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   LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17   

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LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17 (https://dejure.org/2018,30497)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2018 - 8 Ta 653/17 (https://dejure.org/2018,30497)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2018 - 8 Ta 653/17 (https://dejure.org/2018,30497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vergleichsmehrwert, Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsgebühren, Einigungsgebühr, Differenzgebühren

  • IWW

    §§ 55, ... 56 RVG, § 121 Abs. 2 ZPO, § 278 Abs. 6 ZPO, § 278 Abs. 6 S. 1, Alt. 2 ZPO, §§ 45, 49 RVG, § 15 Abs. 3 RVG, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG, §§ 45 ff RVG, § 48 Abs. 1 RVG, § 32 Abs. 2 RVG, §§ 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 GKG, §§ 45 Abs. 1, § 253 Abs. 2 ZPO, Nr. 1000 VV RVG, Nr. 3101 Ziffer 2 VV RVG, Nr. 3104 Abs. 2, Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG, § 49 RVG, § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1, § 48 Abs. 3 RVG, § 56 Abs. 2 S. 2 RVG, § 56 Abs. 2 S. 3 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichsmehrwert; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwaltsgebühren; Einigungsgebühr; Differenzgebühren

  • rechtsportal.de

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Münster - 2 Ca 490/16
  • LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - 5 Ta 118/15

    Vergleichsmehrwert - Gebühren - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17
    Hat das Arbeitsgericht für einen Mehrvergleich - ausdrücklich oder konkludent - Prozesskostenhilfe bewilligt, umfasst der Bewilligungsbeschluss im Regelfall sämtliche in diesem Zusammenhang nach Maßgabe des RVG ausgelösten Gebühren der beigeordneten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 und LAG Baden Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 Ta 118/15).

    Ist für einen Mehrvergleich - gleich ob ausdrücklich beschlossen oder erkennbar gewollt und durch die Auslegung der Bewilligungsentscheidung ermittelt - Prozesskostenhilfe bewilligt, umfasst der Bewilligungsbeschluss im Regelfall sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelösten Gebühren der beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach Maßgabe der §§ 45 Abs. 1, 49 RVG (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 - juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 Ta 118/15 - juris).

    3 Abs. 3 VV RVG eine 1, 2 Terminsgebühr aus dem (Gesamt-) Wert des Vergleichs an (ebenso mit ausführlicher Begründung: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016, aaO).

  • LAG Hamm, 18.08.2015 - 6 Ta 277/15

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei einem sog. Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17
    Darüber hinaus kommt ein Vergütungsanspruch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem Prozesskostenhilferecht gegen öffentliche Kassen nach § 48 Abs. 1 RVG im Regelfall nur insoweit in Betracht, als diese auf der Grundlage gerichtlicher Entscheidungen der PKH-Partei für die jeweiligen Streit- und / oder Vergleichsgegenstände beigeordnet worden sind (LAG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - 6 Ta 277/15 - juris).

    An der davon abweichenden, gleichwohl überzeugend begründeten Rechtsprechung der 6. Kammer des LAG Hamm (Beschluss vom 18. August 2015 - 6 Ta 277/15 - aaO), welcher die hier beschließende Beschwerdekammer bislang stets gefolgt ist, hält sie nicht weiter fest.

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17
    Hat das Arbeitsgericht für einen Mehrvergleich - ausdrücklich oder konkludent - Prozesskostenhilfe bewilligt, umfasst der Bewilligungsbeschluss im Regelfall sämtliche in diesem Zusammenhang nach Maßgabe des RVG ausgelösten Gebühren der beigeordneten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 und LAG Baden Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 Ta 118/15).

    Ist für einen Mehrvergleich - gleich ob ausdrücklich beschlossen oder erkennbar gewollt und durch die Auslegung der Bewilligungsentscheidung ermittelt - Prozesskostenhilfe bewilligt, umfasst der Bewilligungsbeschluss im Regelfall sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelösten Gebühren der beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach Maßgabe der §§ 45 Abs. 1, 49 RVG (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 248/16 - juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - 5 Ta 118/15 - juris).

  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 14 Ta 118/18

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei konkludentem Antrag durch Anzeige eines

    Auszug aus LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17
    Dies setzt regelmäßig jeweils einen Antrag bzw. Anträge der PKH-Partei voraus, die allerdings auch stillschweigend gestellt werden können und der Auslegung zugänglich sind (LAG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018 - 14 Ta 118/18 - juris).

    Kommt es noch vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu einer Klageerweiterung oder wird dem Gericht - sei es im Rahmen des Verfahrens nach § 278 Abs. 6 ZPO oder im Termin - angezeigt, dass ein Vergleich auch über bislang nicht rechtshängige, weitere Streitgegenstände geschlossen werden soll (Mehrvergleich), so wird der Wille der PKH-Partei - von Ausnahmefällen abgesehen - jedenfalls in der Regel darauf gerichtet sein, auch für diese weiteren Streitgegenstände und / oder den beabsichtigten Mehrvergleich Prozesskostenhilfe beantragen zu wollen, weil sich an ihrer Bedürftigkeit nichts verändert hat (LAG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 14 Ta 310/13 - juris; LAG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018, aaO).

