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   LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14   

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https://dejure.org/2014,26489
LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14 (https://dejure.org/2014,26489)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.08.2014 - 7 Sa 206/14 (https://dejure.org/2014,26489)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. August 2014 - 7 Sa 206/14 (https://dejure.org/2014,26489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 103 Abs. 1 BetrVG
    Krankheitsbedingte Kündigung, ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    § 1 Abs. 2 KSchG ; § 103 Abs. 1 BetrVG
    Rechtsfolgen der Angabe unrichtiger Tatsachen bei der Anhörung des Betriebsrats zu einer personenbezogenen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14
    noch Einfluss auf die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu nehmen (grundlegend u.a. BAG, Urteil vom 27.06.1985, 2 AZR 412/84, DB 1986, S. 332 ff m.z.N. sowohl zur weiteren Rechtsprechung wie auch zur Literatur).
  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14
    Durch die kombinierte Mitteilung der Krankheitszeiten des Klägers nebst der Entgeltfortzahlung, die an sich ausreichen könnten, um zur Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung zu kommen (BAG, Urteil vom 02.11.1989, 2 AZR 366/89 bei juris Rdnr. 39) mit dem prognostischen Element des Abbruchs einer Schmerztherapie hat die Beklagte - anders als in dem vom BAG entschiedenen Fall in der Entscheidung vom 02.11.1989, aaO - gegenüber dem Betriebsrat zu erkennen gegeben, dass sie den Kündigungsentschluss gerade eben nicht ausschließlich auf die mitgeteilten krankheitsbedingten Fehlzeiten stützt, sondern durch den erhobenen Vorwurf, nicht alles dafür getan zu haben, seine Arbeitskraft vollständig wiederherzustellen, quasi eine Kombinationsursache für die zu treffende negative Prognose zum Kündigungsgrund erhoben hat.
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14
    Dabei ist der für den Arbeitgeber maßgebende Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, näher so zu beschreiben, dass derBetriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG, Urteil v. 13.07.1978, 2 AZR 717/76, BB 1979, S. 322 f).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. August 2014 - 7 Sa 206/14 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 977/14

    Hat das Arbeitsgericht rechtskräftig entschieden, dass eine außerordentliche,

    Vielmehr gilt, dass - unabhängig von der Konstellation bewusst unrichtiger Darstellungen - nicht mehr von einer ordnungsgemäßen Anhörung gesprochen werden kann, wenn Gegenstand der Anhörung Mitteilungen sind, die aus Sicht des Arbeitgebers zum Kündigungsgrund gehören, aber nicht den objektiven Tatsachen entsprechen (LAG Hamm 5. August 2014 -7 Sa 206/14 - Juris).

    Ebensowenig wie eine unvollständige ist eine inhaltlich falsche Information durch den Grundsatz der subjektiven Determination gedeckt (LAG Rheinland-Pfalz 20. Februar 2014 - 2 Sa 120/13 - Juris; LAG Hamm 5. August 2014 - 7 Sa 206/14 - Juris) .

    Die Mitteilung fehlerhafter Tatsachen hat im Ergebnis nichts mit dem Grundsatz der subjektiven Determinierung zu tun ( LAG Hamm 5. August 2014 - 7 Sa 206/14 - a.a.O. ).

    Trägt der Arbeitgeber mehrere Gründe vor, auf die er seine Kündigung stützt, und enthält der Vortrag zu einem der angegebenen Kündigungsgründe fehlerhafte oder unwahre Tatsachen, ist die Anhörung insgesamt nicht ordnungsgemäß erfolgt (LAG Hamm 5. August 2014 - 7 Sa 206/14 - Juris; vgl hierzu insgesamt auch Bader/Bram-Nungeßer § 102 BetrVG Rz. 49b).

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