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   LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12385
LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06 (https://dejure.org/2006,12385)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06 (https://dejure.org/2006,12385)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2006 - 7 Sa 1232/06 (https://dejure.org/2006,12385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gesetzliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe, Inhaltskontrolle, unangemessene Benachteiligung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 84 ff., 86 Abs. 1 HGB, §§ 310 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1, 306 Abs. 2 BGB
    Gesetzliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe, Inhaltskontrolle, unangemessene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verabredung eines Vertragsstrafenversprechens hinsichtlich wettbewerbsneutralen Verhaltens während der Vertragslaufzeit bei einem Vertrag mit einem selbstständigen Handelsvertreter; Inhaltskontrolle bei vorformulierten Vertragsklauseln eines unter Selbstständigen ...

  • Judicialis

    HGB §§ 84 ff.; ; HGB § 86 Abs. 1; ; BGB § 310 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 306 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Vertragsstrafenklausel in Handelsvertretervertrag - Konkurrenztätigkeit durch beratende oder vermittelnde Hilfstätigkeit des Vermögensberaters - Umfang der Inhaltskontrolle bei Formularverträgen mit Selbständigen - unangemessene Benachteiligung durch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 60 -, gesetzliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe, Inhaltskontrolle, unangemessene Benachteiligung, Differenzierung nach der Schwere des Verstoßes, Unterscheidung nach der Art des Verschuldens, Obergrenze, geltungserhaltende Reduktion

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Existenzvernichtende Vertragsstrafen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06
    Aus der Höhe der Vertragsstrafe kann eine unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters folgen (so schon: BGH v. 3.4.1998, NJW 1998, 2600).

    Da nur bei einer Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000,00 EUR in der gesamten Laufzeit ein Erlös zwischen 6.000,00 und 6.500,00 EUR (einschließlich aller Provisionsansprüche der Vermittler) erwirtschaftet werden kann und dieser Erlös bei den übrigen Versicherungsarten erheblich niedriger ausfällt, fehlt jegliche interessengerechte Relation zwischen dem zu befürchtenden Gewinnverlust und der pauschalierten Schadensbestimmung (vgl. hierzu: BGH v. 20.01.2000, VII ZR 46/98, NJW 2000, 2106; BGH v. 03.04.1998, V ZR 6/97, NJW 1998, 2600; MK BGB/Gottwald, § 339 BGB Rdnr. 12).

  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06
    Eine Geltungserhaltende Reduktion ist ausgeschlossen (so schon: BGH v. 25.06.2003, NJW 2003, 2899).

    Dieses Ergebnis ist auch mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Beklagten von der Klägerin zu begründen (zur Rechtsunwirksamkeit ebenso: BGH v. 25.06.2003, VIII ZR 344/02, NJW 2003, 2899).

  • OLG München, 13.12.1995 - 7 U 5432/95

    Zurückweisung einer Berufung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06
    Damit ist die Vertragsstrafe unabhängig vom Vorliegen eines Schadens dazu geeignet, auf die Schöpfung neuer, vom eigentlichen Sachinteresse losgelöster Geldforderungen hinaus zu laufen, zu mal ausdrücklich zusätzlicher Schadenersatz unberührt bleiben soll (OLG München v. 13.12.1996, 7 U 5432/95, NJW-RR 1996, 1181).
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06
    Da nur bei einer Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000,00 EUR in der gesamten Laufzeit ein Erlös zwischen 6.000,00 und 6.500,00 EUR (einschließlich aller Provisionsansprüche der Vermittler) erwirtschaftet werden kann und dieser Erlös bei den übrigen Versicherungsarten erheblich niedriger ausfällt, fehlt jegliche interessengerechte Relation zwischen dem zu befürchtenden Gewinnverlust und der pauschalierten Schadensbestimmung (vgl. hierzu: BGH v. 20.01.2000, VII ZR 46/98, NJW 2000, 2106; BGH v. 03.04.1998, V ZR 6/97, NJW 1998, 2600; MK BGB/Gottwald, § 339 BGB Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 06.06.1991 - 18 U 114/90

    Interessen des Handelsvertreters ; Interessen des Unternehmers ; Verstoß gegen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06
    Mit dem angefochtenen Urteil, mit dem OLG Hamm (NJW-RR 1992, 364) und H6xx (Handelsvertreterrecht § 86 Rdnr. 26 u. 27) vertritt die erkennende Berufungskammer die Auffassung, dass der Konkurrenzschutz sowohl für alle bisherigen Kunden als auch für sämtliche gleichartigen Produkte besteht und dass dieses vertragliche Wettbewerbsverbot auch dann verletzt wird, wenn der Beklagte eine nur beratende oder vermittelnde Hilfstätigkeit für eine konkurrierende Versicherungsgesellschaft vornimmt (zur mittelbaren Förderung der Konkurrenz: MK-HGB/von Hoyningen-Huene, § 86 Rdnr. 44).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 240/90

    Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II - Irreführung/Auszeichnungen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06
    Die Klägerin hat durchaus das Recht, auch für die Einhaltung der gesetzlich normierten Pflicht, sich während der Vertragszeit wettbewerbsneutral zu verhalten (§ 86 Abs. 1 HGB) ein Vertragsstrafenversprechen zu verabreden (zur Sicherung gesetzlicher Pflichten durch Strafversprechen: BGH v. 28.01.1993, I ZR 240/90, NJW 1993, 1786; Palandt/Heinrichs, BGB, Vorbemerkung zu den §§ 339 - 343 Rdnr. 2).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90

    Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06
    Die Klägerin hat durchaus das Recht, auch für die Einhaltung der gesetzlich normierten Pflicht, sich während der Vertragszeit wettbewerbsneutral zu verhalten (§ 86 Abs. 1 HGB) ein Vertragsstrafenversprechen zu verabreden (zur Sicherung gesetzlicher Pflichten durch Strafversprechen: BGH v. 28.01.1993, I ZR 240/90, NJW 1993, 1786; Palandt/Heinrichs, BGB, Vorbemerkung zu den §§ 339 - 343 Rdnr. 2).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 112/22

    Wettbewerbsverstoß - Vertragsstrafe - Abmahnkosten - Schadensersatz - Auskunft

    Andererseits darf durch das grundlegende Vertragsstrafeversprechen weder der Vertragszweck gefährdet noch der Vertragspartner in seiner Existenz vernichtet werden (LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06 - Rn. 39, juris).

    Auch das Fehlen einer Obergrenze der für "jeden Fall der Zuwiderhandlung" verwirkten Vertragsstrafenregelung ist unbillig, da auf diese Weise in einem existenzvernichtenden Umfang der gesamte Verdienst eines Arbeitsnehmers aufgezehrt werden könnte (OLG München, Urteil vom 13.12.1995 - 7 U 5432/95 - Rn. 5 ff, juris; LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06 - Rn. 39, juris).

  • LAG Hamm, 31.07.2012 - 10 Sa 904/12

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei vereinbarter Vertragsstrafe

    Dies führt zumindest für Versuchsfälle zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2006 - 7 Sa 1232/06 - OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10 -).
  • LG Erfurt, 01.06.2011 - 10 O 1247/10

    Vertragsstrafe in AGB bzw. Standardverträgen

    Dabei muss die Höhe der Vertragsstrafe in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Schaden stehen (OLG Hamm, MDR 1984, 404; OLG München, Urteil vom 29.07.2010, Az.: 23 U 5643/09; Thüringer OLG, Urteil vom 26.11.2008, Az.: 7 U 329/08; LAG Hamm, Urteil vom 03.11.2006, Az.: 7 Sa 1232/06; jeweils zitiert nach juris).
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