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   LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19   

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https://dejure.org/2020,22594
LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19 (https://dejure.org/2020,22594)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2020 - 2 Ta 457/19 (https://dejure.org/2020,22594)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 2 Ta 457/19 (https://dejure.org/2020,22594)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines angestellten Geschäftsführers eines Vereins

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
    Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 S. 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und unzweideutig gestattet, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer in der Satzung - wie vorliegend - nicht als "besonderer Vertreter" erwähnt wird und nur seine Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber seine Vertretungsmacht in der Satzung geregelt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, juris, Rdnr. 22; LAG Köln, Beschl. v. 16.09.2013 - 11 Ta 331/12, juris, Rdnr. 26).

  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
    Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer in der Satzung - wie vorliegend - nicht als "besonderer Vertreter" erwähnt wird und nur seine Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber seine Vertretungsmacht in der Satzung geregelt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, juris, Rdnr. 22; LAG Köln, Beschl. v. 16.09.2013 - 11 Ta 331/12, juris, Rdnr. 26).

  • LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Kündigungsschutzklage eines

    Auszug aus LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19
    Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 S. 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und unzweideutig gestattet, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

  • LAG Hamm, 05.05.2023 - 14 Ta 368/22

    Corona, Covid 19, Entschädigung, Quarantäneanordnung, Rechtsweg

    Der Wert des Gegenstandes des Beschwerdeverfahrens wurde auf 30 % des Wertes der Hauptsache festgesetzt (vgl. dazu allgemein zuletzt LAG Hamm, 7. Mai 2020 - 2 Ta 457/19 - juris, Rn. 44; 13. März 2019 - 2 Ta 586/18 - juris, Rn. 24).
  • ArbG Detmold, 04.11.2020 - 2 Ca 1/20

    Einzelfallentscheidung zur dynamischen Bezugnahme auf den TVöD-VKA

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das LAG Hamm (Az. 2 Ta 457/19) mit Beschluss vom 07. Mai 2020 (Bl. 99 ff. d. A.) zurückgewiesen.
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