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   LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08   

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https://dejure.org/2008,11664
LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08 (https://dejure.org/2008,11664)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2008 - 10 Ta 355/08 (https://dejure.org/2008,11664)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 10 Ta 355/08 (https://dejure.org/2008,11664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeld; Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte; Einsatz der Mitarbeiter ohne genehmigten Dienstplan; Verschulden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 890 ZPO, § 85 Abs. 1 ArbGG
    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeld; Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte; Einsatz der Mitarbeiter ohne genehmigten Dienstplan; Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Zwangsvollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ArbGG § 85 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890; ArbGG § 85 Abs. 1 Satz 3
    Ordnungsgeld zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung bei Einsatz von Beschäftigten ohne genehmigten Dienstplan - Organisationsverschulden der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Hagen, 20.03.2008 - 1 BVGa 5/06
    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 20.03.2008 - 1 BVGa 5/06 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 20.03.2008 - 1 BVGa 5/06 - aufzuheben und den Antrag des Betriebsrats zurückzuweisen.

    Der Betriebsrat hat einen rechtskräftigen Titel, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.06.2006 - 1 BVGa 5/06 - in der Hand, der auch hinreichend bestimmt ist.

  • LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Die Entscheidung über die Auferlegung einer Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 Satz 2 GKG i.V.m. Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 - NZA-RR 2007, 491).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - 14 W 61/99
    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Vielfach wird der Wert des Erzwingungsinteresses nach § 3 ZPO geschätzt, wobei als Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse der Streitwert für das Hauptsacheverfahren zugrunde gelegt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.02.1985 - DB 1985, 2004; LAG Bremen, 02.02.1988 - LAGE ZPO § 888 Nr. 14; OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - MDR 2000, 229; LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00

    Festsetzung des Gegenstandswertes; Vermögensrechtliche Natur des

    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Vielfach wird der Wert des Erzwingungsinteresses nach § 3 ZPO geschätzt, wobei als Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse der Streitwert für das Hauptsacheverfahren zugrunde gelegt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.02.1985 - DB 1985, 2004; LAG Bremen, 02.02.1988 - LAGE ZPO § 888 Nr. 14; OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - MDR 2000, 229; LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 -).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Die Verurteilung zu einem Ordnungsgeld setzt aber, weil sie eine Maßnahme zur Beugung des Willens des Schuldners mit strafrechtlichem Charakter darstellt (BVerfG, 14.07.1971 - BVerfGE 58, 159), ein Verschulden voraus, wobei fahrlässiges Fehlverhalten ausreichend ist.
  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Die Belehrung der Mitarbeiter hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss auf die im Falle des Verstoßes aus ihren Arbeitsverhältnissen drohenden Nachteile ebenso wie auf die dem Unternehmen angedrohten Sanktionen in der Zwangsvollstreckung hinweisen (OLG Nürnberg, 19.08.1998 - NJW-RR 1999, 723; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 890 Rn. 5; Schuschke/Walker, Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 890 ZPO Rn. 29 m.w.N.).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Vielfach wird der Wert des Erzwingungsinteresses nach § 3 ZPO geschätzt, wobei als Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse der Streitwert für das Hauptsacheverfahren zugrunde gelegt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.02.1985 - DB 1985, 2004; LAG Bremen, 02.02.1988 - LAGE ZPO § 888 Nr. 14; OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - MDR 2000, 229; LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00 -).
  • OLG Nürnberg, 08.03.1984 - 3 W 662/84
    Auszug aus LAG Hamm, 03.07.2008 - 10 Ta 355/08
    Teilweise wird der Gegenstandswert auch lediglich auf einen Bruchteil des Wertes des Hauptsacheverfahrens festgesetzt, weil regelmäßig das Interesse des die Zwangsvollstreckung betreibenden Antragstellers nicht soweit wie das Interesse an der Hauptsache geht (OLG Nürnberg, 08.03.1984 - MDR 1984, 762; vgl. die weiteren Nachweise bei: Schneider/Herget, Streitwert, 12. Aufl., Rn. 4237 ff.).
  • LAG Köln, 08.02.2010 - 9 TaBV 76/09

    Gegenstandswert für Streit um Verletzung vergleichsweise titulierter

    Dabei kann ein Abschlag erfolgen, weil regelmäßig das Interesse des die Zwangsvollstreckung betreibenden Antragstellers nicht soweit wie das Interesse an der Hauptsache geht (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 10 Ta 355/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19. August 2009 - 5 W 181/09 - 66; Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 3 Rdn. 16 Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung).
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