Rechtsprechung
   LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7919
LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18 (https://dejure.org/2019,7919)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18 (https://dejure.org/2019,7919)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2019 - 11 Sa 1169/18 (https://dejure.org/2019,7919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst Reinigungskraft

  • IWW

    § 2 Nr. 17 der FZV, § 12 TVöD, § ... 319 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 22 BAT, § 2 Nr. 17 FZV, § 2 Nr. 1 FZV, § 16 StVZO, §§ 12, 13 TVöD, § 313 Abs. 2 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD, § 17 Abs. 4 TVöD, § 2 Nr. 17 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV), § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 288, 286 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierungsverzeichnis TVöD -NRW § 11 a
    Eingruppierung im öffentlichen Dienst Reinigungskraft

  • rechtsportal.de

    TVöD -V VKA § 12 Abs. 2
    Bedienung einer selbstfahrenden Reinigungsmaschine als Arbeitsvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Bei einer Eingruppierung nach Maßgabe der "zeitlich mit mindestens zur Hälfte auszuübenden Tätigkeit" ist anders als nach § 12 Abs. 2 TVöD-V VKA nicht auf Arbeitsvorgänge abzustellen ( BAG 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 37 Rn. 23; BAG 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210 Rn. 17; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 534/05 - AP BMT-G II § 20 Nr. 9 ).

    Das steht indes der Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten zu einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit oder mehreren jeweils eine Einheit bildenden Teiltätigkeiten für deren jeweils einheitliche tarifliche Bewertung nicht entgegen ( BAG 28.01.2009 aaO Rn. 23 ).

    Für eine solche Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten zu einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng ( BAG 28.01.2009 aaO mwN / BAG 11.10.2006 - 4 AZR 534/05 - AP BMT-G II § 20 Nr. 9 ).

    Teil dieser Gesamttätigkeit waren einerseits: Abfall entleeren, Blumen gießen, Krümel von Fußböden entfernen, Entfernen von Spinnweben, Abstauben von Bildern und Lampen, Abrücken von Stühlen, Abwischen der Fußleisten ( BAG 28.01.2009 aaO Rn. 56 ).

    Zu der Gesamttätigkeit hat das Bundesarbeitsgericht andererseits auch die nachfolgenden Tätigkeiten gezählt, die mit der Durchführung der Reinigung so eng verknüpft waren, dass sie tariflich nicht gesondert zu bewerten waren ( BAG 28.01.2009 aaO Rn. 24 ): Meldung des Reinigungsmittelbedarfs, Ausfüllen der Reinigungschecklisten, im Zusammenhang mit den Reinigungstätigkeiten auftretende Kontakte mit den Bewohnern des Pflegeheims ( Rn. 24 ).

    Auch der Kontakt zu den Bewohnern, so das Bundesarbeitsgericht, stellte keine gesondert zu bewertende Arbeitsleistung dar sondern war notwendiger Bestandteil der von der Mitarbeiterin geschuldeten Gesamttätigkeit ( BAG 28.01.2009 aaO Rn. 24).

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Auszugehen ist von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 47 Rn. 22 - 25, 38 ):.

    Nach diesem Grundsatz hat es das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 28.02.2018 zur Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin an einem Bundesgericht für das Merkmal der schwierigen Tätigkeit, das im Umfang von mindestens der Hälfte gefordert war, als ausreichend erachtet, dass der Anteil der als schwierig zu qualifizierenden Tätigkeit bezogen auf die auszuübende Gesamttätigkeit 9 Prozentpunkte betrug und bezogen auf den überwiegenden Arbeitsvorgang (78 % der Gesamttätigkeit) einen Anteil von 11, 54 % ausmachte ( BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 47 Rn. 39ff, 41 ).

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Bei einer Eingruppierung nach Maßgabe der "zeitlich mit mindestens zur Hälfte auszuübenden Tätigkeit" ist anders als nach § 12 Abs. 2 TVöD-V VKA nicht auf Arbeitsvorgänge abzustellen ( BAG 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 37 Rn. 23; BAG 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210 Rn. 17; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 534/05 - AP BMT-G II § 20 Nr. 9 ).

