren Nichtbeachtung des Titels erzielen könnte (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - NJW 1994, 45; Schuschke/Walker, a.a.O., § 890 ZPO Rz. 37 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Auch wenn für die Bemessung des Ordnungsgeldes der Streitwert der ursprünglichen Unterlassungsverfügung ohne unmittelbare Aussagekraft ist (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - NJW 1994, 45; Schuschke/Walker, a.a.O., § 890 ZPO Rz. 37; Gottwald, a.a.O., § 890 ZPO Rz. 18 m.w.N.) erscheint ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR für jeden Unterlassungsverstoß zu hoch.

  • OLG Hamburg, 23.10.1980 - 3 W 77/80
    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Vollstreckungsakte, die gesetzwidrig auf Grund eines Titels ohne Klausel oder auf Grund unwirksamer Klausel vorgenommen werden, sind zwar anfechtbar, aber bis zu ihrer Aufhebung wirksam (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.01.1974 - MDR 1974, 321; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.1980 - 3 W 77/80 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.01.1997 - NJW-RR 1998, 87; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., vor § 704 Rz. 128 ff., 137; Zöller/Stöber, a.a.O., vor § 704 Rz. 34; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., Grundz.

    Wird eine Vollstreckungsklausel später erteilt, wird der Vollstreckungsakt, der ohne die Klausel stattgefunden hat, rückwirkend wirksam (LG München I, Beschluss vom 28.08.1962 - NJW 1962, 2306; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.1980 - 3 W 77/80 - WRP 1981, 221; Stein/Jonas/Münzberg, a.a.O., vor § 704 Rz. 137; Zöller/Stöber, a.a.O., vor § 704 Rz. 34; Schuschke/Walker, Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 724 Rz. 8; Gottwald, Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 724 Rz. 10 m.j.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 02.01.1990 - 22 W 57/89
    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    In der Zwangsvollstreckungsrechtsprechung wird nämlich vertreten, dass bei einem Unterlassungsverstoß in der Regel für eines Ordnungsgeldes von 1/20 des Wertes des Unterlassungsanspruchs angemessen sei (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.1986 - NJW-RR 1987, 1014; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.1990 - NJW-RR 1990, 639).
  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Die Belehrung der Mitarbeiter hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss auf die im Fall des Verstoßes aus ihren Arbeitsverhältnissen drohenden Nachteile ebenso wie auf die dem Unternehmen angedrohten Sanktionen in der Zwangsvollstreckung hinweisen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.08.1998 - NJW-RR 1999, 723; Zöller/Stöber, a.a.O., § 890 Rz. 5; Schuschke/Walker, a.a.O., § 890 ZPO Rz. 29 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Die Vorurteilung zu einem Ordnungsgeld setzt aber, weil sie eine Maßnahme zur Beugung des Willens des Schuldners mit strafrechtlichem Charakter darstellt (BVerfG, Beschluss vom 14.07.1971- BVerfGE 58, 159), Verschulden voraus, wobei fahrlässiges Fehlverhalten ausreichend ist.
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90

    Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 BetrVG auch in sogenannten Eilfällen (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 42; BAG, Beschluss vom 17.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 79; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rz. 24 f.; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 10. Aufl., § 87 Rz. 21; ErfK/Kania, 7. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 7 m.w.N.).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 BetrVG auch in sogenannten Eilfällen (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 42; BAG, Beschluss vom 17.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 79; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rz. 24 f.; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 10. Aufl., § 87 Rz. 21; ErfK/Kania, 7. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.10.1986 - 27 U 86/86

    Schadensersatz des Konkursverwalters; Vertragserfüllung; Sicherungsabtretung;

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    In der Zwangsvollstreckungsrechtsprechung wird nämlich vertreten, dass bei einem Unterlassungsverstoß in der Regel für eines Ordnungsgeldes von 1/20 des Wertes des Unterlassungsanspruchs angemessen sei (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.1986 - NJW-RR 1987, 1014; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.1990 - NJW-RR 1990, 639).
  • BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74

    Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Im Gewicht des Verfahrensmangels ergibt sich kein Unterschied zu anderen Fällen, in denen die Heilbarkeit eines Verfahrensverstoßes anerkannt ist, wie etwa die fehlende Zustellung des Vollstreckungstitels selbst (BGHZ 66, 79 = NJW 1976, 851).
  • BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57

    Zwangsverwalter-Bestellung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06
    Die lediglich fehlerhafte Vollstreckungshandlung ist als staatlicher Hoheitsakt vielmehr voll wirksam, bis sie auf einen Rechtsbehelf wegen des Fehlers aufgehoben wird (BGH, Urteil vom 10.06.1959 - BGHZ 30, 173 = NJW 1959, 1873).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

  • OLG Hamm, 23.01.1997 - 15 W 514/96

    Zwangshypothek bei Vollstreckungsmangel

  • LAG Berlin, 13.10.2003 - 6 Ta 1968/03

    Freistellung

  • OLG Hamburg, 03.01.1974 - 6 W 71/73
  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16

    Zwangsvollstreckung - Verhängung von Ordnungsgeld - Höhe - schriftlicher

    Insofern nimmt die Rechtsprechung an, dass die Vollstreckungsklausel selbst noch während des Beschwerdeverfahrens erteilt werden kann mit der Folge, dass Ordnungsgelder für davor liegende Verstöße verhängt werden können (LAG Hamm 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 - Rn. 76f).

    Es kann sich ferner aus einem Auswahl- oder Überwachungsfehler ergeben (LAG Hamm vom 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 - juris Rn. 88).

