Rechtsprechung
LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rechtsweg, Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG; Stellung als besondere Vertreter eines Vereins i. S. d. § 31 B GB
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines angestellten Geschäftsführers eines Vereins
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 20.11.2019 - 2 Ca 1/20
- LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
- ArbG Detmold, 04.11.2020 - 2 Ca 1/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer - …
Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 S. 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und unzweideutig gestattet, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).
Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer in der Satzung - wie vorliegend - nicht als "besonderer Vertreter" erwähnt wird und nur seine Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber seine Vertretungsmacht in der Satzung geregelt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, juris, Rdnr. 22;… LAG Köln, Beschl. v. 16.09.2013 - 11 Ta 331/12, juris, Rdnr. 26).
- LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12
Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit
Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer in der Satzung - wie vorliegend - nicht als "besonderer Vertreter" erwähnt wird und nur seine Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber seine Vertretungsmacht in der Satzung geregelt werden (…vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, juris, Rdnr. 22; LAG Köln, Beschl. v. 16.09.2013 - 11 Ta 331/12, juris, Rdnr. 26).
- LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Kündigungsschutzklage eines …
Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 S. 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und unzweideutig gestattet, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).
- LAG Hamm, 05.05.2023 - 14 Ta 368/22
Corona, Covid 19, Entschädigung, Quarantäneanordnung, Rechtsweg
Der Wert des Gegenstandes des Beschwerdeverfahrens wurde auf 30 % des Wertes der Hauptsache festgesetzt (vgl. dazu allgemein zuletzt LAG Hamm, 7. Mai 2020 - 2 Ta 457/19 - juris, Rn. 44;… 13. März 2019 - 2 Ta 586/18 - juris, Rn. 24). - ArbG Detmold, 04.11.2020 - 2 Ca 1/20
Einzelfallentscheidung zur dynamischen Bezugnahme auf den TVöD-VKA
Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das LAG Hamm (Az. 2 Ta 457/19) mit Beschluss vom 07. Mai 2020 (Bl. 99 ff. d. A.) zurückgewiesen.