Rechtsprechung
LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1483/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Stilllegung; Betrieb; Gemeinschaftsbetrieb; gemeinsamer Betrieb; Betriebsänderung; Interessenausgleich; Nachteilsausgleich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 KSchG, § 1 Abs. 2 BetrVG, § 113 BetrVG
Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Stilllegung; Betrieb; Gemeinschaftsbetrieb; gemeinsamer Betrieb; Betriebsänderung; Interessenausgleich; Nachteilsausgleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen erfolgter Betriebsstilllegung auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse; Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unbegründete Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unbegründete Kündigungsschutzklage bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Sozialauswahl in Gemeinschaftsbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 30.06.2010 - 4 Ca 598/10
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1483/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07
Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1483/10
a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 23.09.2010 - 8 AZR 567/09 - DB 2011, 246; 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 14; 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 - NZA-RR 2009, 255) liegt ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG) vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und - kumulativ - der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.aa) Es ergeben sich schon keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Unternehmen eine gemeinsame Betriebsstätte betrieben haben ( vgl. BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 - NZA-RR 2009, 255).
- BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1483/10
a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 23.09.2010 - 8 AZR 567/09 - DB 2011, 246; 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 14; 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 - NZA-RR 2009, 255) liegt ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG) vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und - kumulativ - der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. - BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09
Betriebsübergang - Übernahme des Personals
Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1483/10
a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 23.09.2010 - 8 AZR 567/09 - DB 2011, 246; 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 14; 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 - NZA-RR 2009, 255) liegt ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG) vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und - kumulativ - der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.