    Ebenfalls ist zu beachten, ob ein Verstoß gegen einen Titel erstmalig oder wiederholt erfolgt (LAG Hamm 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 - juris Rn 91; LAG Berlin-Brandenburg 14.05.2009 - 15 Ta 466/09 - juris Rn 36; LAG Schleswig-Holstein 03.01.2012 - 6 Ta 187/11 - juris Rn 29).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - 15 Ta 466/09

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 23 Abs

    Es kann darüber hinaus auch ein Auswahl- oder Überwachungsfehler vorliegen (LAG Hamm vom 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 - juris Rn. 88).

    Hierbei sind sowohl der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners, ferner der wirtschaftliche Erfolg, den der Schuldner bei einer weiteren Nichtbeachtung des Titels erzielen könnte (LAG Hamm vom 03.05.2007 a. a. O. m. w. N.).

    Das LAG Hamm (vom 03.05.2007 a. a. O.) war von 6.200,-- EUR ausgegangen.

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und

    Ob die Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung bei Einlegung der Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht überhaupt zulässig ist, aber im Ermessen des Beschwerdegerichts liegt (so OLG Braunschweig vom 13.03.2020 - 9 W 13/19, juris, Rz. 24; LAG Hamm vom 03.05.2007 - 10 Ta 692/06, juris, Rz. 71; OLG G. a.M. vom 24.05.2002 - 5 W 4/02, juris, Rz. 4; Zöller/Heßler, 33. Auflage, § 572 Rn. 4) oder sogar zwingend wegen einer stets vorrangigen Entscheidungskompetenz des Ausgangsgerichts zu erfolgen hat (so OLG Stuttgart vom 03.07.2008 - 8 W 222/08, juris, Rz. 14; MüKoZPO/Lipp, 5. Auflage, § 572 Rn. 5; BeckOK ZPO/Vorwerk/Wolf, 36. Ed., § 572 Rn. 2 f.), ist umstritten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.01.2012 - 6 Ta 187/11

    Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Höhe, Festsetzung, Beschlussverfahren,

    In jedem Fall muss das Ordnungsgeld seiner Höhe nach geeignet sein, den Arbeitgeber zu betriebsverfassungsgemäßem Verhalten anzuhalten (LAG Hamm 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 - juris; LAG Berlin 14.05.2009 - 15 Ta 466/09 - juris).

    Ebenfalls zu beachten ist, ob ein Verstoß gegen einen Titel erstmalig oder wiederholt erfolgt (LAG Berlin 03.05.2007 a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Ob die Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung bei Einlegung der Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht überhaupt zulässig ist, aber im Ermessen des Beschwerdegerichts liegt (so OLG Braunschweig vom 13.03.2020 - 9 W 13/19, juris, Rz. 24; LAG Hamm vom 03.05.2007 - 10 Ta 692/06, juris, Rz. 71; OLG G. a.M. vom 24.05.2002 - 5 W 4/02, juris, Rz. 4; Zöller/Heßler, 33. Auflage, § 572 Rn. 4) oder sogar zwingend wegen einer stets vorrangigen Entscheidungskompetenz des Ausgangsgerichts zu erfolgen hat (so OLG Stuttgart vom 03.07.2008 - 8 W 222/08, juris, Rz. 14; MüKoZPO/Lipp, 5. Auflage, § 572 Rn. 5; BeckOK ZPO/Vorwerk/Wolf, 36. Ed., § 572 Rn. 2 f.), ist umstritten.
  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

    Von einer Vorlage zur Prüfung einer Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht nach § 572 Abs. 1 ZPO hat die Beschwerdekammer abgesehen, nachdem der Betriebsrat Beschwerde direkt beim Beschwerdegericht eingelegt hat (OLG Frankfurt 24.05.2002 - 5 W 4/02 - MDR 2002, 1391; LAG Berlin 13.10.2003 - 6 Ta 1968/03 - LAG Hamm 16.09.2004 - 10 TaBV 65/04 - ; LAG Hamm 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 -).
  • ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend Unterlassungsansprüche wegen

    Bei einem Unterlassungsverstoß wird in der Regel ein Ordnungsgeld von 1/20stel des Wertes des Unterlassungsanspruchs für angemessen erachtet (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 3.5.2007 - 10 Ta 692/06).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

    Ob die Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung bei Einlegung der Beschwerde unmittelbar beim Beschwerdegericht überhaupt zulässig ist, aber im Ermessen des Beschwerdegerichts liegt (so OLG Braunschweig vom 13.03.2020 - 9 W 13/19, juris, Rz. 24; LAG Hamm vom 03.05.2007 - 10 Ta 692/06, juris, Rz. 71; OLG G. a.M. vom 24.05.2002 - 5 W 4/02, juris, Rz. 4; Zöller/Heßler, 33. Auflage, § 572 Rn. 4) oder sogar zwingend wegen einer stets vorrangigen Entscheidungskompetenz des Ausgangsgerichts zu erfolgen hat (so OLG Stuttgart vom 03.07.2008 - 8 W 222/08, juris, Rz. 14; MüKoZPO/Lipp, 5. Auflage, § 572 Rn. 5; BeckOK ZPO/Vorwerk/Wolf, 36. Ed., § 572 Rn. 2 f.), ist umstritten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2014 - 5 Ta 172/13

    Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Höhe, Festsetzung, Beschlussverfahren,

    Ebenfalls zu beachten ist, ob ein Verstoß gegen einen Titel erstmalig oder wiederholt erfolgt (LAG Hamm, Beschl. v. 03.05.2007 - 10 Ta 692/06 -, Rn. 91, juris; LAG Berlin, Beschl. v. 14.05.2009 - 15 Ta 466/09 -, Rn. 36, juris).
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