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   LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14   

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https://dejure.org/2014,30765
LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14 (https://dejure.org/2014,30765)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2014 - 4 Sa 235/14 (https://dejure.org/2014,30765)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2014 - 4 Sa 235/14 (https://dejure.org/2014,30765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erörterungsrecht des Arbeitnehmers, Beschwerderecht des Arbeitnehmers, Unterschriftenaktion, Gespräche von Arbeitnehmern während der Arbeitszeit, Störung des Betriebsfriedens, Annahmeverzug, Lohnausfallprinzip, Durchschnittsberechnung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erörterungsrecht des Arbeitnehmers, Beschwerderecht des Arbeitnehmers, Unter-schriftenaktion, Gespräche von Arbeitnehmern während der Arbeitszeit, Störung des Betriebsfriedens, Annahmeverzug, Lohnausfallprinzip, Durchschnittsberechnung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschriftenaktion als Kündigungsgrund; Konkreter Vortrag zur Zusammensetzung des Entgelts; Auslösungsantrag bei vorsätzlich falschen Sachvortrag; Entscheidungserheblichkeit des Sachvortrags bei Auflösungsantrag

  • ra.de
  • RA Kotz

    Unterschriftenliste initiiert - Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann mir wegen einer Unterschriftenaktion gekündigt werden?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitgebers bei vorsätzlich falschem Vertrag des Arbeitnehmers im Prozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Eine Auflösung kommt vor allem dann in Betracht, wenn während des Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die dem Antragsteller eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 = NZA 2010, 698 ff.; BAG, Urteil vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 = NZA 2009, 312 ff.).

    Als Auflösungsgrund geeignet sind demnach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, Urteil vom 10.07.2008 a. a. O.; Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 a. a. O.).

    Als Auflösungsgrund in Betracht kommt auch ein vorsätzlich falscher Prozessvortrag (BAG, Urteil vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 a. a. O.; LAG Hamm, Urteil vom 14.04.2005 - 15 Sa 77/05 - juris; Hessisches LAG, Urteil vom 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09 - juris, ErfK/Kiel, a. a. O., § 9 KSchG Rn. 15).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Eine Auflösung kommt vor allem dann in Betracht, wenn während des Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die dem Antragsteller eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 = NZA 2010, 698 ff.; BAG, Urteil vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 = NZA 2009, 312 ff.).

    Während es für die Rechtswirksamkeit der Kündigung auf eine rückwirkende Bewertung der vorgetragenen Kündigungsgründe ankommt, betrifft § 9 KSchG die künftige Beziehung der Arbeitsvertragsparteien (BAG, Urteil vom 10.12.2009 -  2 AZR 534/08 a. a. O.).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine dem Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 = DB 2011, 2383 ff.).

    Als Auflösungsgrund geeignet sind demnach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, Urteil vom 10.07.2008 a. a. O.; Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 a. a. O.).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Da der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung deutlich zu erkennen gibt, dass er die Entgegennahme der Arbeitsleistung des gekündigten Arbeitnehmers für die Zukunft ablehnt, muss er diesen zur Arbeit auffordern, wenn er trotz fristloser Kündigung nicht in Annahmeverzug geraten will (st. Rechtspr. des Bundesarbeitsgerichts seit seinem Urteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 = NJW. 1985, 935 f.; vgl. auch BAG Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 = NZA 1999, 925 f.; BAG, Urteil vom 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 = NZA 1988, 465 f.).
  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Da der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung deutlich zu erkennen gibt, dass er die Entgegennahme der Arbeitsleistung des gekündigten Arbeitnehmers für die Zukunft ablehnt, muss er diesen zur Arbeit auffordern, wenn er trotz fristloser Kündigung nicht in Annahmeverzug geraten will (st. Rechtspr. des Bundesarbeitsgerichts seit seinem Urteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 = NJW. 1985, 935 f.; vgl. auch BAG Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 = NZA 1999, 925 f.; BAG, Urteil vom 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 = NZA 1988, 465 f.).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Da der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung deutlich zu erkennen gibt, dass er die Entgegennahme der Arbeitsleistung des gekündigten Arbeitnehmers für die Zukunft ablehnt, muss er diesen zur Arbeit auffordern, wenn er trotz fristloser Kündigung nicht in Annahmeverzug geraten will (st. Rechtspr. des Bundesarbeitsgerichts seit seinem Urteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 = NJW. 1985, 935 f.; vgl. auch BAG Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 = NZA 1999, 925 f.; BAG, Urteil vom 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 = NZA 1988, 465 f.).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Auch im Rahmen der prozessualen Auseinandersetzung wird der zulässige Sachvortrag der Parteien begrenzt durch den Grundsatz der Wahrheitspflicht (BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 = NZA 2010, 1123 ff.).
  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 15 Sa 77/05

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Als Auflösungsgrund in Betracht kommt auch ein vorsätzlich falscher Prozessvortrag (BAG, Urteil vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 a. a. O.; LAG Hamm, Urteil vom 14.04.2005 - 15 Sa 77/05 - juris; Hessisches LAG, Urteil vom 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09 - juris, ErfK/Kiel, a. a. O., § 9 KSchG Rn. 15).
  • LAG Hessen, 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09

    Auflösungsantrag, Leistungsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Als Auflösungsgrund in Betracht kommt auch ein vorsätzlich falscher Prozessvortrag (BAG, Urteil vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 a. a. O.; LAG Hamm, Urteil vom 14.04.2005 - 15 Sa 77/05 - juris; Hessisches LAG, Urteil vom 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09 - juris, ErfK/Kiel, a. a. O., § 9 KSchG Rn. 15).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
    Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten eines Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhafte störungsfreie Vertragserfüllung in der Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (st. Rechtspr. des Bundesarbeitsgerichts, etwa Urteile vom 23.01.2014 - 2 AZR 638/13 - juris; vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 = DB 2012, 926 f. und vom 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 = DB 2011, 2724 ff.).
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 1 Sa 430/01

    Kündigung, fristlos, fristgemäß, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung,

  • LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21

    Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

    Der Vorwurf wiegt umso schwerer bei Mitarbeitern in Führungs- und Vorbildfunktion (LAG Hamm, 03.09.2014, - 4 Sa 235/14, juris, Rn. 81).
  • LAG Hamburg, 24.08.2023 - 1 Sa 8/23

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche

    Die Kammer folgt aber der Auffassung, dass die in §§ 81 bis 84 BetrVG eingeräumten Individualrechte das das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraussetzen (vgl. LAG Hamm, 3. September 2014 - 4 Sa 235/14 - juris).
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