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   LAG Hamm, 07.02.2018 - 5 Sa 674/17   

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LAG Hamm, 07.02.2018 - 5 Sa 674/17 (https://dejure.org/2018,2029)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2018 - 5 Sa 674/17 (https://dejure.org/2018,2029)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 5 Sa 674/17 (https://dejure.org/2018,2029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auslegung Tarifvertrag; betrieblicher Anwendungsbereich, Betriebsabteilung

  • IWW

    §§ 1 bis ... 2, §§ 9 bis 12 des Gaststättengesetzes, § 25 des Gaststättengesetzes, § 1.2 MTV, § 4 BetrVG, § 1 Gaststättengesetz, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 7.4., 7.4.3 1. Alternative MTV, § 4 Abs. 1 BetrVG, § 1 Ziff. 1.2 MTV, § 25 GastG, § 1 GastG, § 7.4.3 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Betriebsabteilung im Sinne des § 1.1.2 Manteltarifvertrag des Gaststätten- und Hotelgewerbes Nordrhein-Westfalen vom 20.04.2016

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Betriebsabteilung im Sinne des § 1.1.2 Manteltarifvertrag des Gaststätten- und Hotelgewerbes Nordrhein-Westfalen vom 20.04.2016

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Minden, 11.05.2017 - 1 Ca 1382/16

    Geltungsbereich des MTV Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW - Anwendung auf den

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2018 - 5 Sa 674/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Minden vom 11.05.2017 - 1 Ca 1382/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 11.05.2017 - Aktenzeichen 1 Ca 1382/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2018 - 5 Sa 674/17
    Diese eingeschränkte Zuordnung des Tarifvertrages war auch der Grund, weshalb das Bundesarbeitsgericht in der auch von Beklagtenseite angeführten Entscheidung bei dem Übergang des Arbeitsverhältnisses einer Küchenhilfe auf einen Arbeitgeber, der eine Krankenhausküche betrieb, keine Anwendbarkeit des MTV Niedersachen als gegeben ansah, da eine Krankenhausküche dem Gaststättengesetz nicht unterfällt, dieses aber nach dem genannten Tarifvertrag Voraussetzung für die Anwendung war (BAG, Urt. v. 09.04.2008, 4 AZR 164/07, juris).

    Zwar sind dann, wenn ausdrückliche Definitionen von Begrifflichkeiten im Tarifvertrag nicht vorhanden sind, die im Arbeits- und Wirtschaftsleben geltenden Begriffsinhalte heranzuziehen sind wobei davon auszugehen ist, dass sie den Begriff in dem Sinne gebrauchen, der dem allgemeinen Sprachgebrauch der beteiligten Kreise entspricht, wenn keine sicheren Anhaltspunkte für eine anderweitige Auslegung gegeben sind (BAG, Urt. v. 09.04.2008, 4 AZR 164/07, Rz. 30, a.a.O.).

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2018 - 5 Sa 674/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (siehe nur aus neuerer Zeit unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung BAG, Urteil vom 23. Juni 2016, 8 AZR 643/14, juris).
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08

    Betonsteinwerk - selbstständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2018 - 5 Sa 674/17
    Das BAG hat in seiner von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung (BAG Urt. vom 24.02.2010, 10 AZR 759/08, juris, Rz. 14) ausgeführt:.
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