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   LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16   

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https://dejure.org/2016,45936
LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16 (https://dejure.org/2016,45936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2016 - 8 Sa 306/16 (https://dejure.org/2016,45936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 (https://dejure.org/2016,45936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eingruppierung, kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, Ausschlussfrist, Verwirkung

  • IWW

    § 37 TVöD, § 70 BAT, § 64 Abs. 1, 2b ArbGG, § ... 66 Abs. 1 S. 1 u. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 22, 23 BAT, 23, 25 BAT, § 22 Abs. 1 BAT, Anlage 1 a BAT, § 22 Abs. 2 BAT, §§ 194, 195 BGB, § 203 BGB, §§ 199, 214 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 4 Abs. 4 S. 2 TVG, § 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld des städtischen "Vollziehungsbeamten"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche und vielseitige Fachkenntnisse; selbständige Leistungen; Ausschlussfrist; Verwirkung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld des städtischen "Vollziehungsbeamten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Dies kann sich z. B. aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder aber der Verschiedenartigkeit der sich aus dem Fachgebiet heraus stellenden Anforderungen ergeben (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - AP Nr. 317 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).

    Dazu sind regelmäßig Abwägungsprozesse zu verlangen - die durchaus schnell und von Bearbeitungsroutine begleitet ablaufen können - in deren Rahmen Anforderungen an das Überlegungsvermögen und die Fähigkeit zur Verknüpfung und Bewertung unterschiedlicher Informationen gestellt werden (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - AP Nr. 317 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).

    In welchem Umfang dann - retrospektiv betrachtet - diese tatsächlich abgerufen worden ist, erscheint demgegenüber als nachrangig (BAG, Urteil vom 21.03.2012 aaO m. w. N.).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2007 - 6 Sa 279/05 - juris).

    Es reicht aus, wenn der Arbeitsvorgang selbständige Leistungen in einem rechtlich erheblichen Maß erfordert, wovon auszugehen ist, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Ergebnis nicht erzielt werden könnte (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 - juris).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Der Arbeitgeber ist danach regelmäßig - wie unter der Geltung des § 70 BAT - nach einmaliger Geltendmachung auf die ihm gesetzlich zustehende Einrede der Verjährung verwiesen (BAG, Urteil vom 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 - ZTR 2011, S. 672 ff m. w. N.).
  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 1700/99

    Durchführung aller Sachpfändungsaufträge eines Bezirks durch den sog.

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Vom Erfordernis vielseitiger Fachkenntnisse kann daher bei kommunalen Vollziehungsbeamte, auch wenn diese auf der Grundlage einer umfassenden Dienstweisungen tätig sind, ausgegangen werden (ebenso: LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2001 - 18 Sa 1700/99 - juris).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93

    Eingruppierung eines als Vereinsbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB ) tätigen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Anknüpfend an diese Protokollnotiz bzw. wort- oder inhaltsgleiche Bestimmungen des TV-L oder des TVöD (Bund) wird der Begriff des Arbeitsvorgangs im Tarifbereich öffentlich-rechtlich verfasster Rechtsträger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit verstanden, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - ZTR 2010, S. 577 m. w. N.; BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2007 - 6 Sa 279/05

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kindertagesstättenaufsicht

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2007 - 6 Sa 279/05 - juris).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Er stellt sich insoweit nicht als selbständiger, einen weiteren oder abweichenden Streitgegenstand betreffender Antrag, sondern vielmehr - nach Auslegung - als Eingruppierungsfeststellungsantrag im beschriebenen Sinne bzw. als in den oder die Anträge überflüssigerweise aufgenommenes Begründungselement dar (BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 735/07 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Es handelt sich um sogenannte, auf Entgeltzahlung aus einer konkret angegebenen tariflichen Vergütungs- oder Entgeltgruppen gerichtete Eingruppierungsfeststellungsanträge, gegen die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken bestehen (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Es handelt sich um sogenannte, auf Entgeltzahlung aus einer konkret angegebenen tariflichen Vergütungs- oder Entgeltgruppen gerichtete Eingruppierungsfeststellungsanträge, gegen die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken bestehen (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16
    Anknüpfend an diese Protokollnotiz bzw. wort- oder inhaltsgleiche Bestimmungen des TV-L oder des TVöD (Bund) wird der Begriff des Arbeitsvorgangs im Tarifbereich öffentlich-rechtlich verfasster Rechtsträger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit verstanden, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - ZTR 2010, S. 577 m. w. N.; BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband m. w. N.).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.03.2021 - 5 Sa 616/18

    Eingruppierung - Vollstreckungsbeamter - selbstständige Leistung

    Den Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Hamm in seinem Urteil vom 07.07.2016 (8 Sa 306/16) sei nicht zu folgen.

    Diese Ausnahmefälle sind nicht weiter konkretisiert, sondern richten sich nach den Erfahrungen und Kenntnissen der alleinigen Verantwortung des Vollstreckungsbeamten (vgl. auch die ähnlich gelagerten Fälle des LAG Hamm vom 07.07.2016 - 8 Sa 306/16 -, juris sowie LAG Niedersachsen vom 04.11.2019 - 1 Sa 394/19 E -, juris. Mit vorliegendem Fall nicht vergleichbar: LAG Berlin-Brandenburg vom 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19 -, die in dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zur Beurteilung der Eingruppierung maßgeblichen Tätigkeiten des dortigen Klägers sind mit den vom Kläger ausgeübten Tätigkeiten als kommunaler Vollstreckungsbeamter im Außendienst nicht vergleichbar).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20

    Eingruppierung eines Leiters der kommunalen Vollstreckungsstelle

    Im Hinblick auf das einheitliche Arbeitsergebnis können die verschiedenen Aufgaben des Klägers nach tatsächlichen Gesichtspunkten nicht weiter aufgeteilt werden (vgl. zur Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 18, juris; zur Eingruppierung eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld des städtischen "Vollziehungsbeamten" LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 36, juris).

