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   LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15   

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https://dejure.org/2015,26748
LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15 (https://dejure.org/2015,26748)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2015 - 13 Sa 166/15 (https://dejure.org/2015,26748)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2015 - 13 Sa 166/15 (https://dejure.org/2015,26748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung; betriebsbedingt; Sozialauswahl; Betriebszugehörigkeitszeit; Lebensalter; Unterhaltspflichten; Regelaltersgrenze; Erreichen; Auflösung; Arbeitsverhältnis; Weiterbeschäftigung; Folgekündigung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kündigung; betriebsbedingt; Sozialauswahl; Betriebszugehörigkeitszeit; Lebensalter; Unterhaltspflichten; Regelaltersgrenze; Erreichen; Auflösung; Arbeitsverhältnis; Weiterbeschäftigung; Folgekündigung

  • IWW

    § 1 Abs. 1 KSchG, § ... 1 Abs. 2 Satz 1 3. Fall KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 KSchG, § 41 SGB VI, § 10 Abs. 2 Satz 2 KSchG, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 611 Abs. 1, 613, 242 BGB, Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Kündigung: betriebsbedingt, Sozialauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aspekt der Regelaltersgrenze darf bei Sozialauswahl nicht berücksichtigt werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mit 66 Jahren, ist noch lang noch nicht Schluss!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. 08.10.2009 - 2 AZR 682/08 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 65 ) kommt nach der Grundkonzeption des Kündigungsschutzgesetzes bei einer sozialwidrigen Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betracht, so dass an die Gründe strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( grundlegend: 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17 ) entsteht keine zusätzliche Ungewissheit über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und beendet dementsprechend auch nicht die Pflicht des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung, wenn die Folgekündigung auf dieselben Gründe gestützt wird, die nach gerichtlicher Auffassung schon für die erste Kündigung nicht ausreichend waren.
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Ein Prozessbeteiligter darf dabei auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seinen Standpunkt vorsichtiger hätte formulieren können ( vgl. BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 70 ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Nach der zutreffenden rechtsfortbildenden Rechtsprechung des Großen Senats des BAG ( 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14 ) kann der gekündigte Arbeitnehmer die arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist hinaus verlangen, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( z. B. 05.06.2008 - 2 AZR 907/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 179 ) bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also nach der ausgeübten Tätigkeit.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Deshalb kann der betroffene Arbeitnehmer die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nur mit Erfolg rügen, wenn er deutlich schutzwürdiger ist ( vgl. BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426; 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 ).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Mit ihm sollen typisierend die Arbeitsmarktchancen betroffener Arbeitnehmer in den Wertungsvorgang bei der Sozialauswahl einbezogen werden, ausgehend von dem Erfahrungssatz, dass mit steigendem Lebensalter die Vermittlungschancen generell zu sinken pflegen ( BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 ).
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Deshalb kann der betroffene Arbeitnehmer die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nur mit Erfolg rügen, wenn er deutlich schutzwürdiger ist ( vgl. BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426; 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 ).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Wenn der Beklagte in dem Zusammenhang darauf verweist, der Kläger beziehe seine Regelaltersrente und sei insgesamt ausreichend versorgt, kann dies nach gegebener Gesetzeslage (vgl. auch § 41 SGB VI) keine Berücksichtigung finden, weil bei der Sozialauswahl allgemeine sozialpolitische Wertungen außer Betracht zu bleiben haben ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07 - juris; LAG Köln, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51; Stahlhacke/Preis, a.a.O., Rn. 1078 ).
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15
    Auch das Bundesarbeitsgericht ( 11.02.2015 - 7 AZR 17/13 - BB 2015, 1786) hat im Zusammenhang mit einer Befristung aktuell darauf hingewiesen, dass ein Arbeitnehmer mit seinem Wunsch auf dauerhafte Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus legitime wirtschaftliche und ideelle Anliegen verfolgt und auf diesem Wege von der Möglichkeit beruflicher Selbstverwirklichung Gebrauch macht.
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07

    Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden

  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. August 2015 - 13 Sa 166/15 - aufgehoben.
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