  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 310/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17
    Kommt es noch vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu einer Klageerweiterung oder wird dem Gericht - sei es im Rahmen des Verfahrens nach § 278 Abs. 6 ZPO oder im Termin - angezeigt, dass ein Vergleich auch über bislang nicht rechtshängige, weitere Streitgegenstände geschlossen werden soll (Mehrvergleich), so wird der Wille der PKH-Partei - von Ausnahmefällen abgesehen - jedenfalls in der Regel darauf gerichtet sein, auch für diese weiteren Streitgegenstände und / oder den beabsichtigten Mehrvergleich Prozesskostenhilfe beantragen zu wollen, weil sich an ihrer Bedürftigkeit nichts verändert hat (LAG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 14 Ta 310/13 - juris; LAG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018, aaO).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Auszug aus LAG Hamm, 03.08.2018 - 8 Ta 653/17
    Im Grundsatz muss vielmehr jede Person, ohne Rücksicht auf die aktuelle Verfügbarkeit von Mitteln, ebenso wirksamen, effektiven und interessengerechten Rechtschutz in Anspruch nehmen können, wie eine andere, vernünftig agierende und die Kostenrisiken abwägende Person mit dazu ausreichender wirtschaftlicher Ausstattung (BVerfG, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16 - NJW 2018, S. 449 m. w. N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 5 Ta 67/18

    Prozesskostenhilfe - Erweiterung - Mehrvergleich - Gebührenanspruch -

    Dabei werden vor allem der Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe sowie die Verfahrensökonomie in den Vordergrund gestellt (LAG Baden-Württemberg, 27.04.2016, 5 Ta 118/15; LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2018, 17 Ta (Kost) 6133/17; LAG Hamm, 03.08.2018, 8 Ta 653/17 unter Bezugnahme auf BGH, 17.01.2018, XII ZB 248/16, jeweils veröffentlicht in juris).

    Das LAG Hamm hat in seinem Beschluss vom 03.08.2018 (8 Ta 653/17; juris) hierzu Folgendes zutreffend ausgeführt:.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2020 - 7 Ta 182/19

    Einigungsgebühr - Abschluss eines Mehrvergleichs - Prozesskostenhilfe

    Zu differenzieren ist zwischen der Frage, ob der beigeordnete Rechtsanwalt Anspruch auf eine Differenzverfahrensgebühr und die Terminsgebühr aus dem nicht anhängigen Vergleichsgegenstand hat (vgl. hierzu BGH 17. Januar 2018 - XII ZB 2448/16; LAG Hamm 3. August 2018 - 8 Ta 653/17) und der Frage, ob eine 1, 5- oder nur eine 1, 0-Vergleichsgebühr anfällt.
  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 5 Ta 253/19

    Anwaltsgebühren bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich

    c) Einer gesonderten Antragstellung der Partei bzw. ihrer Prozessbevollmächtigten bedarf es nicht, da sich bereits aus der Beiordnung auch im Rahmen des Mehrvergleiches die unter a) ausgeführte Rechtsfolge ergibt (siehe hierzu LAG Hamm, Beschluss vom 03.08.2018, - 8 Ta 653/17 -, juris).

    Da auch die für Kostenangelegenheiten zuständige Kammer diese Rechtsauffassung teilt (LAG Hamm, Beschluss vom 03.08.2018, - 8 Ta 653/17 -, juris) und die ebenfalls mit Prozesskostenhilfeangelegenheiten befasste 14. Kammer angezeigt hat, dass dies ebenfalls der Fall ist, bestand keine Veranlassung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

  • LAG Nürnberg, 06.08.2019 - 5 Ta 33/19

    Einigungsgebühr - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfeerstreckung

    So hätte im Ergebnis auch das Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.08.2018, 8 Ta 653/17, und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 16.04.2018, 17 Ta (Kost) 6133/17, entschieden.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.01.2019 - 5 Ta 65/18

    Vergütungsanspruch beigeordneter Rechtsanwalt - Abschluss Mehrvergleich

    Dabei werden vor allem der Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe sowie die Verfahrensökonomie in den Vordergrund gestellt (LAG Baden-Württemberg, 27.04.2016, 5 Ta 118/15; LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2018, 17 Ta (Kost) 6133/17; LAG Hamm, 03.08.2018, 8 Ta 653/17 unter Bezugnahme auf BGH, 17.01.2018, XII ZB 248/16, jeweils veröffentlicht in juris).
  • LAG Hessen, 16.09.2019 - 4 Ta 67/19

    1. Das BAG hat entschieden, dass in aller Regel von einem konkludenten Antrag

    Es spricht nichts dafür, dass das Arbeitsgericht in dem Beschluss zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits einen nur möglicherweise zukünftig in Betracht kommenden Vergleich schon mit aufnehmen wollte (a.A. möglicherweise für Bewilligung von Prozesskostenhilfe und einen beabsichtigten Vergleich LAG Hamm 3. August 2018 - 8 Ta 653/17 - Rn. 25, Juris) .
  • LAG Nürnberg, 29.07.2020 - 6 Ta 88/20

    Prozesskostenhilfe - Mehrvergleich - Antrag - Beschlussergänzung

    Ob und in welcher Höhe ein Vergleichsmehrwert tatsächlich begründet ist, bleibt dann Gegenstand der nach §§ 32 Absatz 2 RVG, 66 Absatz 2, 68 Absatz 1 GKG vorzunehmenden Festsetzung des Gebührenstreitwerts (LAG Hamm, Beschluss vom 03.08.2018, Aktenzeichen: 8 Ta 653/17, Rn. 23 ff. m.w.N., juris).
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