Rechtsprechung
LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über Mobbing;aktueller Schulungsbedarf; konkrete betriebliche Konfliktsituation; Anforderungen an Darlegungslast des Betriebsrats
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 37 Abs. 2 und 6, 40 BetrVG
Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über Mobbing;aktueller Schulungsbedarf; konkrete betriebliche Konfliktsituation; Anforderungen an Darle-gungslast des Betriebsrats - Techniker Krankenkasse
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 2, Abs. 6 § 40
Darlegungslast für betriebsbezogene Erforderlichkeit der Teilnahme an Mobbingseminar - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitsentgeltansprüche eines Betriebsratsmitgliedes für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über Mobbing; Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Betriebsratsarbeit; Notwendigkeit der Darlegung eines aktuellen, ...
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 12.04.2005 - 1 Ca 20/05
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 202
Wird zitiert von ... (4)
- ArbG Hagen, 10.05.2011 - 5 Ca 146/10
Lohnansprüche für die Zeit von Fahrten mit dem Firmenfahrzeug vom Sitz der …
Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (LAG Hamm, Urteil vom 11.08.2003 - 10 Sa 141/03 -, NZA-RR 2004, 82 unter II. 1. der Gründe m. w. N.).Für die Frage, ob eine sachgerechte Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben die Schulung gerade des zu der Schulungsveranstaltung entsandten Betriebsratsmitglieds erforderlich machte, ist darauf abzustellen, ob nach den aktuellen Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen anstehen oder in absehbarer Zeit anstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrates sowie unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat eine Schulung gerade dieses Betriebsratsmitglieds geboten erscheint (so LAG Hamm, Urteil vom 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05 -, NZA-RR 2007, 202, 203 unter I. 1. der Gründe). - ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 BV 29/11
Betriebsratsseminar zum Thema "burn out"
Für die bei Fachthemen erforderliche Aktualität ist eine betriebliche Konfliktlage im Sinne eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses dazulegen (LAG Hamm 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05 - LAGE § 37 BetrVG 2001 Nr. 4; LAG Rheinland-Pfalz 13.10.2004 - 10 TaBv 19/04 - NZA-RR 2005, 376). - LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über …
Der Beschwerdekammer lagen die Akten des Lohnzahlungsbegehrens der Antragstellerin - 1 Ca 20/05 Arbeitsgericht Rheine = 10 Sa 1283/05 Landesarbeitsgericht Hamm - vor. - LAG Hamm, 15.11.2012 - 13 TaBV 56/12
Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung von Mitgliedern des Betriebsrats zur …
Dementsprechend ist unverändert davon auszugehen, dass in einem Seminar zum Thema "Mobbing" keine Grundkenntnisse vermittelt werden ( vgl. BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118; LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05 u. 10 Sa 1283/05; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 2 TaBV 18/08) .