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   LAG Hamm, 05.10.2020 - 13 TaBVGa 16/20   

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https://dejure.org/2020,29313
LAG Hamm, 05.10.2020 - 13 TaBVGa 16/20 (https://dejure.org/2020,29313)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2020 - 13 TaBVGa 16/20 (https://dejure.org/2020,29313)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 13 TaBVGa 16/20 (https://dejure.org/2020,29313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch des Betriebsrats auf Gewährung von Kostenvorschüssen gegen den Arbeitgeber zur Durchführung von Teilversammlungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Kosten für Präsenz-Betriebsversammlung übernehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Betriebsrat Präsenzveranstaltung ermöglichen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung angemessener Räumlichkeiten für die Betriebsversammlungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann trotz Corona Betriebsversammlung als Präzenveranstaltung abhalten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann trotz Corona Betriebsversammlung als Präzenveranstaltung abhalten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 02.11.1956 - 5 Sa 244/56
    Auszug aus LAG Hamm, 05.10.2020 - 13 TaBVGa 16/20
    Aus § 40 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf seine Kosten dem Betriebsrat angemessen ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit im gesetzlich gebotenen Umfang Betriebsversammlungen abgehalten werden können, und zwar gegebenenfalls außerhalb des Betriebs (so schon LAG Hamm, 02.11.1956 - 5 Sa 244/56 - AP BGB § 618 Nr. 5; GK/Wiese, 11. Aufl., § 42 Rn. 24).
  • ArbG Iserlohn, 08.09.2020 - 2 BVGa 5/20

    Gewährung eines Kostenvorschusses für eine Betriebsversammlung des Betriebsrats,

    Auszug aus LAG Hamm, 05.10.2020 - 13 TaBVGa 16/20
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.09.2020 - 2 BVGa 5/20 - abgeändert.
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