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   LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09   

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LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09 (https://dejure.org/2010,10932)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09 (https://dejure.org/2010,10932)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2010 - 13 TaBV 18/09 (https://dejure.org/2010,10932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kostenerstattung; Rechtsanwaltskosten; Kosten; Rechtsanwalt; Beschlussverfahren; Erforderlichkeit; Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 Abs. 1 BetrVG; § 78 a BetrVG
    Kostenerstattung; Rechtsanwaltskosten; Kosten; Rechtsanwalt; Beschlussverfahren; Erforderlichkeit; Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • hensche.de

    Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Rechtsanwalt, Kostenerstattung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 78a
    Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Detmold, 22.01.2009 - 3 BV 38/08

    "Erforderlichkeit" einer anwaltlichen Vertretung der JAV im Verfahren nach § 78 a

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 22.01.2009 - 3 BV 38/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 22.01.2009 - 3 BV 38/08 - abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, den Betriebsrat von den Verbindlichkeiten gegenüber den Rechtsanwälten W1 & W2, S10.23, 23456 B2, aus den Rechnungen.

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Deshalb hätte es zur sachkundigen Interessenvertretung ausgereicht, in L2 oder D2 ein entsprechendes Anwaltsbüro zu beauftragen ( vgl. BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 - BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67; 15.11.2000 - 7 ABR 24/00).
  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Durch die gesetzliche Bestimmung des § 78 a Abs. 4 Satz 2 BetrVG, wonach in Verfahren um die Begründung bzw. Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds der JAV diese zwingend zu beteiligen ist, soll die Kontinuität und Unabhängigkeit der Arbeit in dem genannten Gremium sichergestellt werden ( vgl. zuletzt BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07; 16.07.2008 - 7 ABR 13/07 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 50; Fitting, 25. Aufl., § 78 a Rn. 1; GK/Oetker, a.a.O., § 78 Rn 1).
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 17.08.2005 - 7 ABR 56/04 - AP InsO § 55 Nr. 10; zust. z.B. GK-Weber, 9. Aufl., § 40 Rn. 95 m.w.N.) hat der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG Honorarkosten eines Rechtsanwaltes dann zu tragen, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Durch die gesetzliche Bestimmung des § 78 a Abs. 4 Satz 2 BetrVG, wonach in Verfahren um die Begründung bzw. Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds der JAV diese zwingend zu beteiligen ist, soll die Kontinuität und Unabhängigkeit der Arbeit in dem genannten Gremium sichergestellt werden ( vgl. zuletzt BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07; 16.07.2008 - 7 ABR 13/07 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 50; Fitting, 25. Aufl., § 78 a Rn. 1; GK/Oetker, a.a.O., § 78 Rn 1).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Deshalb hätte es zur sachkundigen Interessenvertretung ausgereicht, in L2 oder D2 ein entsprechendes Anwaltsbüro zu beauftragen ( vgl. BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 - BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67; 15.11.2000 - 7 ABR 24/00).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Deshalb hätte es zur sachkundigen Interessenvertretung ausgereicht, in L2 oder D2 ein entsprechendes Anwaltsbüro zu beauftragen ( vgl. BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 - BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67; 15.11.2000 - 7 ABR 24/00).
  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Für Konstellationen wie hier, wo es um die kostenauslösende Einschaltung von Rechtsanwälten für die Vertretung der JAV in Verfahren nach § 78 a BetrVG geht, hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm am 16.01.2009 ( 10 TaBV 37/08) bereits zutreffend entschieden, dass ein entsprechender Beschluss, wie § 67 Abs. 2 BetrVG zeigt, ausschließlich vom Betriebsrat und nicht von der JAV stammen muss.
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Der Anspruch auf Freistellung von Zinsen ist ebenfalls gegeben, weil der Betriebsrat durch die in den Kostenrechnungen erfolgten Fristsetzungen in Verzug geriet und damit auch entsprechende Zinsen nach §§ 286, 288 BGB fällig geworden sind ( vgl. BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14).
  • ArbG Kaiserslautern, 26.10.2007 - 1 BV 53/07
    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
    Im Juli 2007 strengte sie unter den Aktenzeichen 2 BV 51/07, 3 BV 52/07, 1 BV 53/07, 2 BV 45/07 und 3 BV 55/07 (ArbG Detmold) Beschlussverfahren ein, letztlich gemäß § 78 a BetrVG gerichtet auf die Auflösung der Arbeitsverhältnisse von fünf Mitgliedern der JAV, die zu Gesundheits- und Krankenpflegern ausgebildet worden waren.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend-

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. März 2010 - 13 TaBV 18/09 - aufgehoben.
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