    Das Heraushebungsmerkmal kann vielmehr auch bei der Arbeit in einem speziellen abgrenzbaren Sachgebiet verwirklicht sein, wenn mit der dortigen Tätigkeit eine entsprechende Breite an Wissen abgefragt wird (LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 57 mwN., juris).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 61; 1. August 2001 - 18 Sa 1700/99 - Rn. 72 mwN., juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19

    "Selbständige Leistungen" eines Sachbearbeiters Vollstreckung - Eingruppierung -

    Die vom Kläger noch zitierte Entscheidung des LAG Hamm (vom 07.07.2016 - 8 Sa 306/16 -) betreffe einen "Vollziehungsbeamten" im Außendienst, dem das Gericht selbständige Leistungen bei Vollstreckung im Rahmen der Sachpfändung im Haus des Schuldners zuerkannt habe, Arbeitsaufgaben, die der Kläger nicht schulde.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Zwar kann die gesamte Tätigkeit eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld der Vollstreckung einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden (LAG Hamm, Urteil vom 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 -juris).

    Vom Erfordernis vielseitiger Fachkenntnisse kann daher bei kommunalen Vollziehungsbeamte ausgegangen werden (LAG Hamm, Urteil vom 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - juris).

  • LAG Hamm, 23.09.2020 - 3 Sa 433/20
    Vom Erfordernis vielseitiger Fachkenntnisse kann daher bei kommunalen Vollziehungsbeamten ausgegangen werden (ebenso: LAG Hamm, 7.7.2016, 8 Sa 306/16).

    Entscheidend ist, dass der Kläger diese - wenn auch ggf. nur gelegentlich im Detail oder in ihrer vollen Breite abgefragten - Fähigkeiten ständig bereithalten muss, da er in der konkreten Vollstreckungssituation ständig mit von individuellen Umständen geprägten Abläufen zu rechnen hat (vgl. LAG Niedersachsen, 4.11.2019, 1 Sa 394/19; LAG Hamm, 7.7.2016, 8 Sa 306/16).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 1 Sa 21/21

    Eingruppierung - Außendienstmitarbeiter im Vollzugsdienst - KFZ-Zulassungsstelle

    Insoweit unterscheidet sich die Tätigkeit des Klägers auch von der Tätigkeit der sonstigen Vollstreckungsbediensteten, die bei der Vollstreckung von Forderungen und der Pfändung von Gegenständen trotz weitreichender Arbeitsanweisungen über einen derartigen Spielraum verfügen können (selbstständige Leistungen bejahend: LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 63 ff; LAG Niedersachsen 04.11.2019 - 1 Sa 394/19 - Rn. 26 ff; LAG Hamm 23. September 2020 - 3 Sa 433/20 - Rn. 24; LAG Sachsen-Anhalt 03.03.2021 - 5 Sa 616/18 E - Rn. 43; selbstständige Leistungen verneinend: LAG Berlin-Brandenburg 10.03.2020 - 19 Sa 1349/19 - Rn. 62 ff; zusammenfassend Thombansen, öAT 2021, 227).
  • ArbG Gießen, 17.06.2021 - 11 Ca 357/20
    Mit Schreiben des Klägers vom 27. Dezember 2017 hat der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des LAG Hamm vom 07. Juli 2016 (AZ: 8 Sa 306/16) Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA geltend gemacht.

    Die Tätigkeit eines kommunalen Vollziehungsbeamten im Vollstreckungsaußendienst stelle sich damit als einheitlicher Arbeitsvorgang dar (so auch die Entscheidung des LAG Hamm vom 07. Juli 2016 - 8 Sa 306/16).

    Entscheidend ist, dass der Kläger diese - wenn auch gegebenenfalls nur gelegentlich im Detail oder in ihrer vollen Breite abgefragten - Fähigkeiten ständig bereithalten muss, da er in der konkreten Vollstreckungssituation ständig mit von individuellen Umständen geprägten Abläufen zu rechnen hat (vgl. insoweit auch die Ausführungen des LAG Hamm vom 23. September 2020, 3 Sa 433/20, Rn. 71 zu einem gleich gelagerten Sachverhalt, sowie eine Vielzahl weiterer gerichtlicher Entscheidungen zur Eingruppierung von Vollstreckungsbeamten wie z.B. LAG Niedersachsen vom 4. November 2019 - 1 Sa 394/19; LAG Hamm vom 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 oder Arbeitsgericht Gießen vom 20. April 2021 - 9 Ca 294/20 gegen das der hier in Prozessvertretung auftretende Arbeitgeberverband in ebenfalls gleich gelagerten Sachverhalt kein Rechtsmittel eingelegt hat).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

    Zwar kann die gesamte Tätigkeit eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld der Vollstreckung einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden (LAG Hamm, Urteil vom 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 -juris).

    Vom Erfordernis vielseitiger Fachkenntnisse kann daher bei kommunalen Vollziehungsbeamte ausgegangen werden (LAG Hamm, Urteil vom 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - juris).

  • ArbG Oldenburg, 25.03.2019 - 4 Ca 97/18

    Eingruppierung; selbstständige Leistungen; Vollstreckungsbeamte

    Ersichtlich ist der Vortrag des Klägers in der Klagebegründung durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - geprägt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

    Dabei darf das Tatbestandsmerkmal "selbständige Leistungen" nicht mit dem Begriff "selbständig arbeiten" im Sinne von allein arbeiten, das heißt ohne direkte Aufsicht oder Lenkung durch Weisungen tätig zu sein, verwechselt werden (LAG Hamm, Urteil vom 07. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 61).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

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