    Für eine solche Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten zu einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng ( BAG 28.01.2009 aaO mwN / BAG 11.10.2006 - 4 AZR 534/05 - AP BMT-G II § 20 Nr. 9 ).

  • ArbG Bielefeld, 17.10.2018 - 3 Ca 1058/18

    Eingruppierung Gebäudereinigung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.10.2018 (berichtigte Fassung) - 3 Ca 1058/18 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17. Oktober 2018 - 3 Ca 1058/18 - in der Gestalt der Urteilsberichtigung vom 19. November 2018 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Dafür seien vergleichbare Kriterien maßgeblich wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe seien weniger streng (BAG 01.07.2009 - 4 AZR 249/08 - Rn. 11).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Da die Forderung begründet ist, war auch dem Feststellungsbegehren hinsichtlich der Zinsverpflichtung für die einzelnen Monatsdifferenzbeträge aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs stattzugeben, §§ 288, 286 BGB ( vgl. zu den Grundsätzen: BAG 26.01.2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 43 ff; Groeger-Schlewing, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2014, Teil 7 Rn. 280 mwN ).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Ein vom Wortlaut des Tarifvertrags abweichender Wille der Tarifvertragsparteien kann bei der Auslegung eines Tarifvertrags Berücksichtigung finden, wenn der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien im Text des Tarifvertrags seinen Niederschlag gefunden hat ( BAG 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - ErfK-Franzen, 19. Aufl. 2019, § 1 TVG Rn. 93 ) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Bei einer Eingruppierung nach Maßgabe der "zeitlich mit mindestens zur Hälfte auszuübenden Tätigkeit" ist anders als nach § 12 Abs. 2 TVöD-V VKA nicht auf Arbeitsvorgänge abzustellen ( BAG 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 37 Rn. 23; BAG 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210 Rn. 17; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 534/05 - AP BMT-G II § 20 Nr. 9 ).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18
    Bei einer Eingruppierung nach Maßgabe der "zeitlich mit mindestens zur Hälfte auszuübenden Tätigkeit" ist anders als nach § 12 Abs. 2 TVöD-V VKA nicht auf Arbeitsvorgänge abzustellen ( BAG 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 37 Rn. 23; BAG 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210 Rn. 17; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 534/05 - AP BMT-G II § 20 Nr. 9 ).
  • LAG Düsseldorf, 30.06.2021 - 12 Sa 859/20

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

    bb)Es kann dahinstehen, ob die Eingruppierung unter Bildung von Arbeitsvorgängen entsprechend § 12 Abs. 2 TVöD-VKA oder ohne Bildung von Arbeitsvorgängen tätigkeitsbezogen zu erfolgen hat (vgl. dazu auch LAG Hamm 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18, juris Rn. 114 ff.; LAG Hamm 18.04.2019 - 17 Sa 1158/18, juris Rn. 126 ff.).

    aa)Es kann auch an dieser Stelle dahinstehen, ob die Eingruppierung unter Bildung von Arbeitsvorgängen entsprechend § 12 Abs. 2 TVöD-VKA oder ohne Bildung von Arbeitsvorgängen tätigkeitsbezogen zu erfolgen hat (vgl. dazu auch LAG Hamm 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18, juris Rn. 114 ff.; LAG Hamm 18.04.2019 - 17 Sa 1158/18, juris Rn. 126 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    Es kommt für die tarifliche Bewertung nicht darauf an, ob und inwieweit Einzelaufgaben verwaltungstechnisch verschiedenen Beschäftigten zugewiesen werden könnten, solange sie im Zusammenhang als eine einheitliche Arbeitsaufgabe tatsächlich einer Person übertragen sind (LAG Hamm 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18 - Rn. 117 nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2021 - 14 Sa 662/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 Abs. 2 TVöD-NRW Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

    Dabei konnte die Kammer dahinstehen lassen, ob die Eingruppierung unter Bildung von Arbeitsvorgängen entsprechend § 12 Abs. 2 TVöD VKA oder ohne Bildung von Arbeitsvorgängen tätigkeitsbezogen zu erfolgen hat (vgl. dazu auch LAG Hamm vom 04.04.2019 - 11 Sa 1169/18; LAG Hamm vom 18.04.2019 - 17 Sa 1158/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht