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   LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18   

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LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18 (https://dejure.org/2019,15123)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2019 - 2 Sa 756/18 (https://dejure.org/2019,15123)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 2 Sa 756/18 (https://dejure.org/2019,15123)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 2 Abs. 5 ArbZG, § ... 362 BGB, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 288 Abs. 5 BGB, § 12 a ArbGG, § 12 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 134 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 11 BUrlG, §§ 3, 4 EFZG, § 3 BUrlG, § 2 Abs. 4 ArbZG, §§ 12 Buchst. a ArbGG, §§ 92 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • IWW

    § 2 Abs. 5 ArbZG, § ... 362 BGB, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 288 Abs. 5 BGB, § 12 a ArbGG, § 12 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 134 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 11 BUrlG, §§ 3, 4 EFZG, § 3 BUrlG, § 2 Abs. 4 ArbZG, §§ 12 Buchst. a ArbGG, §§ 92 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 6 Abs. 5
    Anforderungen an das Vorliegen von Dauernachtarbeit; Angemessener Nachtarbeitszuschlag

  • rechtsportal.de

    ArbZG § 6 Abs. 5
    Anforderungen an das Vorliegen von Dauernachtarbeit; Angemessener Nachtarbeitszuschlag

  • rechtsportal.de

    ArbZG § 2 Abs. 5
    Höhe des Nachtzuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Dass Arbeitsgericht hat ausgehend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angenommen, dass der nach § 6 Abs. 5 ArbZG regelmäßig zu zahlende Nachtzuschlag 25% des Bruttostundenlohnes beträgt, was die Beklagte auch insoweit nicht rügt (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 43; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 21).

    Dementsprechend kommt eine Korrektur des regelmäßig angemessenen Nachtzuschlags von 25 % in Betracht, wenn Umstände im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung vorliegen, die den Regelzuschlag wegen der im Vergleich zum Üblichen niedrigeren oder höheren Belastung als zu gering oder zu hoch erscheinen lassen Es kann also im Einzelfall auch eine Korrektur von 25 % auch "nach unten" gerechtfertigt sein (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14, Rdnr. 27; BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 5 AZR 148 /08, juris, Rdnr. 12 ).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung des bestehenden Anspruchs auf Zahlung eines angemessenen Nachtzuschlags nach § 362 Abs. 1 BGB trägt dabei der Arbeitgeber, wobei sich diese Darlegungs- und Beweislast auch auf die Angemessenheit des vereinbarten und bereits gezahlten Nachtzuschlags erstreckt (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14, Rdnr. 33 m.w.N.).

    Ein Ausgleichszweck für Nachtarbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 ArbZG wird durch diese Leistung nicht erreicht (vgl. BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 37; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15, juris, Rdnr. 61).

    Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, bei Dauernachtarbeit ein Zuschlag von 30 % pro Stunde regelmäßig angemessen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 50; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 30, 50 ff.).

    Denn der Arbeitnehmer, der einen Ausgleichsanspruch nach § 6 Abs. 5 ArbZG begehrt, hat zur Schlüssigkeit der Klage jedenfalls zunächst darzulegen - und im Fall des Bestreitens zu beweisen -, dass er Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 ArbZG ist sowie in welchem Umfang er Nachtarbeit geleistet hat (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 32).

    Dauernachtarbeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag bzw. nach entsprechender Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber dauerhaft in Nachtarbeit tätig wird (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 50; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 28).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Eine vertragliche Vereinbarung, die zum Nachteil des Arbeitnehmers hinter den gesetzlichen Vorgaben für einen angemessenen Ausgleich zurückbleibt, ist nach daher nach § 6 Abs. 5 ArbZG i.V.m. § 134 BGB unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 35).

    Dass Arbeitsgericht hat ausgehend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angenommen, dass der nach § 6 Abs. 5 ArbZG regelmäßig zu zahlende Nachtzuschlag 25% des Bruttostundenlohnes beträgt, was die Beklagte auch insoweit nicht rügt (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 43; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 21).

    Der für geleistete Nachtarbeit geschuldete angemessene Zuschlag ist danach "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 39; BAG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 AZR 156/15, juris, Rdnr. 26).

    § 6 Abs. 5 ArbZG knüpft nicht an die Schwere der Tätigkeit als solcher, sondern an die besonderen Belastungen durch jede (Voll-)Arbeit in der Nachtzeit an (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 54).

    Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, bei Dauernachtarbeit ein Zuschlag von 30 % pro Stunde regelmäßig angemessen ist (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 50; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 30, 50 ff.).

    Dauernachtarbeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag bzw. nach entsprechender Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber dauerhaft in Nachtarbeit tätig wird (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 50; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 28).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Die Klägerin hat die Ansicht vertreten, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.2015 (10 AZR 156/15) stünde fest, dass sie einen Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % auf den Bruttostundenlohn habe.

    Der für geleistete Nachtarbeit geschuldete angemessene Zuschlag ist danach "auf" das dem Arbeitnehmer hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 25/17, juris, Rdnr. 39; BAG, Urt. v. 9.12.2015 - 10 AZR 156/15, juris, Rdnr. 26).

    Hierfür ist allerdings regelmäßig erforderlich, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und dem (zusätzlichen) Nachtarbeitszuschlag unterschieden wird; jedenfalls muss ein Bezug zwischen der zu leistenden Nachtarbeit und der Lohnhöhe hergestellt sein (vgl. BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15, juris, Rdnr. 59 m.w.N).

    Ein Ausgleichszweck für Nachtarbeit im Sinne des § 2 Abs. 3 ArbZG wird durch diese Leistung nicht erreicht (vgl. BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14, juris, Rdnr. 37; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15, juris, Rdnr. 61).

  • ArbG Hagen, 05.07.2018 - 2 Ca 585/18
    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 05.07.2018 - 2 Ca 585/18 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 05.07.2018 - 2 Ca 585/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Den § 288 Abs. 5 BGB steht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.12.2018 - 5 AZR 588 /17, juris, Rdnr. 44 ff.; BAG vom 25.09.2018-8 AZR 26/18, Juris, Rdnr. 23 ff. die Regelung des §§ 12 Buchst. a ArbGG gegen, so dass kein Anspruch auf die Verzugspauschale besteht.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Dementsprechend handelt es sich dabei um eine für die Klägerin im Verhältnis zum Normalfall günstigere Tatsache, für deren Vorliegen nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen derjenige die Darlegungs- und Beweislast trägt, der sich auf die günstigere Tatsache beruft (vgl. BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11, juris, Rdnr. 43; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 AZR 271/18, juris, Rdnr. 30; BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 108/02 -, juris, Rdnr. 15).
  • LAG Hamm, 23.01.2019 - 2 Sa 757/18
    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Dementsprechend ist auch die von der Klägerin erhobene Klage gerichtet auf eine Verurteilung der Beklagten dazu, sie ausschließlich in der Nachtarbeit zu beschäftigen durch inzwischen rechtskräftiges Urteil der Berufungskammer vom 29.01.2019 (2 Sa 757/18) abgewiesen worden.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17

    Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Nicht bezweckt ist dagegen mit einem höheren Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG angesichts der mit der Dauern der Nachtarbeit steigenden gesundheitlichen Belastungen zusätzliche Anreize für eine Dauernachtarbeit zu schaffen, was den Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 ArbZG (vgl. dazu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 2 Sa 59/17, juris, Rdnr. 89).
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Dementsprechend handelt es sich dabei um eine für die Klägerin im Verhältnis zum Normalfall günstigere Tatsache, für deren Vorliegen nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen derjenige die Darlegungs- und Beweislast trägt, der sich auf die günstigere Tatsache beruft (vgl. BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11, juris, Rdnr. 43; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 AZR 271/18, juris, Rdnr. 30; BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 108/02 -, juris, Rdnr. 15).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2019 - 2 Sa 756/18
    Dementsprechend handelt es sich dabei um eine für die Klägerin im Verhältnis zum Normalfall günstigere Tatsache, für deren Vorliegen nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen derjenige die Darlegungs- und Beweislast trägt, der sich auf die günstigere Tatsache beruft (vgl. BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11, juris, Rdnr. 43; BAG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 AZR 271/18, juris, Rdnr. 30; BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 108/02 -, juris, Rdnr. 15).
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