Rechtsprechung
LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zuständigkeitsbestimmung
- IWW
§§ 46 Abs. 2 ArbGG, ... 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO, §§ 48 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 23 Abs. 1 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, § 8 Nr. 16.1 BRTV, §§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, 36 Abs. 1 Ziff. 6, 36 Abs. 2 ZPO, § 36 Abs. 1 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 253 ZPO, § 59 ZPO, 8 Nr. 16.1 BRTV, 23 Abs. 1 VTV, § 17a GVG, § 145 ZPO, § 36 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 8 Nr. 16.1 BRTV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 46 Abs. 2 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Zuständigkeitsbestimmung - rechtsportal.de
ArbGG § 46 Abs. 2 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts durch das Landesarbeitsgericht im Streitgenossenprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 26.10.2018 - 10 Ca 262/18
- LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Auszug aus LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18
Das ist gegeben, wenn er auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss, wobei von einem willkürlichem Erlass nur dann ausgegangen werden kann, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 16.08.2016 - 9 AS 4/16; LAG Hamm 11.04.2018 - 1 SHa 11/1). - BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden
Auszug aus LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18
Das ist gegeben, wenn er auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss, wobei von einem willkürlichem Erlass nur dann ausgegangen werden kann, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 16.08.2016 - 9 AS 4/16; LAG Hamm 11.04.2018 - 1 SHa 11/1). - LAG Hamm, 06.04.2018 - 1 SHa 9/18
Unzulässiges Ersuchen um Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts nach …
Auszug aus LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18
Die Kosten dieses Beschlusses sind Kosten des Verfahrens (LAG Hamm 06.04.2018 - 1 SHa 9/18; 21.04.2017 - 1 SHa 3/17; 26.11.2015 - 1 SHa 22/15; 25.11.2014 - 1 SHa 21/14; 15.08.2007 - 1 SHa 22/07).